Nach umfangreichen Ermittlungen um den tragischen Tod von Lukas W. klickten die Handschellen. Die Polizei hatte ungezählte Gespräche mit Zeugen geführt, schließlich lag auch das ausführliche Untersuchungsergebnis der Gerichtsmedizin vor. Am Dienstag wurde der 26 Jahre alte Gastwirt Aytac G. einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Ergebnis: Der ehemaliger Betreiber der Charlottenburger Bar „EyeT“ befindet sich in Untersuchungshaft. Der Tod des Gymnasiasten, der am 25. Februar mit 4,8 Promille ins Koma gefallen und nach mehr als vierwöchigem Koma an Kreislaufversagen starb, hatte eine bundesweite Debatte über den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ausgelöst.
Beim Wetttrinken betrogen
„Dem Mann wird vorgeworfen, ein Wetttrinken veranstaltet und den Jugendlichen zum Trinken animiert zu haben“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth. Außerdem soll der Beschuldigte selbst deutlich weniger getrunken haben, in dem er sich zwischendurch Wasser einschenkte.
Der 16 Jahre alte Gymnasiast soll dagegen mehr als 40 Schnapsgläser mit Tequila konsumiert haben, bevor er in dem Lokal ohnmächtig zusammengebrochen war. Der Gastwirt habe laut polizeilicher Ermittlungen danach das Lokal an Spandauer Damm ohne Rücksicht auf den hilflosen Lukas W. verlassen. Gäste, die ihn zunächst auf eine Couch gelegt hatten, alarmierten schließlich gegen 7.15 Uhr die Feuerwehr, die ihn auf die Intensivstation der Charité brachte. Auf dem Bauch des Jungen stand mit Kugelschreiber geschrieben „Du hast verloren!“ Nach 33 Tagen im Koma starb der vom Alkoholexzess geschwächte Gymnasiast, ohne noch einmal das Bewusstsein erlangt zu haben.
Das Lokal des 26-Jährigen wurde am 17. April auf Veranlassung des Wirtschaftsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf geschlossen. Der Lokalbetreiber habe laut Polizei zum Teil die Ermittlungsergebnisse bestätigt, weise aber eine Schuld am Tod des Jugendlichen von sich. Gegenüber Reportern hatte er behauptet, Lukas sei bereits betrunken in die Bar gekommen.
Gäste und Personal unter Verdacht
Die Nachforschungen der Kripo hätten zudem ergeben, dass sich Aytac G. bereits vor dem tödlichen Gelage einmal mit einem 18-Jährigen ein Wetttrinken geliefert haben soll, bei dem der junge Gast zusammenbrach. Dieser habe indes keine gesundheitlichen Folgeschäden davongetragen. In dem laufenden Verfahren ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft auch gegen weitere Gäste und Personal der Charlottenburger Gaststätte wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung.
Der Tod des 16-Jährigen und spätere Zwischenfälle mit Berliner Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftungen in Kliniken behandelt werden mussten, hatten eine kontrovers geführte Diskussion in Gang gebracht. Noch während Lukas W. in der Charité mit dem Tod rang, war eine 15-Jährige aus Mitte nach einem Wodka-Saufgelage im Volkspark Jungfernheide mit 4,1 Promille in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Das Mädchen hatte mehr Glück als Lukas, erwachte nach einigen Tagen wieder aus dem Koma.
Besonders ein Verbot der so genannten Flat-Rate-Partys wurde von Politikern unterschiedlicher Parteien nach den alarmierenden Auswüchsen gefordert. Auch ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren stand mehrfach zur Debatte. Parallel dazu stieg in den Berliner Bezirken die Häufigkeit von Kontrollen in Gast- und Verkaufsstätten durch die zuständigen Gewerbe- und Jugendämter mit Unterstützung der Polizei.
Ausschuss: Gesetze reichen aus
Der Bund-Länder-Ausschuss für Gewerberecht kam im Mai zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Gesetze ausreichten, ohne das Flate-Rate-Saufen zu verbieten. Die gültige Gesetzeslage verbietet Ausschank und Verkauf von Bier, Wein und Sekt an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige. Darüber hinaus ist es Wirten nicht erlaubt, offensichtlich Betrunkenen noch weiter Alkohol auszuschenken.




