Durch die Klage eines Anwohners sind die für Freitagnacht angesetzten Abrissarbeiten eines Brückengewölbes am Ostkreuz verhindert worden. Der Anwohner hatte wegen des nächtlichen Baulärms geklagt und in letzter Minute Recht bekommen.

Die Gerichtsentscheidung kam für die Deutsche Bahn überraschend. "Wir haben alle Auflagen für die Abbrucharbeiten am Ostkreuz erfüllt, konnten die Nachtarbeiten aber nicht ausführen", sagte Bahnsprecher Burkhard Ahlert auf Anfrage dieser Zeitung.

Um die nächtliche Lärmbelästigung durch die Bauarbeiten erträglich zu machen, hatte die Deutsche Bahn für 180 Anwohner bis Montag Hotelzimmer organisiert. Nachdem sich bereits einige Betroffene in den Zimmern einquartiert hatten, kam die Meldung, dass in den Nächten zu Sonnabend und Sonntag nun doch nicht gearbeitet werden dürfe. Die Anwohner konnten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.

Kosten im fünfstelligen Bereich kommen auf die Bahn zu

Für die Bahn kam die Aktion zu kurzfristig. "Der Entscheid hat uns erst Freitagnachmittag erreicht", sagte Ahlert. Der Schienenersatzverkehr, der zwischen den Stationen Rummelsburg und Lichtenberg von Freitagabend bis Montagmorgen eingerichtet war, musste beibehalten werden. Für tausende Fahrgäste der Bahn kam es dadurch zu teils erheblichen Zeitverzögerungen und Behinderungen.

Nach Angaben von Bahnsprecher Ahlert kommen durch die Aktion vom Wochenende auf das Unternehmen Kosten im fünfstelligen Bereich zu. Außerdem habe sich der Abbruch am Ostkreuz erheblich verzögert: "Die Bauarbeiten unterliegen monatelanger Planung. Die Baufirmen, die Hotelzimmer, der Ersatzverkehr, alles muss organisiert werden."

Der Entscheid werfe das Bauvorhaben zeitlich erheblich zurück, sagte Ahlert. Jetzt werde man gerichtlich gegen den auferlegten Baustopp vorgehen, damit am kommenden Wochenende wieder an der Brücke gearbeitet werden könne. "Wann und wie es jetzt weitergeht, kann ich allerdings noch nicht sagen."

Zurzeit dürfen die Baufirmen nur von 7 bis 20 Uhr an der Brücke werkeln. Für Nachtarbeiten ist eine Lärmbelästigung von höchstens 39 Dezibel erlaubt. "Das kann man mit dem schweren Gerät vergessen", sagte Ahlert. Für die vorgesehenen Arbeiten sei es wichtig, dass es nicht nur ein paar Stunden, sondern eine längere Sperrpause gebe.

Aufgrund der neuen Auflagen des Gerichts konnten am Wochenende nur eine der zwei vorgesehenen sogenannten Wandscheiben abgerissen werden, auf die sich die Brücke am Ostkreuz bislang gestützt hatte.