Gute Nachrichten für den Berliner Wohnungsmarkt. Wie das Bezirksamt Neukölln nun mitteilte, hat es im November beim Haus in der Jansastraße 12 von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht: Dort ist massiv gegen den Milieuschutz verstoßen worden. Wohnungen wurden ohne Genehmigung baulich verändert, andere unzulässig als Ferienunterkünfte oder gewerblich genutzt. Der ursprüngliche Käufer hatte eine Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt. So zog Neukölln erstmals auf dieser Grundlage das Vorkaufsrecht.

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Käufer und Verkäufer legten zunächst Widerspruch gegen den Bescheid ein, zogen diesen nun aber zurück. Damit ist der Vorkauf rechtskräftig und das Haus mit seinen 22 Wohnungen kann in den Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land übergehen.

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Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Jochen Biedermann, erklärte in der Mitteilung des Birksamtes: „Ich freue mich für die Mieter:innen, dass wir nun Klarheit über die Zukunft des Hauses in der Jansastraße haben. Nun geht es darum, dort wieder geordnete Mietverhältnisse herzustellen.“ Er bedankte sich für die Kooperation mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft sowie seinen Kolleginnen und Kollegen im Stadtentwicklungsamt und in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „Der Fall bestärkt uns, auch zukünftig alle Instrumente zu nutzen, um bezahlbares Wohnen in Neukölln zu sichern“, fügte Biedermann hinzu.

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Tatsächlich ist es nicht der erste Fall, in dem sich Neukölln gegen Geschäfte mit vermieteten Wohnungen einsetzt. Im Januar dieses Jahres ging das Bezirksamt gegen eine Vermietung auf Zeit von Wohnungen in der Flughafenstraße/Donaustraße vor. Dabei wurde unter anderem der Rückbau einiger Wohneinheiten angeordnet, die ohne Genehmigung zur profitableren Vermietung umgebaut worden waren.