In dem Dauerstreit über die Sicherstellung des Brandschutzes in dem teilbesetzten Wohnhaus an der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain verhärten sich die Fronten zunehmend. Nur wenige Tage vor dem geplanten Termin am Ende der Woche ist noch immer unklar, wer wann welche Wohnungen und Räume in dem Haus betreten darf.

Der Kampf um das teilweise besetzte Haus geht an diesem Dienstag in die entscheidende Phase. Parallel stehen kurzfristige Gerichtsentscheidungen, erneute Beratungen des Senats und ein Alleingang des Bezirks an.

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Rigaer 94: Eigentümer-Anwälte wollen keinen Alleingang von Baustadtrat Florian Schmidt

Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne).
Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne).© dpa | Britta Pedersen

Der zuständige Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), will die geplante Begehung durch einen Eigentümer-Vertreter und einen Brandschutz-Gutachter am Donnerstag verhindern und so auch den Polizeieinsatz überflüssig machen. Um dem Eigentümer zuvorzukommen, kündigte Schmidt überraschend eine eigene „Brandschutzbegehung“ bereits am Dienstag an.

Schmidt sagte gegenüber dem RBB: „Es wäre eine erneute Verzögerung, jetzt auf weitere Gerichtsurteile über die Begehung der Wohnungen zu warten.“ Daher sei es „die für uns rechtssichere Methode, wenn wir jetzt selber in das Haus gehen, um dem gebotenen Brandschutz Rechnung tragen zu können“.

Diesen Alleingang von Schmidt will der Hauseigentümer nicht hinnehmen und ihm per gerichtlichem Eilantrag verbieten, das teilbesetzte Haus selbst zu betreten. Gleichzeitig will er die mit Senat und Polizei vorbereitete eigene Brandschutzprüfung durchsetzen, wie ein Anwalt des Eigentümers sagte. Außerdem will der Eigentümer per Gericht feststellen lassen, dass die Brandschutzprüfung sich auf das gesamte Gebäude inklusive der Wohnungen erstrecken muss. Nur so sei ein korrektes Gutachten möglich.

Nachdem sich die rot-rot-grüne Landesregierung auf keine gemeinsame Linie im Umgang mit dem Wohnhaus einigen konnte und die Grünen eine Beschlussvorlage von Innensenator Andreas Geisel (SPD) abgelehnt hatten, hatte Schmidt überraschend angekündigt, sich nun selbst ein Bild von der Lage machen zu wollen. Geht es nach seinen Vorstellungen, will er das umstrittene Objekt mit einem Brandschutzgutachter und dem Anwalt der Besetzer inspizieren. Zuvor hatten zwei Gerichte dem Hauseigentümer zugebilligt, einen Gutachter in das Haus schicken zu dürfen, der den Brandschutz überprüfen soll.

Parallel gehen die Bewohner und ihr Anwalt beim Landgericht gegen den Hauseigentümer vor, um dessen Brandschutzprüfung zu verhindern. In einer mündlichen Verhandlung voraussichtlich ebenfalls am Dienstag soll erneut geklärt werden, ob der Eigentümer rechtlich ausreichend legitimiert ist. Dazu gab es bereits eine Entscheidung des Kammergerichts, die die Bewohner anfechten. Auch das Verwaltungsgericht hat die Legitimation anerkannt.

Berliner Polizei bereitet sich auf großen Einsatz Ende der Woche vor

Ungeachtet aller Streitigkeiten zwischen Landesregierung und Bezirksamt bereitet sich die Berliner Polizei auf einen Großeinsatz vor. Ob er dann tatsächlich am 11. oder 12. März auch stattfinden wird, sei wegen der weiterhin laufenden Gespräche auf politischer Ebene unklar, hieß es aus Polizeikreisen.

Von Mittwoch 15 Uhr bis Freitag 23.59 Uhr wird die Versammlungsfreiheit in begrenzten Bereichen in Friedrichshain eingeschränkt.

Davon betroffen ist der Bereich:

  • Rigaer Straße zwischen Rigaer Straße/Liebigstraße (ausschließlich Kreuzungsbereich) und Rigaer Straße/Proskauer Straße (ausschließlich Kreuzungsbereich)
  • Ebenfalls betroffen ist die Liebigstraße zwischen Liebigstraße/Rigaer Straße (einschließlich Kreuzung) und Liebigstraße/ Bänschstraße (einschließlich Kreuzung).

Öffentliche Versammlungen und Aufzüge sind in dem genannten Zeitraum nicht gestattet. Lediglich Anwohner und Besucher können diesen Bereich betreten. Auch Autos, Motorräder, Fahrräder und Container dürfen dort nicht abgestellt werden.

Hausbewohner aus der linksextremen Szene kündigen Widerstand an

Die Hausbewohner aus der linksextremen Szene kündigten heftigen Widerstand gegen eine „Räumung“ an. Es gehe nicht um Brandschutz, sondern um eine „Belagerung und eine schrittweise Verwandlung in ein zerstörtes, unbewohnbares, durch Gitter und Sicherheitsschleusen kontrolliertes Haus.“

Der Sprecher der Innenverwaltung, Martin Pallgen sagte bereits vor einigen Tagen: „Es geht nicht um eine Räumung, sondern um den Schutz von Leib und Leben.“ Die Gerichtsbeschlüsse würden dem Eigentümer gar keine anderen Möglichkeiten lassen, als einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Rein rechtlich geht es um das Thema Brandschutz. Aber dahinter steht die Frage, ob der Hauseigentümer gegen den Widerstand der linksradikalen Bewohner in das verbarrikadierte Haus und die Wohnungen kommt und möglicherweise auch Schlösser austauscht. Das wäre nur mit einem größeren Polizeieinsatz möglich.

In dem Gebäudekomplex, einem der letzten Symbole der linksextremen Szene, wurden bereits vor Jahren zahlreiche Mängel beim Brandschutz wie fehlende Fluchtwege, Wanddurchbrüche, fehlerhafte Elektroleitungen und Sperren in Treppenhäusern dokumentiert.

mit dpa