Sie stehen an einem improvisierten Galgen, von dem Seilschlingen baumeln. Ihre Hände sind auf den Rücken gefesselt, die Köpfe unter Säcken verhüllt. Mit dieser makabren Inszenierung haben mehrere Aktivisten, begleitet von rund 100 weiteren Personen, am Mittwoch auf dem Berliner Alexanderplatz gegen das israelische Vorgehen im Umgang mit Palästinensern demonstriert. Bei der Polizei hatten sie die Kundgebung vorab unter dem Motto „Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen“ angemeldet.

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Wie die „B.Z.“ berichtet, soll die Polizei die Veranstaltung zwar beobachtet haben, sie sei aber nicht eingeschritten. „Es gab keine offensichtlichen Gewaltdarstellungen“, zitiert das Blatt Florian Nath, den Leiter der Polizei-Pressestelle. „Wäre das Erhängen gezeigt worden, wären die Kollegen vor Ort sofort eingeschritten.“

Doch in Zukunft dürfte das anders sein: Denn bei Kundgebungen und Demonstrationen sind inszenierte Hinrichtungen in Berlin in Zukunft untersagt. „Die Versammlungsbehörde hat das geprüft, die Auflagen für entsprechende Versammlungen sind erweitert worden“, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei auf dpa-Anfrage.

„Hinrichtung“ am Alexanderplatz: Gewerkschaft der Polizei spricht von „Möchtegerndemos“

Gegenüber der Morgenpost hatte Stephan Weh, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, schon am Freitag betont: „Es ist unerträglich, wie weit hier das Recht auf Versammlungsfreiheit gedehnt wird. Meine Kolleginnen und Kollegen müssen solche sogenannten ‚Möchtegerndemos‘ betreuen und auch schützen – ob sie wollen oder nicht. Sie müssen vor Ort den Kopf hinhalten und Fragen beantworten, warum solche Hetze und Gewaltdarstellungen nicht unterbunden werden.“

Auch die Senatsinnenverwaltung fand bereits kurz nach der Demo klarere Worte: „Bereits in der Vergangenheit hatten wir mehrfach und themenübergreifend mit Versammlungen zu tun, die die Grenzen zur Geschmacklosigkeit eindeutig überschritten haben“, sagte sie der „B.Z.“ „Bisherige Versammlungen waren in der Regel nach der Überprüfung durch die Justiz von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt. Diese Freiheiten haben allerdings auch klare Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.“ Laut Polizei prüft der Staatsschutz derzeit, ob Ermittlungen eingeleitet werden.

Mehr aus Berlin-Mitte

Demo in Berlin: Kritik an neuem Gesetz zur Todesstrafe

Der Protest richtet sich unter anderem gegen ein in dieser Woche vom israelischen Parlament verabschiedetes Gesetz. Laut ihm droht jedem die Todesstrafe oder lebenslange Haft, „der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden“.

Die Änderung trifft laut Menschenrechtsorganisationen besonders Palästinenser, die von Militärgerichten für schuldig befunden werden, ein als Terrorakt eingestuftes Tötungsdelikt begangen zu haben. Palästinenser aus den besetzten Gebieten müssen sich meist vor Militärgerichten verantworten, Israelis hingegen vor zivilen Gerichten. Ersteren werfen Kritiker eine viel höhere Verurteilungsrate vor. Die Todesstrafe dürfte damit vor allem Palästinenser betreffen, lautet ein weiterer Kritikpunkt der Organisationen.

mit kna