Es ist ein Präzedenzfall. Mit dem Miethaus in der Jansastraße 12 hat das Bezirksamt Neukölln zum ersten Mal, seitdem das Vorkaufsrecht für Kommunen gekippt wurde, einen Vorkauf aufgrund illegaler Umbauten und verbotener Mietpraxis realisiert. Die Entscheidung fiel am Mittwoch kurz vor Ablauf der Frist.

Statt dem eigentlichen Käufer, kaufte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land das Neuköllner Miethaus. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hervor, mit deren Unterstützung der Vorkauf realisiert werden konnte.

Auch interessant

„Der Vorkauf sendet ein wichtiges Zeichen an den Markt: Häuser kaufen, illegal umbauen und dann gewerblich vermieten, funktioniert in Neukölln nicht“, sagt Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne). Und Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betont, dass durch den erfolgreichen Vorkauf „die Mieterschaft vor Verdrängung“ geschützt und ein „deutliches Zeichen gegen den Missbrauch von Wohnraum“ gesetzt werden konnte.

Miethaus im Milieuschutzgebiet wurde missbraucht für Geschäftsmodell

Hinter den Fassaden des Neuköllner Miethauses sollen nicht genehmigte Modernisierungen stattgefunden haben, Nutzungsänderung von Wohnen in Gewerbe sowie ungenehmigte Grundrissveränderungen und Wohnungsteilungen – unter anderem um zusätzlich Zimmer für das Geschäftsmodell „Möbliertes Wohnen auf Zeit“ zu schaffen. Die Berliner Morgenpost berichtete.

Die Zustände sollen mitunter drastisch sein. So soll in mindestens einer der Zweizimmerwohnungen fünf Personen leben, die Wohnung ausschließlich mit Matratzen möbliert. Biedermann bezeichnete es gegenüber der Berliner Morgenpost als „Matratzenlager“. Doch das soll sich mit dem erfolgreichen Vorkauf nun ändern.

Dritter Vorkaufsfall berlinweit seit 2021

Die Stadt und Land habe sich verpflichtet, ausschließlich eingeschränkte, sozialverträgliche Modernisierungen durchzuführen, wie aus der Meldung hervorgeht. Zudem soll die rechtswidrige gewerbliche Nutzung gestoppt und die vorgenommen Grundrissänderungen zurückgebaut werden. Die betroffenen Wohnungen sollen künftig wieder regulär nach dem Berliner Mietspiegel vermietet werden. Das Haus liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Reuterplatz“, steht demnach unter Milieuschutz.

Mehr aus dem Bezirk

Nachdem 2021 die Praxis des Vorkaufsrechts für Kommunen in Milieuschutzgebieten durch das Bundesverwaltungsgericht für unrechtsmäßig erklärt wurde, ging die Zahl der Anwendungen stark zurück. Seitdem wurde es lediglich in der Weichselstraße 52 in Neukölln und im sogenannten „Tuntenhaus“ in Prenzlauer Berg angewandt. In beiden Fällen wurde mit der starken Sanierungsbedürftigkeit der Immobilie argumentiert. Der Fall in der Jansastraße – der erste aufgrund illegaler Umbauten und verbotener Mietpraxis – ist somit berlinweit der dritte Vorkaufsfall, der seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts realisiert wurde.