Der Streit zwischen dem Bezirksamt Mitte und Plastinator Gunther von Hagens um die Eröffnung des neuen „Menschen-Museums“ am Fuß des Fernsehturms in Mitte geht weiter. Vor knapp einer Woche hatten der Wissenschaftler und Kuratorin Angelina Whalley angekündigt, die neue Dauerausstellung am 18. Februar 2015 zu eröffnen. Zu diesem Zeitpunkt war das Rechtsamt des Bezirks bereits dabei, eine Berufung gegen die Einrichtung des Museums vorzubereiten. Beide Seiten sahen dadurch die Eröffnung nicht gefährdet.

Jetzt hat das Bezirksamt gegen die Eröffnung der Ausstellung eine Untersagungsverfügung erlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung werde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro täglich erlassen, teilte der Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) am Dienstag mit. Die Betreiber haben Widerspruch beim Gericht eingelegt.

Das Bezirksamt beruft sich bei seiner Zwangsgeld-Drohung darauf, „dass das Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist“, sagte Christian Hanke am Dienstag der Berliner Morgenpost. Er wollte die Ausstellung, in der 220 plastinierte menschliche Körper und Körperteile zu sehen sind, auf der Grundlage des Bestattungsgesetzes verbieten lassen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. „Die Ausstellung von Plastinaten entspricht den seit jeher existierenden öffentlichen Sammlungen anatomischer Präparate, deren Bestattung der Gesetzgeber nicht miterfassen wollte“, urteilte das Gericht. Dagegen will das Bezirksamt in Berufung gehen.

Ausstellungsmacher wollen Eröffnungtermin halten

Auch in der Wissenschaft sei der ehrfurchtsvolle, zurückhaltende Umgang mit den menschlichen Leichen auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken, begründete Hanke diesen Schritt. „Der Umgang und die Präsentation von Leichen sind für den benannten Ausstellungszweck jedoch gerade nicht unumgänglich“, so der Bezirksbürgermeister. Um das Gesundheitsbewusstsein breiter Bevölkerungsteile zu schärfen, bedürfe es keiner Präsentation echter Körperplastinate. Die heutigen Möglichkeiten böten eine Fülle anderer Methoden, um das gleiche Ziel zu erreichen.

Die Ausstellungsmacher wollen dennoch den angekündigten Termin halten. „Wir werden nun den Rechtsweg im Eilverfahren beschreiten, damit unser Eröffnungstermin am 18. Februar nicht gefährdet ist“, sagt die Kuratorin. Über das Eilverfahren werde zügig entschieden, versichert Stephan Groscurth, Sprecher des Verwaltungsgerichts, der Berliner Morgenpost.

kla