Mit der Nachricht über den geplanten Verkauf ging Verunsicherung durch die Mieterschaft der Seestraße 110 in Berlin-Wedding. Was würde der neue Eigentümer aus dem Haus machen? Würden die Mieten steigen? Aus diesem Grund wendeten sich die Bewohner an den Bezirk und forderten ihn auf, das Haus mittels Vorkaufsrecht zu erwerben. Doch dafür fehle die rechtliche Grundlage, argumentierte Stadtrat Ephraim Gothe (SPD). Die Mieter jedoch bezweifeln, dass der bezirkliche Wille überhaupt da war. Nun ist die Frist verstrichen.
Bis zum 10. Oktober hätte der Bezirk Zeit gehabt, das Vorkaufsrecht für die 27 Wohnungen zu ziehen. Zur Erinnerung: Bis ins Jahr 2021 war das Vorkaufsrecht in vielen Berliner Bezirken gängige Praxis, um Immobilien vor Käufen durch Privatinvestoren mit ungewissen Absichten zu retten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Bezirken die Rechtsgrundlage im November 2021 nahezu vollständig entzogen. Seitdem wurde es kein einziges Mal mehr angewendet.
Für Weichselstraße 52 in Neukölln wurde Vorkaufsrecht genutzt
Bis vor Kurzem: Da hatte der Bezirk Neukölln für das Wohnhaus in der Weichselstraße 52 erfolgreich das Vorkaufsrecht angewendet. Und in Mitte? „Unser Haus wurde als nicht kaputt genug eingeschätzt, um das Vorkaufsrecht anzuwenden“, gibt Christoph Mayer, Mieter in der Seestraße 110 und Vertreter der Hausgemeinschaft „See110“, die Erklärung des Bezirksamts Mitte wieder. Etwas, dem der Weddinger vehement widerspricht.
Das Haus befindet sich in einem Milieuschutzgebiet. Vieles befinde sich zudem noch im Originalzustand von vor mehr als 100 Jahren. Geheizt wird mit Kohle oder Holz. In vielen Wohnungen bilde sich Schimmel, das Haus sei stellenweise undicht, hinzukommen nicht funktionierende Steckdosen, Schäden an der Fassade, Rattenbefall. Mayers Liste ist lang.
Gothe (SPD): Seestraße 110 erfüllt Kriterien nicht
Die erheblichen Mängel, von denen der Mieter spricht, sind deshalb so wichtig, weil das Vorkaufsrecht bei immensen Schäden und Mängeln einer Immobilie noch immer anwendbar scheint. Wie am Beispiel Weichselstraße zu sehen.
Doch Mittes Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) erklärte der Mieterschaft und auch der Berliner Morgenpost, das Haus in der Seestraße 110 erfülle die notwendigen Kriterien nicht.
Nur sieben von 27 Wohnungen begutachtet
Sprich: Es ist einfach nicht kaputt genug. Oder wie es der Bereich Planungsrecht des Bezirks ausdrückt: „Die festgestellten Schäden waren kleinere, die in ihrer Gesamtheit nicht die Erheblichkeitsschwelle überschreiten können.“ Die Voraussetzungen nach §§ 24, 26, 177 des Baugesetzbuches lägen nicht vor.

Laut Gothe habe man das Gebäude unter die Lupe genommen. Christoph Mayer und die anderen Bewohner werfen dem Stadtrat und seinen Mitarbeitern jedoch vor, das Haus gar nicht vollständig besichtigt zu haben. „Die Mitarbeiter des Bezirksamts waren nur in sieben von 27 Wohnungen“, so Mayer. Für die Besichtigungen seien nur zwei Termine angeboten worden, von denen einer gleich wieder durch das Bezirksamt abgesagt worden war. Der Dachboden sei gar nicht begutachtet worden.
„Mängel wurden kleingeredet“
Mängel hätten die Mieter im Anschluss an die Besichtigung per E-Mail an das Bezirksamt melden sollen. „Unsere Sorgen und die angegebenen Mängel wurden aber immer wieder kleingeredet“, sagt Mayer. Und der Berliner nennt noch weitere Punkte, die die Bewohner zu dem Schluss kommen ließen: Der Bezirk will hier nicht tätig werden.
Dabei wäre dies für die Bewohner keine Kleinigkeit gewesen. Sie fürchten höhere Mieten oder gar verdrängt zu werden. „Wir befürchten, dass nun bis unters Dach saniert wird“, beschreibt es Christoph Mayer. Vier Wohnungen würden bereits leer stehen.
Neuer Hauseigentümer schweigt zu Plänen
Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen kann auch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Derzeit schützt davor der §250 des Baugesetzbuches. Dieser ist jedoch bis Ende 2025 befristet. Mit der Entfristung beschäftigt sich die Ampel im Bundestag zwar derzeit, sie wird jedoch durch die FDP blockiert.
Und was sagt der nun neue Eigentümer Ronny Pifko? Pifko ist Mitbegründer der BlueRock Group AG, die bereits mehrere Wohnhäuser in Berlin gekauft hat. Er erklärt auf Nachfrage, dass das Haus mit dem Privatvermögen seiner Familie gekauft worden sei. Und demnach nicht zur BlueRock Group gehöre. Welche Pläne er mit dem Haus hat, möchte er „mit Blick auf den Schutz der Privatsphäre der Familie“ nicht mitteilen.
Eine unklare Zukunft, vor genau der sich die Mieter schützen wollten. „Wir fürchten auch Mittel wie Schikane, um das Haus leer zu bekommen“, sagt Christoph Mayer. Beunruhigt zeigt er sich auch darüber, dass der neue Eigentümer einen „Deal“ mit dem Vorbesitzer gemacht habe: Der Vorbesitzer habe nun keine kurzfristigen Änderungen in den bestehenden Mietverträgen mehr vornehmen oder die leeren Wohnungen vermieten können.



