Untergetaucht, nicht auffindbar, verschwunden: Gegen Tausende Menschen in Berlin liegen derzeit offene Haftbefehle vor, die Polizei kann sie aber nicht auffinden. Wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht, sind es konkret 9459 offene Haftbefehle, die nicht vollstreckt werden können. Fast die Hälfte davon bezieht sich auf Diebstähle. Hinzu kommen Hunderte Betrugstaten und Drogendelikte. Aber auch Fälle von Mord und Totschlag sind darunter.
Trotz Haftbefehl: Verurteilte Täter erscheinen oft nicht im Gefängnis
Die meisten Haftbefehle (7532) sind zur Strafvollstreckung ausgestellt. Das heißt, dass verurteilte Täterinnen und Täter ihre Gefängnisstrafe zu einem bestimmten Termin antreten mussten, aber nicht erschienen sind. 1915 Haftbefehle beziehen sich auf die Strafverfolgung – dabei sucht die Polizei nach einem dringend Verdächtigen. Fast 3000 offene Haftbefehle stammen aus den vergangenen zwölf Monaten. Rund 4200 sind älter als ein Jahr, 2300 sogar älter als drei Jahre.
Lesen Sie auch
Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in der Antwort darauf hin, dass bei den offenen Haftbefehlen zu schweren Straftaten viele Fälle dabei seien, bei denen verurteilte Täter ins Ausland abgeschoben wurden, bevor sie die Strafe verbüßt hätten. Sie werden automatisch zur Fahndung ausgeschrieben für den Fall, dass sie zurück nach Deutschland kommen. „Auch bei Straftaten, die nicht verjähren, werden Fahndungen auch von lange zurückliegenden Taten weiter verfolgt und teilweise über Jahrzehnte aufrechterhalten“, hieß es weiter.
bm/dpa





