Die Millionenkosten für das grüne Band am Potsdamer Platz müssen Anwohner laut Urteil des Berliner Verwaltungsgericht nun doch nicht tragen. Damit revidierte das Gericht eine Eilentscheidung aus dem Jahr 2012, wie Sprecher Stephan Groscurth am Montag mitteilte (Urteil der 13. Kammer vom 28. Januar 2015 – VG 13 K 290.12).
2012 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Anwohner für den Bau des drei Millionen Euro teuren Tilla-Durieux-Parks anteilig aufkommen müssen. 2003 hatte das Bezirksamt Mitte den nach einer Schauspielerin benannten Park auf 24 000 Quadratmetern mit zwei unregelmäßig geneigten „Grasskulpturen“ fertiggestellt.
Anders als im Eilverfahren festgestellt, sei der Park keine Grünfläche, an deren Bau Anlieger finanziell zu beteiligen seien, hieß es nun. Das Areal sei zwar als öffentliche Parkanlage mit Spielplatz eingestuft. Nach dem Bebauungsplan sei der Park aber vorrangig als Ausgleich für Eingriffe in die Natur geschaffen worden, die durch den Bau neuer Straßen am Potsdamer Platz entstanden. Kosten könnten nur von Anliegern der Straßen verlangt werden, für deren Bau der Ausgleich bestimmt gewesen sei.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.





