Jörg Nöthe und seine Töchter Lisa und Chiara sind darum bemüht, vorsichtig zu sein. Behutsam heben sie die Kränze und Kerzen, die Blumen und Briefe vom Boden auf und legen sie einige Meter weiter wieder ab. Nicht mehr auf dem Gehweg, dort wo die Menschen hektisch zum U-Bahnhof eilen oder geschäftig aus dem Kaufhaus kommen, sollen die Andenken zur Erinnerung an die Toten des Anschlags vom Breitscheidplatz mahnen. Sondern an einem etwas würdigeren Ort: auf der Treppe zur Gedächtniskirche.

Sechs Wochen nach der Todesfahrt des Anis Amri hat die improvisierte Gedenkstätte für die Opfer der bisher größten islamistischen Terroranschlags in der Geschichte der Bundesrepublik somit einen neuen Standort erhalten.

Der neue Platz sei notwendig gewesen, sagte Jörg Nöthe, der die Gedenkstätte im Auftrag der AG City betreut. Denn der Bauzaun zur Budapester Straße soll bald verschwinden. „Wenn die Grablichter auf dem Boden geblieben wären, hätte der Wind sie an dem alten Platz einfach auf die Straße wehen können“, sagt Nöthe.

Der Bedarf, die eigene Trauer und die Anteilnahme mit den Opfern und ihren Angehörigen sichtbar zu machen, ist immer noch groß. Nicht nur Touristen, auch viele Berliner halten einen Augenblick inne, wenn sie die vielen Blumen und Kerzen sehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident François Hollande hatten an dieser Stelle am Freitag der Opfer gedacht.

30 zusätzliche Mitarbeiter für den Staatsschutz

Im Landeskriminalamt bleibt für Gedenken wenig Zeit. Die Beamten in der Abteilung für Staatsschutz müssen Fragen beantworten, inwiefern sie den Attentäter Anis Amri vor der Tat ausreichend beobachtet und Hinweise zu seiner Gefährlichkeit aus damaliger Sicht richtig eingeschätzt hatten. Außerdem unterstützen sie das Bundeskriminalamt bei der Suche nach Mittätern und Mitwissern. Polizeipräsident Klaus Kandt hat wegen dieser Doppelbelastung – zu der das Alltagsgeschäft hinzu kommt – angekündigt, den Staatsschutz um 30 Mitarbeiter aus den Direktionen aufzustocken.

Den Behörden in Nordrhein-Westfalen, wo Amri ungefähr genauso oft verkehrte wie in Berlin, warf Kandt indirekt vor, die Schuld für mögliche Versäumnisse nach Berlin abschieben zu wollen. In Nordrhein-Westfallen sei Wahlkampf. „Dann wird auch leidenschaftlicher argumentiert“, sagte Kandt der Tageszeitung „B.Z.“. Für Amri sei NRW zuständig gewesen, da er dort seinen Wohnsitz gehabt habe.

Tatsächlich ist die Frage der Zuständigkeit und der Verantwortung etwas komplexer – so dürften es nicht nur die Beamten aus Nordrhein-Westfalen sehen: Denn Amri lebte zwar zunächst tatsächlich in Nordrhein-Westfalen. Als die ersten Hinweise auftauchten, der Tunesier könnte einen Anschlag vorbereiten, stufte das dortige LKA ihn am 17. Februar 2016 denn auch als Gefährder ein.

Seit März lebte der Tunesier aber vor allem in Berlin. Von da an führte Berlin ihn als Gefährder. Ab April wurde er durch das Berliner LKA sogar „engmaschig“ überwacht. Doch die Hinweise, Amri könne einen Anschlag vorbereiten, erhärteten sich nicht. Am 21. September stellte das LKA die Observation ein, die Generalstaatsanwaltschaft trieb das Ermittlungsverfahren nicht weiter voran.

Als Gefährder führte ihn dagegen seit Ende Mai wieder das LKA Nordrhein-Westfalen. Grund war die Anmeldung eines Wohnsitzes in dem Bundesland. Seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hatte Amri aber bis zum Anschlag in Berlin.

Die wechselnden Wohnorte des Anis Amri laden zum „Wer-hatte-die Zuständigkeit?“-Spiel zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen also geradezu ein. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ daher von einer „gemeinsam geteilten Verantwortung“. Ansätze von Selbstkritik zeigte Kandt Ansätze bei der Frage der Tatortarbeit der Berliner Polizei. Den Beamten war vorgeworfen worden, Amris im Lastwagen liegende Geldbörse mit seinen Personaldokumenten zu spät gefunden zu haben. Die Identifizierung und die Fahndung seien dadurch verzögert worden. Man müsse da schauen, „was man besser machen kann“, sagte Kandt.

Im Nachhinein sei klar, „dass die Einschätzung zur Gefährlichkeit des Täters falsch war“, so Kandt. Er fügte hinzu: „Aber konnte man das wirklich auch vorher so wissen?“

U. Kraetzer und G. Mallwitz