Der Widerstand geht weiter. Das von der Bürgerinitiative „Ideenwerkstatt Freudenberg-Areal“ beantragte Bürgerbegehren gegen die geplante Bebauung des einstigen Industriegebiets ist zulässig. Das habe die Prüfung durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ergeben, teilte die Behörde von Bürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) auf Anfrage jetzt mit. Nun prüft noch die Senatsinnenverwaltung den Antrag. Erwartet wird, dass sie sich innerhalb von zwei Wochen dazu äußern wird.
Die Ideenwerkstatt Freudenberg-Areal will mit dem Bürgerbegehren die geplante dichte Bebauung des Geländes verhindern. Sie fordert, dass die Fläche nur in dem Ausmaß bebaut werden soll, wie 2010 vom Bezirk beschlossen, nämlich mit einer Baumasse von insgesamt 42.000 Quadratmetern. Höchstens 300 Wohnungen sollten aus Sicht der Ideenwerkstatt entstehen, außerdem eine große öffentliche Grünfläche. Die jetzt vom Investor geplante Bebauung liege bei mehr als 74.000 Quadratmetern.
Auf der Freifläche zwischen Boxhagener Straße, Holteistraße und Weserstraße sollen 650 Wohnungen entstehen. Viel zu viel, meint die Ideenwerkstatt, denn der Kiez sei ohnehin zu dicht besiedelt. „Wir haben jetzt schon Probleme, weil es zu wenige Plätze in Kitas und Grundschulen gibt“, sagt Heidi Neppach, die der Initiative angehört und seit neun Jahren an der Boxhagener Straße wohnt. „Der Mangel an Grünflächen ist groß. Je mehr Leute hierher ziehen, desto eklatanter werden diese Mängel.“
Bauherr wundert sich über Bezirk
„Fakt ist, es gibt einen von der Senatsverwaltung ausgestellten Bauvorbescheid“, sagt dazu Henning Hausmann, der Sprecher der Bauwert-Gruppe, die das Bauvorhaben auf dem einstigen Industrieareal realisieren will. „Mit dem Bauvorbescheid haben wir ein belastbares Baurecht, da finden wir es schon etwas verwunderlich, wenn der Bezirk darüber ein Bürgerbegehren für zulässig hält“, so Hausmann weiter. Allerdings kenne man den Beschluss des Bezirksamtes noch gar nicht und werde sich diesen erst einmal genau anschauen, bevor man weitere Schritte prüfe.
Ein Mitarbeiter von Bezirksbürgermeisterin Herrmann bestätigte, dass der Eigentümer des Grundstücks eine Bauvoranfrage beim Bezirksamt gestellt hatte. Weil das Amt den größten Teil dieser Voranfrage negativ beantwortete, sei der Eigentümer in Widerspruch gegangen. Zuständige Behörde dafür ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Anfang Juli habe sie, bis auf einige Details, dem Widerspruch stattgegeben. „Das heißt, der Investor hat jetzt schon definitiv Baurecht“, so der Mitarbeiter der Behörde.
6.000 Quadratmeter großer öffentlicher Park
Ärgerlich sei zudem, dass die Initiative mit falschen Quadratmeterzahlen Stimmung gegen das Projekt mache, so Bauwert-Sprecher Hausmann. Die Planung des Bezirks von 2010 habe in dem Bereich des Bestandsgebäudes unter anderem ein Nahversorgungszentrum mit oberirdischen Stellplätzen vorgesehen. Der Zugewinn an Wohnfläche komme dadurch zustande, dass dieses Bestandsgebäude, anders als vorgesehen, abgerissen werden musste, weil der Bereich mit Schadstoffen kontaminiert gewesen sei. Stattdessen entstünden dort jetzt Wohnungen und eine weitere öffentliche Grünfläche. „Der öffentliche Park wird 6.000 Quadratmeter groß, insgesamt entstehen sogar über 12.000 Quadratmeter Grünfläche“, so Hausmann.
Zudem habe die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge bereits einen Teil der Projektentwicklung auf dem Freudenberg-Areal von der Bauwert gekauft. Die Howoge hat zwei Gebäude mit 122 Mietwohnungen und einer Kita erworben. Die Wohnungen sollen überwiegend über die Wohnungsbauförderung des Landes Berlin finanziert und belegungsgebunden für durchschnittlich 6,50 Euro pro Quadratmeter (netto/kalt) vermietet werden.
Bürgerbegehren kommt wohl zu spät
Auch das Bezirksamt schätzt deshalb, dass das Bürgerbegehren wohl zu spät kommt. Wenn der Investor den Bauantrag stelle, im Rahmen dessen, was mit der Senatsverwaltung vereinbart sei, „dann muss das Bezirksamt diesen Bauantrag genehmigen, egal, ob das Bürgerbegehren erfolgreich ist oder nicht“, so der Mitarbeiter der Bürgermeisterin. Anwohnerin Heidi Neppach lässt sich davon nicht entmutigen. „Je mehr Leute zum Ausdruck bringen, dass sie dieses Vorhaben nicht wollen, desto mehr muss die Politik auf uns hören“, sagt die 53-Jährige. Doch auch ein erfolgreicher Bürgerentscheid kann scheitern.
Aktuelles Beispiel dafür ist die Bebauung der Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf. Der Berliner Projektentwickler Klaus Groth will dort rund 700 Wohnungen errichten. Dagegen sprachen sich bei einem Bürgerentscheid im Mai 77 Prozent der Wähler aus. Vor zwei Wochen beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) daraufhin eine Veränderungssperre, die das Vorhaben für mindestens zwei Jahre verhindert hätte. Das Bezirksamt hat diese Sperre inzwischen jedoch für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung wiederum wollen die Grünen und die CDU anfechten. Am 4. August soll in einer Sonder-BVV um 17 Uhr darüber abgestimmt werden, dass die Bezirksaufsicht über den Vorgang entscheidet.


