Sie haben es versucht, vor Gericht gekämpft. Doch am Ende sollte es nicht reichen. Das älteste Familienunternehmen am Kurfürstendamm, das Fotostudio Art & Photo Urbschat, muss seine dortigen Geschäftsräume aufgeben. Die Fotoakademie des Unternehmens wurde bereits zwangsgeräumt und hat neue Räume in Tempelhof bezogen.

Das Kammergericht gab am Montag der Räumungsklage des Vermieters statt. Die erste Instanz hingegen hatte sie als unbegründet abgewiesen und gesagt, dass das Mietverhältnis zu den festgelegten Konditionen fortbestehe.

Hintergrund: Der Hauseigentümer, die Holler-Stiftung aus München, will das Gebäude am Kudamm 170 mitsamt dem Parkdeck im Hof abreißen und das Grundstück neu bebauen. Die Rentabilität des bestehenden Gebäudes sei durch den anstehenden Sanierungsumfang nicht mehr gegeben, so die Stiftung. Mit 6800 Quadratmetern soll in dem Büro- und Geschäftshaus etwa das Doppelte an Nutzfläche entstehen. Möglich wird das, weil der Hof bislang nur zum Parken genutzt wird. 25 Millionen Euro sollen investiert werden.

Mietvertrag durch mündliche Absprache hinfällig geworden

Die Baugenehmigung ist erteilt, wie Stadtrat Marc Schulte (SPD) auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte. Schulte sagte, er bedauere es, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden worden war. Urbschat sei ein renommiertes und alteingesessenes Unternehmen. Von einer gemeinnützigen Stiftung habe er ein „angemesseneres Verhalten erwartet“. Horst Urbschat, 85, der das Geschäft 1969 kaufte und am Kudamm ansiedelte, sagte auf Anfrage nach dem Prozess: „Das müssen wir erst mal verdauen, aber der Betrieb muss weitergehen.“

Zu Beginn des Prozesses wollte der Vorsitzende Richter des 8. Zivilsenats, Rainer Bulling, von den Parteien wissen, ob es finanzielle Alternativmöglichkeiten zum Urteil gebe. Doch nachdem die Rechtsanwälte ihre unterschiedlichen Vorstellungen benannt hatten, sah auch der Richter wenig Chancen für einen Kompromiss. Argumente der Schwestern Daniela und Nicole Urbschat, sie hätten rund eine Million Euro in die Räume nur investiert, weil sie im Mietvertrag die Option bis 2019 vereinbart hätten, hörten die Richter wohl, aber am Ergebnis änderten sie nichts.

Der Mietvertrag sei durch eine mündliche Absprache hinfällig geworden. Hauptsächlich ging es dabei um ein Telefonat, das Nicole Urbschat mit dem Verwalter 2006 geführt haben soll. Das hatte jetzt fatale Folgen: Nicole Urbschat hatte damals mit dem Verwalter telefoniert, um ihn zu informieren, dass sie und auch ihre Schwester im Krankenhaus gewesen seien, sie mit einem gebrochenen Fuß, ihre Schwester mit einem Darmtumor. „Eine verzweifelte Situation, da wollte ich ihm Bescheid geben, dass wir beide ausfallen, die Firma führungslos ist“, sagte Nicole Urbschat.

Umzug vor acht Jahren in die neuen Räume

Am Rande sei es auch um die Miete gegangen, der Vermieter sollte aus der verspäteten Mietzahlung kein Kündigungsrecht ableiten. Der Verwalter sei ein netter Mensch gewesen, sie hätten noch gelacht, als er gesagt habe, in dem Geschäftshaus zahle ohnehin nur der Teppichladen pünktlich. Er sei über jeden froh, der die Miete im laufenden Monat zahle, erinnerte sich Nicole Urbschat.

„Wenn die Miete nicht pünktlich gezahlt wird, hat das keine Folgen“, habe der Verwalter S. sie beruhigt. Doch es kam anders. Rechtlich war diese Vereinbarung nach Auffassung des Kammergerichts das Einverständnis, dass der Mietvertrag mit der langen Laufzeit keine Gültigkeit mehr haben sollte. „Dass solch ein Satz jemals eine ganze Familie zerstören kann, diese Tragweite war mir nicht klar“, sagte Nicole Urbschat.

Ohne eine lange Mietsicherheit wären sie auch gar nicht vor acht Jahren umgezogen. Sie seien damals von der Stiftung aus ihren Räumen am Kudamm 173 abgeworben worden, mit einem niedrigen Mietzins von zwölf Euro. Dafür hätten sie ihre Flächen aber auch komplett selbst saniert.

Familie Urbschat will vor den Bundesgerichtshof ziehen

Es sehe trotzdem schlecht aus, machte der Richter nach der Befragung von Nicole Urbschat deutlich, in welche Richtung seine Entscheidung gehen würde. Die Mieten seien jahrelang erst Mitte bis Ende des Monats gezahlt worden, und nicht bis zum dritten Werktag des Monats, wie es der Mietvertrag vorsah. Der Richter blieb bei seinem Punkt, dass der Mietvertrag nicht mehr gelte.

Familie Urbschat will jetzt mit ihrem Fall den Bundesgerichtshof befassen. Da das Kammergericht eine Revision jedoch nicht zugelassen hat, müssen die Anwälte zunächst Beschwerde über die Nichtzulässigkeit einreichen. Wie lange das dauert, ist ungewiss. Gewiss ist allerdings, dass Urteile des Kammergerichts sofort vollstreckbar sind. Das Fotostudio war im Oktober 2011 zu Ende Juni 2012 gekündigt worden.