Es ist eine Gerichtsentscheidung mit potenzieller Sprengkraft, über Pankow und Berlin hinaus. Ein Beschluss, der am Anfang einer Neuordnung der Kräfteverhältnisse zwischen Anwohnern, die in Ausgehvierteln über Lärmbelästigung klagen, und dortigen gastronomischen Einrichtungen, stehen könnte. Denn das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Streit zwischen dem Bezirk und dem „Café Schwarzsauer“ in Prenzlauer Berg, dessen Hauptverfahren weiterläuft, einem Eilantrag der Betreiber stattgegeben. Das Bezirksamt Pankow hatte im November 2024 von 22 Uhr bis 6 Uhr eine Sperrzeit für den Außenbereich der Gaststätte in der Kastanienallee angeordnet und einen Widerspruch des Betreibers abgelehnt. Grundsätzlich gilt nach Rechtslage in Berlin nur zwischen 5 und 6 Uhr morgens eine Sperrstunde.

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Nach Prüfung „werden sich die Sperrzeitvorverlegung und die Aufforderung zur Entfernung der Verweilmöglichkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen“, heißt es in dem Beschluss von Anfang Juli, über den der „Tagesspiegel“ zuerst berichtet hatte. Das Interesse des Antragsstellers, also des Betreibers der Gaststätte, die tagsüber Café und abends Bar ist, überwiege in diesem Fall dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Begründet wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts damit, dass es sich um ein allgemein akzeptiertes Ausgehviertel handele. „Die Gemengelage ist seit mehreren Jahrzehnten gewachsen und hat maßgeblich zur Entwicklung des Gebiets beigetragen, sie zeichnet die städtebauliche Qualität des Viertels regelrecht aus“, heißt es. Es handele sich „im Wesentlichen um für innenstädtische Verhältnisse, zumal in Berlin, typische Belastungen“. Das Gericht stellt damit die Bedeutung von Ausgehvierteln heraus.
Bar in Prenzlauer Berg: Anwohner laut Gericht „nicht qualifiziert betroffen“
Es erläutert weiter, dass sich die Verhältnisse im Bereich der Bar Schwarzsauer „von den Verhältnissen in anderen örtlichen Bereichen unterscheiden“ müssten, „in denen Gaststätten mit der allgemeinen Sperrzeitregelung zulässigerweise betrieben werden, dass deswegen eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erscheint“.
Der Anordnung des Bezirksamtes war laut Beschluss die Beschwerde eines Anwohners vorausgegangen, der etwa hundert Meter entfernt in einer Seitenstraße der Kastanienallee wohnt. Er hatte sich 2024 beim Bezirksamt über nächtlichen Lärm durch Gäste im Außenbereich der Bar beschwert, sei laut Gericht allerdings „nicht qualifiziert betroffen.“ Darüber hinaus gibt es eine weitere Anwohnerin, die sich über das Schwarzsauer und weitere Lokale beklagte, außerdem eine Unterschriftenliste von neun weiteren Nachbarn, die vom Bezirk verlangten, die Lärmschutzvmorgenporgaben durchzusetzen. Während das Ordnungsamt die Beschwerden wegen „Gesundheitsgefahren“ für gerechtfertigt hielt, hält das Gericht dagegen, dass die Einlassungen der Anwohner hier nicht ausreichten.
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Anwalt der Bar Schwarzsauer: „Auf Deutschland insgesamt übertragbar“
„Wir waren natürlich überzeugt davon, dass wir Recht haben, aber es war schon eine wackelige Angelegenheit. Es gibt da viele Entscheidungen, die unterschiedlich ausfallen“, äußert sich Tjade Elix, Rechtsanwalt des Lokals, gegenüber der Morgenpost. Man gehe nun aber davon aus, dass die Gerichtsentscheidung „auf Deutschland insgesamt übertragbar ist“. Sperrzeiten selbst seien in jedem Bundesland anders geregelt, die Ermächtigungsgrundlage an sich sei jedoch Bundesgesetz.
Zwar habe es in der Rechtssprechung schon viele Urteile und Beschlüsse gegeben, die sich mit Anwohnerbeschwerden und Lärmbelästigung durch Gastronomie beschäftigten, „es ist aber die erste gerichtliche Entscheidung, wo sich der Richter die Mühe gemacht hat, die Kriterien zur Abwägung vernünftig zusammenzutragen und in Verbindung zu setzen“, so Elix. In Bezug auf entsprechende Auseinandersetzungen andernorts gehe es allerdings immer um den individuellen Fall. Darum, wie tragfähig der Faktor Ausgehviertel ist.
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Berliner Senat sieht nach Beschluss keine Signalwirkung
Da das Bezirksamt Pankow, dessen zuständigen Stadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) sich gegenüber der Morgenpost wegen Abwesenheit nicht äußern konnte, keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt hat, ist dieser rechtskräftig. Noch unklar ist, ob das Bezirksamt seinen Bescheid zurückziehen oder eine Entscheidung im Hauptverfahren abwarten will, um ein Grundsatzurteil zu erwirken. „Wir würden uns da grundsätzlich darüber freuen, weil es noch mehr Rechtsklarheit schaffen würde“, erklärt Rechtsanwalt Elix, der dem Schwarzsauer „gute Chancen“ ausrechnet.
Eine Signalwirkung für Berlin und Deutschland, die die Anwälte des Lokals in dem Gerichtsbeschluss sehen, verneint die zuständige Umweltverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt. Eine Sprecherin sagte im Gespräch mit der Berliner Morgenpost, es könne sein, dass die Anwälte zu früh gejubelt haben. Denn der vorliegende Beschluss habe lediglich verhindert, dass das Schwarzsauer ab 22 Uhr seinen Außenbereich schließen muss. Bevor man über generelle Auswirkungen des Urteils spekulieren könne, müsse man das Hauptverfahren abwarten, so die Sprecherin.
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Senatsverwaltung setzt Fragezeichen hinter Äußerung des Gerichts
Entscheidend sei, ob im Einzelfall erhebliche schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen würden, also gesundheitsschädliche Lärmbelästigung. Dafür müssten nun Dezibelmessungen im Umfeld der Bar durchgeführt werden. Auch die Anwohner müssten systematisch befragt werden, um ein genaueres Bild über die Akzeptanz vor Ort zu erhalten. Hinter den Verweis des Gerichts, dass es sich bei dem Straßenzug um die Kastanienallee, an der die Bar liegt, um ein historisch gewachsenes Ausgehviertel mit gaststättentypischem Lärm handelt, setzt die Sprecherin ebenfalls ein Fragezeichen. Denn wie die Lärmsensibilität insgesamt habe sich auch der für eine Gaststätte typische Lärm historisch gewandelt. Vor zwanzig, dreißig Jahren etwa habe es in Berlin noch deutlich weniger Außenbereiche gegeben. Es sei deshalb in jedem Einzelfall über Anwohnergespräche und Messungen zu prüfen, ob der Lärm tatsächlich typisch sei.
Bevor ein Ergebnis des Hauptverfahrens vorliegt, könne man sich zu einer möglichen Signalwirkung des Urteils für andere Ausgehviertel in Berlin nicht äußern, sagt die Sprecherin. Wie hoch die Wellen des Urteils also tatsächlich schlagen, bleibt abzuwarten. Ein echter Ausweg aus dem Dilemma zwischen Bars, Feiern und Ausgehen auf der einen Seite und den Interessen der Anwohner, ihrem Bedürfnis nach Ruhe, auf der anderen Seite, ist also noch nicht in Sicht.







