Am Sonntag hat Sozialsenator Mario Czaja (CDU) angekündigt, alle Verträge mit der privatwirtschaftlichen „Professionellen Wohn- und Betreuungsgesellschaft“ (Pewobe) für den Betrieb von Berliner Flüchtlingsunterkünften fristlos zu kündigen. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Warum sind die Verträge mit der Pewobe gekündigt worden?
„Wir haben in mehreren Unterkünften Hinweise zu Qualitätsmängeln erhalten. Auch nach wiederholten Begehungen sind Mängel nicht vollständig abgestellt worden“, erklärte Czaja. Zudem kritisierte der Senator die öffentliche Auseinandersetzung der Firma mit einer Ehrenamtsorganisation, die sogar juristisch geführt worden sei. Daher habe man bereits Anfang August den Vertrag für die Unterkunft an der Maxie-Wander-Straße zum 31. Oktober beendet. Das Fass zum Überlaufen brachten dann E-Mails von Pewobe-Mitarbeitern, die am vergangenen Wochenende bekannt wurden. Die „BZ“ veröffentlichte eine interne E-Mail-Korrespondenz von vier Mitarbeitern. Ein Teil des Inhalts steht im Verdacht, menschenverachtend zu sein und Flüchtlinge herabzuwürdigen. Diese E-Mails wurden Ende Juli aus der Sozialverwaltung anonym zugespielt. Czaja ging es aber nicht nur um die Inhalte, sondern auch um das Verhalten des Unternehmens nach Bekanntwerden der Vorwürfe. „Auch der derzeitige Umgang mit dem unsäglichen und aus meiner Sicht nicht erklärbaren und durch nichts zu entschuldigenden Mail- austausch macht deutlich, dass eine weitere Zusammenarbeit mit der Pewobe nicht mehr möglich ist.“
Was bedeuten die fristlosen Kündigungen? Wie geht die Sozialverwaltung vor?
Nach Informationen dieser Zeitung wurde die Pewobe aufgefordert, die neun von ihr betriebenen Heime bis Mitte kommender Woche an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zu übergeben. Sie kann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die fristlose Kündigung vorgehen. Bis ein Gericht darüber entschieden hat, bleiben die Kündigungen schwebend unwirksam. Parallel hat die Sozialverwaltung alle Verträge auch fristgerecht gekündigt. Diese haben unterschiedliche Laufzeiten von wenigen Wochen bis zu rund zweieinhalb Jahren. Bekommt die Sozialverwaltung mit den fristlosen Kündigungen recht, könnte sie gegen die Mitarbeiter der Pewobe ein Verbot aussprechen, die Heime zu betreten.
Wie reagiert die Pewobe?
„Wir werden uns mit allen Mitteln gegen eine derartige fristlose Kündigung wehren“, erklärte das Unternehmen. Rassistische oder diskriminierende Äußerungen dulde man nicht. Der veröffentliche E-Mail-Wechsel sei unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen. Dem LAF sei die vollständige E-Mail-Korrespondenz zur Verfügung gestellt worden. Nach Einsicht in die Unterlagen habe das Landesamt am vergangenen Freitag, 5. August, mitgeteilt, dass „von der Absicht, hierauf eine außerordentliche Kündigung zu stützen, Abstand genommen werde“. Eine Kopie des Schreibens fügte das Unternehmen seiner Presseerklärung bei. Nach Informationen der Berliner Morgenpost wurde aber, nachdem das Schreiben des Landesamtes herausging, die Frage aufgeworfen, ob das LAF tatsächlich alle relevanten E-Mails gesehen hat. Die Pewobe bestreitet zudem, „dass es in den von uns betriebenen Heimen Missstände gibt“. Die Heime würden ständig von Mitarbeitern des zuständigen Landesamtes kontrolliert, „ohne dass es nennenswerte Beanstandungen gab“. Das Unternehmen kritisiert auch den Sozialsenator. Dessen Äußerungen und die fristlosen Kündigungen „veranschaulichen in aller Deutlichkeit, dass es sich hier um ein durch den aktuellen Wahlkampf angeheiztes Politikum handelt“.
Was tut die Staatsanwaltschaft?
Sie prüft, ob die E-Mails eine strafrechtliche Relevanz haben. Der E-Mail-Verkehr liege ihr noch nicht komplett vor, sagte Sprecher Martin Steltner.
Wie viele Unterkünfte sind betroffen?
Die Pewobe betreibt neun Flüchtlingsunterkünfte in Berlin mit insgesamt rund 3100 Plätzen. Es handelt sich um sechs Gemeinschaftsunterkünfte und drei Notunterkünfte.
Wie geht es jetzt in den Heimen weiter?
Zunächst wie bisher. Wenn die Pewobe gegen die Kündigungen vorgeht, muss zunächst ein Gericht über den vorläufigen Rechtsschutz entscheiden. Erst danach könnten neue Betreiber die Unterkünfte übernehmen – vorausgesetzt, die Pewobe unterliegt.
Gibt es Betreiber, die den Betrieb der Flüchtlingsheime übernehmen würden?
Ja, der im April gegründete Verband der Berliner Flüchtlingsheim-Betreiber mit 14 Mitgliedsunternehmen hat Czaja angeboten, den Betrieb der Unterkünfte zu übernehmen. Das bestätigte der Vize-Vorsitzende Friedrich Kiesinger.
Hat der Sozialsenator zu spät gehandelt?
Ja, sagen Oppositionspolitiker wie Ramona Pop (Grüne). Nun müssten in einem transparenten Verfahren qualitätsorientierte Bewerber ausgewählt werden, fordert Ulrike Kostka, von der Caritas.


