Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) hat der Gropiuswohnen, einem der größten Wohnungseigentümer in der Großwohnsiedlung, vorläufig die weitere Sanierung von zwei Hochhäusern untersagt. Das teilte Biedermann während der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit.

Seit 2010 saniert und modernisiert Gropiuswohnen seinen Bestand in der Großsiedlung. 4200 Wohnungen besitzt die Gesellschaft in der Hochhaussiedlung, die in den 1960er-Jahren innerhalb von etwas mehr als zehn Jahren aus dem Boden gestampft wurde. Etwa 10.000 Mieter dürften von den Baumaßnahmen jetzt betroffen sein. Und es geht um sehr viel Geld, sowohl für den Eigentümer als auch die Anwohner.

Gropiuswohnen investierte bereits 90 Millionen Euro

90 Millionen Euro hat die Immobiliengesellschaft schon für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ausgegeben. 80 Millionen Euro flossen in Instandhaltungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Fahrstühlen, neuen Bädern oder neuen Wasserleitungen.

10 Millionen Euro hingegen flossen in energetische Modernisierungsmaßnahmen. Die Instandhaltungskosten trägt allein der Eigentümer. Die Kosten der Modernisierung hingegen dürfen auf die Bewohner umgelegt werden, sprich, dafür darf der Vermieter mehr Miete verlangen.

Höhere Mieten nach Modernisierungsmaßnahmen

Das tut Gropiuswohnen nun auch. Anwohner berichteten gegenüber der Berliner Morgenpost, dass sie nach den Modernisierungsmaßnahmen 170 Euro mehr Miete im Monat zahlen mussten als zuvor. Dabei bekräftigte Olaf Kamp, Geschäftsführer von Gropiuswohnen, im Gespräch mit dieser Zeitung Mitte März: „Wir wollen hier aber keine Luxussanierungen durchführen.“

Olaf Kamp ist Geschäftsführer von Gropiuswohnen.
Olaf Kamp ist Geschäftsführer von Gropiuswohnen.© Berliner Morgenpost | Sergej Glanze

Für die, die sich die Mietsteigerung nicht leisten können, müsse eine Lösung gefunden werden, sagt der Geschäftsführer. „Mieter können einen Härtefallantrag stellen.“ Der könnte dann erfolgreich sein, wenn die Miete mehr als 30 Prozent des Monatseinkommens übersteigt, so Kamp.

Anwohner bitten Baustadtrat um Hilfe

Die Mieter aus den Häusern an der Lipschitzallee 59/61 sowie im Ulrich-von-Hassell-Weg 5/7 fürchten dennoch höhere Monatsmieten. Hilfesuchend hatten sie sich an Neuköllns Baustadtrat gewandt.

Grundsätzlich, so teilte Biedermann mit, handele es sich bei den Baumaßnahmen, die Gropiuswohnen an seinen Wohnungen und Häusern vornimmt, „um keine genehmigungspflichtigen Bautätigkeiten“. Denn „nach äußerer Inaugenscheinnahme“ seien keine Baustellen eingerichtet worden, so der Baustadtrat – dazu müssten zum Beispiel Gerüste aufgebaut worden sein und Baumaterial vor Ort lagern.

Hochhaus oder nicht – das ist hier die Frage

Dennoch untersagte Biedermann Gropiuswohnen vorläufig weitere Baumaßnahmen an den Häusern an der Lipschitzallee 59/61 sowie im Ulrich-von-Hassell-Weg 5/7. Hier gibt es nämlich einen Streit zwischen Bezirk und Gropiuswohnen, ob es sich bei den Gebäuden um Hochhäuser handelt oder nicht.

Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne).
Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne).© Anikka Bauer

Ein Hochhaus muss über 22 Meter hoch sein – die beiden Gebäude wären das, wenn man die Maisonette-Wohnungen beziehungsweise die Galerien als eigenständige Geschosse mit in die Gesamthöhe einrechnen würde.

Der Bezirk und Baustadtrat Biedermann tun dies und sehen die Gebäude deshalb als Hochhäuser beziehungsweise Sonderbauten an. In diesem Fall würde es sich bei den angekündigten Maßnahmen zur energetischen Sanierung, Verglasung der Laubengänge und dem Umbau der Eingangsbereiche auch um antrags- und genehmigungspflichtige Maßnahmen handeln. Und das Bezirksamt hätte Möglichkeiten, die Anwohner besser zu schützen.

Gropiuswohnen allerdings argumentiert, dass die Galerien nicht mit einbezogen werden sollten. Dann läge kein Sonderbau vor, infolgedessen unterliegen die Maßnahmen auch dann keiner Genehmigungspflicht.

Gropiusstadt steht unter Mini-Milieuschutz

Seit Ende 2018 gilt für die Gropiusstadt eine sogenannte „Umstrukturierungsverordnung“. Ähnlich wie der Milieuschutz, ist die Umstrukturierungssatzung eine Form der Erhaltungssatzung. Ziel ist es, die alteingesessenen Anwohner vor Verdrängung zu schützen.

Die Regelung ist allerdings viel einfacher als beim Milieuschutz, denn hier sind keine aufwendigen und zeitraubenden Voruntersuchungen erforderlich. Und: In Umstrukturierungsgebieten wie der Gropiusstadt werden Baumaßnahmen nur noch dann genehmigt, wenn es einen Sozialplan gibt, der den sozialverträglichen Ablauf sichert.

Genau den gibt es aber laut Bezirksamt nicht. Und die Umstrukturierungsverordnung erlaubt es Biedermann, dann kurzfristig Baumaßnahmen zu stoppen. „Daher wurde zunächst eine vorläufige Untersagung der Maßnahmen ausgesprochen“, so Biedermann.

Baustadtrat sucht jetzt Gespräch mit Gropiuswohnen

Dennoch betont Neuköllns Baustadtrat, dass er Instandhaltungsmaßnahmen keineswegs verteufele. Im Gegenteil: „Eigentümer von Gebäuden haben gleichwohl nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, ihr Eigentum regelmäßig instand zu halten und zu modernisieren.“

Das Bezirksamt sucht daher das Gespräch mit der Gropiuswohnen. Das Ziel ist es, eine sozialverträgliche Durchführung der Modernisierung für die betroffenen Mieter zu vereinbaren.