Das Verbot von sogenannten Flatrate-Partys im Bezirk Lichtenberg ist auch in der zweiten Instanz bestätigt worden. Wie der für das Ordnungsamt zuständige Lichtenberger Bezirksstadtrat Andreas Prüfer (Linke) am Freitag sagte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 20. Mai bestätigt, dass Flatrate-Partys in einer Diskothek in der Siegfriedstraße weiter unterbunden werden können.
Nach Angaben des Bezirksamts stellte das Gericht fest, dass die Durchführung von gewerblichen Veranstaltungen wie „Flaterate-Partys, Billich-Willich und Komasaufen“ eine konkrete Gesundheitsgefährdung der Gäste darstelle und insoweit auf der Grundlage des Gaststättenrechts durch die Ordnungsbehörden untersagt werden könne.
Das Ordnungsamt hatte der Diskothek im Juli 2007 per Auflage mit Sofortvollzug die Durchführung von Veranstaltungen untersagt, „bei denen alkoholische Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmaligen Fixpreis ausgeschenkt werden“. Einen Eilrechtsschutzantrag des Betreibers gegen die Auflage wies das Verwaltungsgericht Ende November 2007 zurück. Gegen den Beschluss zog der Betreiber vor das OVG. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Bei Flatrate-Partys können die Besucher nach Bezahlung eines Pauschalpreises nach Belieben Alkohol trinken. Diese Veranstaltungen waren bundesweit in die Kritik geraten, nachdem ein 16-jähriger Berliner Ende Februar 2007 nach einem Wett-Trinken ins Koma gefallen war. Der Schüler starb vier Wochen später.
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