Für Freunde schlechter Wortspiele ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin eine Steilvorlage, für den Investor Kurt Krieger eine bittere Niederlage. Das Gericht entschied nun, dass Krieger ohne weiteren Verzug naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen für die bedrohte Kreuzkrötenpopulation auf dem Gelände am Pankower Tor zu dulden hat. Diese Kröte muss Krieger also schlucken. Der Baustart für das Großprojekt an der Pankower Granitzstraße dürfte sich damit weiter verzögern.

Donnerstag

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Der Gerichtsentscheidung vorausgegangen war ein langer Streit darüber, was denn nun Priorität hat. 800 Kreuzkröten oder 2000 neue Wohnungen, eine Grundschule und zwei Kindergärten. Seit 15 Jahren wartet der Investor und Möbelhaus-Inhaber Kurt Krieger darauf, endlich mit dem Bau starten zu dürfen. Er wird sich wohl leider gedulden müssen.

Pankower Tor Kreuzkröte
Das Pankower Tor gilt als eines der wichtigsten Wohnungsbauprojekte in Berlin.© Bezirksamt Pankow / Herold / FUNKE Foto Services / | Bezirksamt Pankow / Herold / FUNKE Foto Services / Collage Schubert

Die Pankower Untere Naturschutzbehörde (UNB) hatte im Februar dieses Jahres eine Duldungsverfügung erlassen, mit der die Behörde selbst die erforderlichen Maßnahmen zum Krötenschutz umsetzen wollte. Gegen diese für den Eigentümer kostenlosen Pflegemaßnahmen klagte Krieger – zunächst mit Erfolg. In erster Instanz argumentierte das Berliner Verwaltungsgericht am 5. März, Krieger sei es nach dem Naturschutzrecht zwar verboten, den Kreuzkröten aktiv zu schaden, dies beinhalte aber nicht die Verpflichtung, behördlich angeordnete Maßnahmen für eine Verbesserung ihres Lebensraums zu dulden. 

Weil die UNB keine Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegte, schaltete sich der Naturschutzbund Berlin (NABU) ein und legte Beschwerde gegen den Beschluss ein. Das Gericht folgte der Argumentation der Naturschützer und entschied zugunsten der Kröten. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

Visualisierung: Wohnquartier Pankower Tor in Berlin-Pankow – 2000 Wohnungen geplant
Auf einem 40 Hektar großen Gebiet planen Berlin und die Krieger Gruppe gut 2000 Wohnungen, außerdem öffentliche Einrichtungen.© Krieger Gruppe | Krieger Gruppe

Festsetzung des Bebauungsplans noch in diesem Jahr auf der Kippe

In einer Mitteilung begrüßte NABU-Geschäftsführerin Melanie von Orlow die Entscheidung des Gerichts: „Der ursprüngliche Beschluss hätte praktisch bedeutet, dass Eigentümer dem Niedergang besonders geschützter Arten auf ihren Flächen nicht nur hätten zuschauen, sondern auch jede aktive Maßnahme dagegen hätten verhindern können“, sagte von Orlow. „Mit dem neuen Beschluss erweitert das Berliner Oberverwaltungsgericht nun explizit die Anwendbarkeit des Umweltrechtsbehelfsgesetzes. Bundesweit können anerkannte Naturschutzverbände damit die juristische Durchsetzung von notwendigen Pflegemaßnahmen unterstützen, wenn die Behörden den Rechtsweg scheuen.“

Nun ist die Untere Naturschutzbehörde in der Pflicht, die Pflegemaßnahmen für die Kreuzkröten umgehend umzusetzen. Investor Krieger hingegen, der bereits auf einen Baustart nächstes Jahr gehofft hatte, muss nun hoffen, dass der Bebauungsplan wie geplant doch noch im zweiten Halbjahr festgesetzt wird. Erst dann können die Bauanträge gestellt werden. Es sei denn, die Kreuzkröten machen Krieger noch einmal einen Strich durch die Rechnung.

tok