Der Berliner Bezirk Neukölln geht gegen die Vermietung von Wohnungen auf Zeit vor. Wie ein Sprecher des Bezirksamts mitteilte, wurde dieses Geschäftsmodell jetzt für 15 Wohnungen im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße untersagt. In den betroffenen Objekten werden entweder komplette Wohnungen oder einzelne Zimmer ausschließlich befristet angeboten.

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Für fünf dieser Wohnungen erließ die Behörde gleichzeitig eine Rückbauanordnung, weil die Grundrisse ohne Genehmigung verändert worden waren. Der Eigentümer hat Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt, sodass der Fall vor Gericht landen könnte.
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Berlin-Neukölln: Gefahr der Verdrängung
In sogenannten Milieuschutzgebieten, von denen es in Berlin um die 80 gibt, gelten diverse Vorgaben, um die Sozialstruktur dort zu erhalten und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Ungenehmigte Umbauten und Nutzungsänderungen zum Wohnen auf Zeit widersprechen nach Ansicht des Bezirks diesen Zielen.
Denn die fraglichen Wohnungen stünden Menschen nicht zur Verfügung, die dauerhaft im Quartier leben wollten. Die sehr hohen Mietpreise ließen sich mit einem durchschnittlichen Einkommen nicht finanzieren. Durch die vorgenommenen Grundrissänderungen mit anschließender Einzelvermietung werde das Wohnungsangebot zusätzlich verändert und verknappt.
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Satte Einnahmen durch Wohnen auf Zeit
Beim Wohnen auf Zeit werden in der Regel möblierte Wohnungen für mehrere Monate oder ein Jahr vermietet. Diese Praxis nimmt in Berlin nach Beobachtungen von Mieterverbänden und anderen Fachleuten immer mehr zu, weil Vermieter damit die Mietpreisbremse und andere Regeln umgehen und höhere Profite als bei regulärer Vermietung einfahren können.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Politik das Geschäftsmodell nicht nur in Neukölln ins Visier. Der Berliner Senat will Kurzzeitvermietungen stadtweit in Milieuschutzgebieten verbieten. Im November hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Wohnen auf Zeit für sieben Wohnungen untersagt.
bm/dpa






