Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Jugendzentrum fordert die CDU-Fraktion in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) weiterhin die Abwahl von Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke). Ein entsprechender Antrag sei Montagabend nach der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses erneut eingereicht worden, sagte der Fraktionsvorsitzende Markus Oegel. 

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Für seine Fraktion stehe fest, dass der „skandalöse Vorgang“ Konsequenzen haben und die politisch verantwortliche Stadträtin ihren Hut nehmen müsse, so Oegel. „Die Sondersitzung hat die bisherigen Berichte eher bestätigt.“ Eine Beratung über den Abwahlantrag könne im April erfolgen, im Mai dann die Abstimmung darüber. Auch aus der SPD-Fraktion gibt es Rücktrittsforderungen.

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Kritik kam nach der Sondersitzung auch von der Grünen-Fraktion. Die Linken-Politikerin sei „weiterhin die Antwort auf zentrale Fragen schuldig geblieben“, erklärten die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Beate Bruker, und der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Tjado Stemmermann. Sie forderten eine „lückenlose Aufklärung“ und setzten Nagel Fristen für von ihr angekündigte Konsequenzen: Bis zum 1. Juni müsse ein Zwischenbericht, bis zum 1. September ein Abschlussbericht der Untersuchung vorliegen.

Ermittlungen wegen Strafvereitelung 

Der Neuköllner Jugendclub ist bis auf Weiteres geschlossen. Eine 16-Jährige soll dort von Jugendlichen Ende 2025 vergewaltigt und später bedrängt worden sein – die Polizei erfuhr davon erst durch die Anzeige des Vaters. Diese erfolgte laut Staatsanwaltschaft am 23. Februar.

Inzwischen ermitteln Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Vorfall. Nach Angaben der Polizei wurden auch Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung und der Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Zudem seien – überwiegend online über die Internetwache – mehrere Hinweise auf „fehlerhaftes bzw. gegebenenfalls strafrechtlich relevantes Handeln bzw. Unterlassen eingegangen“, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Details nannte sie mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht. 

Umsetzung beim Jugendamt

Weder das Jugendzentrum noch später das zuständige Jugendamt des Bezirks Neukölln haben Anzeige erstattet. Zu den Gründen gibt es unterschiedliche Darstellungen. Es hieß, das Jugendamt habe zunächst entschieden, nur dann eine Strafanzeige zu stellen, wenn das Einverständnis des Opfers vorliege. Es besteht jedoch der Verdacht, dass der Vorfall nicht gemeldet wurde, um die muslimischen Täter nicht zu stigmatisieren. 

Der Verdacht wird untermauert von einer Erklärung von Mitarbeiterinnen des Mädchenzentrums, die die mutmaßlich vergewaltigte 16-Jährige betreuten. In einem „Spiegel“-Bericht widerspricht die verantwortliche Mitarbeiterin des Jugendamts dem Vorwurf, sie habe die mutmaßlichen Täter wegen ihrer Herkunft schützen wollen. „Tatsächlich ist mir nie in den Sinn gekommen, Täter zu schützen, egal warum“, zitiert der „Spiegel“ aus einer E-Mail, die die Frau demnach am vergangenen Freitag an mehrere Personen des Neuköllner Bezirksamts geschickt haben soll.

lth/dpa