Dem Versuch, Gründerzeithäuser in der Friedrichstadt in Berlin-Mitte abzureißen, erteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt eine Absage. Die Hauseigentümer waren gegen die Erhaltungsverordnung der städtebaulichen Eigenart, die für die Häuser zwischen Friedrichstraße und Glinkastraße gilt, vorgegangen.

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Das Gericht lehnte laut einer Mitteilung einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag von Grundstückseigentümern am 8. April ab und bestätigte damit die Erhaltungsverordnung für das sogenannte Quartier 112. Dieses betrifft die Häuser zwischen Friedrich- und Glinkastraße, Jäger- und Französischer Straße. Die Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Erste Erweiterung Friedrichstadt“ hat somit weiterhin Bestand.

Eigentümer sagen, Häuser seien wegen Umbauten nicht erhaltungswürdig

„Die Antragsteller beabsichtigen, ihre aus der Gründerzeit stammenden Gebäude, die sie wegen zahlreicher nötiger Umbauten nicht für erhaltungswürdig halten, abzureißen und andere Bauwerke zu errichten. Sie halten die Erhaltungsverordnung für nicht gerechtfertigt“, erklärt das Gericht in seiner Mitteilung und ist anderer Überzeugung. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Bezirk Mitte auf Grundlage eines städtebaulichen Gutachtens die Schutzwürdigkeit der städtebaulichen Eigenart des Quartiers 112 angenommen hat.

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Zu begründen sei dies mit der Blockrandbebauung auf dem überlieferten Stadtgrundriss des 17. Jahrhunderts, dem bauzeitlichen Nebeneinander der Architektur von „repräsentativen Geschäftsgebäuden des 19. Jahrhunderts, den besonders gestalteten Wohnbauten aus der DDR-Epoche sowie der Architektur von Geschäftsbauten aus der Zeit seit den 1990er-Jahren“, so das Gericht weiter. Das Gebiet sei zudem von geschichtlicher Bedeutung.

„Es reicht aus, dass das Gebiet insgesamt schutzbedürftig ist. Ob ein konkretes Gebäude im Schutzgebiet erhaltungswürdig ist, ist in einem Verfahren auf Erteilung einer Abrissgenehmigung zu klären“, heißt es weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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