Der Berliner SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach, gegen den die hannoverische Staatsanwaltschaft ermittelt, erhält Schützenhilfe von seiner Parteikollegin und ehemaligen Spitzenpolitikerin Christine Lambrecht. In einem Instagram-Beitrag erinnert sie „alle potenziellen SPD-Wähler in Berlin“ daran, dass die Unschuldsvermutung gilt. Der Fall Krach erinnert sie an ein ähnliches Erlebnis in ihrer Zeit als Bundesjustizministerin.

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Am 9. September 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück Räumlichkeiten des Bundesfinanzministeriums unter Olaf Scholz (ebenfalls SPD) und in ihrem Haus durchsucht – 17 Tage vor der Bundestagswahl. Hintergrund der Razzia war ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Spezialeinheit des Zolls. Sie wurden verdächtigt, Geldwäscheverdachtsmeldungen von Banken nicht ordnungsgemäß an die Polizei und Justiz weitergeleitet zu haben.
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Lambrecht ging erfolgreich juristisch gegen die Staatsanwaltschaft vor
Gesucht wurde laut Lambrecht ein Rechtsgutachten des Bundesjustizministeriums. „Besonders witzig: Das Schreiben lag bereits seit Juli 2020(!) vor“, schrieb die SPD-Politikerin am Donnerstag bei Instagram. „War man zu faul, in der eigenen Behörde zu suchen? Wusste die eine Hand nicht, was die andere macht?“
Lambrecht weist darauf hin, dass der damalige Leiter der Osnabrücker Staatsanwaltschaft CDU-Mitglied war. „Mitten im heißen Wahlkampf, womöglich eine politische Aktion?“, mutmaßt sie. Sie kritisiert weiterhin die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Osnabrück. In einer Pressemitteilung der Ermittler hieß es, man wolle untersuchen, „ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren“. Zudem erklärte die Staatsanwaltschaft im Spiegel: „So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben.“
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Das Bundesjustizministerium unter Lambrecht ging erfolgreich juristisch gegen diese Aussagen und gegen den Durchsuchungsbeschluss vor – das Gericht sah sie als rechtswidrig bzw. unzulässig an. „Was für eine Blamage für die Staatsanwaltschaft Osnabrück“, so Lambrecht. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass über die Klagen erst nach der Bundestagswahl entschieden wurde.
Ermittlungen gegen Krach: mehrere Vorwürfe gegen den SPD-Spitzenkandidaten
Ob Steffen Krach gegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Hannover vorgeht, ist nicht bekannt. Dem SPD-Spitzenkandidaten für die Berlin-Wahl werden die Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Vorteilsannahme in zwei Fällen vorgeworfen. Zu weiteren Details hielt sich die Staatsanwaltschaft am Donnerstag aus ermittlungstaktischen Gründen bedeckt.
Krach wies am Freitagmorgen im Interview mit „radioeins“ alle Anschuldigungen entschieden zurück. Dem „Tagesspiegel“ sagte der SPD-Politiker, die Staatsanwaltschaft habe seinem Anwalt mitgeteilt, es werde nur ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt.









