„Hände weg vom Grundgesetz“ und „Immobilienkonzerne enteignen“. Das fordern die Demonstranten am Freitagmorgen vor dem Bundesratsgebäude an der Leipziger Straße in Berlin-Mitte. Ihr Protest richtet sich gegen den im Juni eingebrachten Antrag des Freistaats Bayerns „Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“. Damit soll die Vergesellschaftung von Wohnraum auf Landesebene gesetzlich unterbunden werden. Doch während die Kundgebung noch läuft, haben die Mitglieder des Bundesrats sich in der Vorbesprechung darauf geeinigt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Der Grund ist allerdings für die Demonstranten alles andere als erfreulich.

Folgen für Berlin: Bundesregierung stoppt Enteignung von Immobilienkonzernen

Denn nicht etwa der Protest hat dazu geführt, dass der Antrag aus Bayern abgesetzt wurde. Sondern die Bundesregierung, die eine Bundesratsinitiative faktisch überflüssig gemacht hat. SPD und CDU/CSU hatten am vergangenen Mittwoch im Koalitionsausschuss beschlossen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Vergesellschaftungen, beziehungsweise die Enteignung von Immobilienkonzernen bundesweit untersagt. Damit soll insbesondere die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (DWE) in Berlin blockiert werden.

Auch interessant: Vergesellschaftung von Wohneigentum? Vier Berliner Banken warnen vor den Folgen

Die DEW-Initiative kündigt einen Sommer der Proteste an. „Eine Million Menschen, also 59,1 Prozent der Berlinerinnen und Berliner, haben vor fünf Jahren für die Vergesellschaftung gestimmt. Das sind nicht irgendwelche Zahlen, sondern das ist der Wille der Berliner Bevölkerung“, so DWE-Sprecher Julian. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass die Mieten zukünftig nicht mehr weiter steigen.“

Berlin-Volksentscheid: Streit um Vergesellschaftung spitzt sich zu

Die große Frage sei nun: „Was bringt uns ein Volksentscheid, wenn Berlin nicht entscheiden darf?“, so der Sprecher weiter. Bayerns Ministerpräsident Marcus Söder (CSU) mische sich in Berlin ein und Bundeskanzler Friedrich Merz unterstütze ihn. „Wie kann das sein, dass unser Bundeskanzler so undemokratisch unterwegs ist, dass er uns verbieten will, in Berlin die Vergesellschaftung, die auf dem Grundgesetz beruht, durchzuführen?“

Montag bis Samstag

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Die Initiative fordert weiterhin die Umsetzung des Volksentscheids von jeder künftigen Berliner Landesregierung nach den Berlin-Wahlen am 20. September: „Wer nicht vergesellschaftet, kann nicht regieren“, ergänzte DWE-Sprecher Konstantin. Unabhängig vom Wahlausgang in Berlin ist der Vorstoß, per Gesetz die Vergesellschaftung zu unterbinden, rechtlich höchst umstritten. Ein Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht gilt als nahezu unvermeidlich.