Seit 2006 hat Berlin wie die anderen Bundesländer auch die Kompetenz, ein eigenes Gaststättengesetz zu erlassen. 20 Jahre später ist es nun soweit. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen für Besucher, Anwohner und Gastronomiebetreiber.

Warum braucht es ein neues Gaststättengesetz?

Bisher richtet sich Berlin nach dem bundesweiten Gaststättenrecht aus dem Jahr 1970 und einer darauf basierenden Berliner Verordnung von 1971. Das sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Damals habe es noch eine Sperrstunde gegeben, sagte Giffey, was aber nur für Ost-Berlin zutraf. Im Westen gab es keine Sperrstunde. Das neue Landesgesetz werde „hauptstadttauglicher“ sein und die Bedürfnisse des Jahres 2026 berücksichtigen, sagte die Senatorin.

Wie wichtig ist der Wirtschaftszweig Gastronomie in Berlin?

Sehr wichtig. Nicht nur für die Umsätze, sondern auch für das Lebensgefühl der Stadt, welches wiederum zahlende Touristen anlockt. Berlins Gastro-Szene besteht aus 20.000 Bars, Cafés, Kneipen, Clubs und Restaurants. Sie beschäftigen rund 100.000 Menschen. Der Branche geht es nicht gut. Die Umsätze waren im Jahr 2025 um 3,1 Prozent gesunken.

Was ändert sich für die Gäste?

Wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, dürfen Lokale in manchen Teilen der Stadt künftig ihre Gäste abends länger draußen bewirten. Wochentags muss nicht mehr wie bisher um 22 Uhr Schluss sein, sondern um 23 Uhr. Freitags, Sonnabends und vor Feiertagen gilt Mitternacht als Grenze. Allerdings konnte sich Giffey nicht mit ihrem Anliegen durchsetzen, die Außengastronomie in der ganzen Stadt länger zu erlauben. Die neuen Zeiten für die Schankgärten sollen in Ausgehvierteln gelten. Aber auch außerhalb solcher Zonen können Kneipen dem Bezirk anzeigen, dass sie länger draußen öffnen wollen. Wenn sich niemand beschwert, können die Rathäuser das auch genehmigen.

Was soll als Ausgehviertel gelten?

Der Senatsentwurf führt diesen neuen Rechtsbegriff ein. Giffey nannte als Elemente eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs in einem Kiez, viel nächtlichen Publikumsverkehr und eine gewisse Geräuschentwicklung. Die Bezirke können per Allgemeinverfügung festlegen, wo ein solches Ausgehviertel ist und wo es endet. Das mag für einzelne Zonen wie die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain, die Oderberger Straße in Prenzlauer Berg, die Motzstraße in Schöneberg oder den Savignyplatz in Charlottenburg einigermaßen klar sein. Andernorts in der Stadt dürfte es aber Debatten geben. Generell dürfen die Bezirke zum Schutz von Anwohnern wegen Lärm die Öffnungszeiten auch eingrenzen.

Es bedarf einer berlinweit gültigen Definition, was unter einem ‚Ausgehviertel‘ zu verstehen ist.

Christopher Schriner,, Grünen-Stadtrat im Bezirk Mitte

Was sagen die Bezirke dazu?

In den Rathäusern herrscht noch Verwirrung darüber, nach welchen Kriterien Ausgehviertel ausgewiesen werden sollen. Das Bezirksamt in Mitte erklärte, der Bezirk habe bislang keine Festlegung von Ausgehvierteln getroffen, und schob die Verantwortung zurück zum Senat. „Hierfür bedarf es zunächst einer berlinweit gültigen Definition, was konkret unter einem sogenannten ‚Ausgehviertel‘ zu verstehen ist“, erklärte das Bezirksamt. Diese läge jedoch bislang nicht vor. Bezirksstadtrat Christopher Schriner (Grüne) sagte: „Die Nutzung von unbestimmten Rechtsbegriffen bei neuen Gesetzen ist im Verwaltungsalltag selten hilfreich.“ Auch in Neukölln verwies man auf fehlende Vorgaben bei der Frage, was als Ausgehviertel gewertet werden kann. Aus Tempelhof-Schöneberg hieß es vage, man werde Ausgehviertel „durch einen Beschluss festlegen“. Die dazu notwendigen Abstimmungen würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Generell hätten es Bezirkspolitiker lieber gesehen, wenn der Senat die Ausgehviertel festlegen würde. So müssten sich die Bezirke mit Anwohnerklagen herumschlagen.

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD)
Hätte gerne die Öffnungszeiten der Außengastronomie in der ganzen Stadt verlängert: Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD).© FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Wie werden die offenen Fragen geklärt?

Der Gesetzentwurf muss noch in den Rat der Bürgermeister und natürlich durch das Berliner Abgeordnetenhaus. Änderungen sind dort noch zu erwarten. Laut Giffey ist geplant, das Gesetz in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am 2. Juli zu verabschieden.

Wie profitieren die Wirte?

Laut Giffey wird es einfacher, in Berlin ein Lokal zu eröffnen. Man muss seine Absicht nur noch anzeigen und erhält die Garantie, dass Genehmigungen innerhalb von sechs Wochen vorliegen. Als Kanal steht nach Inkrafttreten auf der Webseite der Wirtschaftsverwaltung ein digitaler Gaststättenassistent bereit. Dieses Tool nimmt laut Giffey drei Behördengänge ab: die Gewerbeanzeige, die gaststättenrechtliche Anzeige und die Emissionsanzeige. Zudem liefert er Aufklärung über Jugendschutz, Lärmschutz und Lebensmittelrecht. Die bislang verpflichtenden Schulungen bei der IHK entfallen. Geschult wird nur, wenn es Probleme gibt. Man setze mehr Vertrauen in die Gastwirte, sagte Giffey. Sie würden nicht mehr durch langwierige Behördenentscheidungen gebremst. Mit diesen Worten konterte die Senatorin Kritik der Grünen-Stadträtinnen aus Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg, die statt weniger mehr Bürokratie befürchten, weil vieles unklar bleibe. Einen Einwand formulierte der Ausgehbezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Mit den Kontrollen der verlängerten Öffnungszeit könnte es schwierig werden. Die neuen Uhrzeiten 23 beziehungsweise 24 Uhr seien nicht von der landesweit geltenden behördlichen Dienstzeit für die Ordnungsämter abgedeckt.