Im Haus der Statistik am Berliner Alexanderplatz sind die Sondierungsgespräche von Linken, Grünen und SPD offenbar auf der Zielgeraden. Die Grünen haben ihre Delegierten für den Montag zu einem kleinen Parteitag eingeladen, der über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen entscheiden soll. Dem Vernehmen nach ringen die Sondierungsteams immer noch über eine gemeinsame Position zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer privater Immobilienkonzerne. Dieser Punkt ist für die Wahlsieger von den Linken essenziell. Aus den Kreisen der Sondierer wurde in Aussicht gestellt, dass es am Wochenende eine Einigung geben könne.

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Mitten in die schwierigen Gespräche platzte am Freitagmittag eine Meldung: Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte an, „so schnell wie möglich“ ein Bundesgesetz gegen Vergesellschaftung auf den Weg zu bringen. Diese sei „teuer und rechtlich wie wirtschaftlich hochproblematisch“, sagte Hubertz dem Portal t-online. „Wir müssen Mieter schützen, aber auch Investitionen.“

Linke lästert: „Der sozialdemokratische politische Kompass ist verloren gegangen“

Die Linke nahm den Ball von Hubertz gerne auf. „Die Bundesbauministerin findet ein Vergesellschaftungsverbot wichtiger als den gemeinnützigen Wohnungsbau“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Carmen Lay. Während die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen für die Wohngemeinnützigkeit nicht kommen, wollen die SPD-Bundesministerinnen und -minister die Vergesellschaftung zusammen mit der CDU verhindern. „Da ist der sozialdemokratische politische Kompass verloren gegangen“, sagte Lay.

Ein rot-grün-roter Senat würde gegen Verbot klagen, um Klarheit über Konditionen zu schaffen

Ministerin Hubertz warnte, eine Vergesellschaftung schaffe keine einzige Wohnung. Die Kosten lägen bei einem zweistelligen Milliardenbetrag. „Damit könnte man ganze Stadtteile bauen.“ Das Konzept der Linken, das auf den Erkenntnissen einer Expertenkommission unter Vorsitz der früheren SPD-Justizministerin Herta Däuler-Gmelin von 2023 basiert, sieht allerdings keinen Einsatz von Geld aus dem Haushalt vor. Eine Entschädigung deutlich unterhalb des Verkehrswertes solle über Kredite bezahlt und aus den Mieteinnahmen langfristig finanziert werden.

Die Bauministerin räumte aber ein, dass ein solches Gesetz „nicht so einfach“ sei. Dabei müssten Landes- und Bundesrecht gegeneinander abgewogen werden „sowie Artikel 14 und Artikel 15 des Grundgesetzes, also die Eigentumsgarantie und die Möglichkeit zur Vergesellschaftung“, sagte die Ministerin. Die Federführung dafür liege beim Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU). Derzeit würden Details abgestimmt.

In Kreisen der Berliner Sondierer schaut man mit gemischten Gefühlen auf ein Vergesellschaftungsverbot durch den Bund. Obwohl man das politisch ablehnt, könnte ein solches Gesetz doch dazu führen, schneller Klarheit über die Möglichkeiten auf Landesebene zu bekommen. Ein rot-grün-roter Senat könnte dagegen klagen und so das Bundesverfassungsgericht dazu bringen, Konditionen für eine im Grundgesetz vorgesehene Vergesellschaftung von Grund und Boden festzulegen. Dann wüsste man, ob die finanzielle Rechnung, die Wohnungen ohne Einsatz von Geld aus dem Haushalt zu übertragen, gangbar ist oder nicht.