Sie ist gedacht, um Frauen vor ihren gewalttätigen (Ex-)Partnern zu schützen: Die elektronische Fußfessel für verurteilte Frauenschläger. Vergangenen Dezember wurde dieses Instrument gegen häusliche Gewalt mit der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes (ASOG) in Berlin eingeführt. Seitdem bekamen bereits fünf verurteilte Straftäter auf richterliche Anordnung eine Fußfessel um den Knöchel gelegt. Das teilte die Senatsinnenverwaltung am Montag auf ihrem Instagramprofil mit. „Die Umsetzung verlief reibungslos – bislang kam es in diesen Fällen zu keinen weiteren körperlichen Konfrontationen“, hieß es.

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Die Fußfessel wurde in Berlin im sogenannten „Spanischen Modell“ eingeführt. Dabei kann auch die gefährdete Person, meist die Ex-Partnerin, auf freiwilliger Basis mit GPS-Technik ausgestattet werden. Nähert sich die überwachte Person trotz Verbots, wird automatisch ein Alarm ausgelöst. Auch diese Option muss durch das Gericht im Rahmen der Anordnung als zulässig bewertet werden.
GPS sendet Signal an Überwachungsstelle
Die verurteilte Person muss das elektronische Gerät dauerhaft am Knöchel tragen. Über GPS wird regelmäßig der Aufenthaltsort an die zuständige Überwachungsstelle übermittelt. So kann überprüft werden, ob sich jemand an gerichtliche Vorgaben hält.
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Die Polizei wird bei Verstößen umgehend informiert
Es drohen bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe, wenn die Fußfessel unerlaubt abgenommen wird. Wer gegen das Aufenthalts- und Kontaktverbot verstößt, sich also der anderen Person unerlaubt nähert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier drohen bis zu 5000 Euro Geldbuße. Bei Verstößen wird die Polizei umgehend informiert.
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Die Polizei Berlin bekam mit der ASOG-Novelle außerdem die Befugnis, das gegen Gewalttäter verhängte Verbot zur Betretung der gemeinsamen Wohnung von 14 auf 28 Tage zu verlängern. Damit erhalten die meist weiblichen Opfer ausreichend Zeit, um beim Familiengericht Schutz auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes zu erlangen.
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Zudem wurden die dauerhaften rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um für potenzielle Gewalttäter bei Bedarf „multiinstitutionelle Fallkonferenzen“ abhalten zu können, in denen Polizei, Sozialarbeiter, die zuständigen Senatsverwaltungen und andere Beteiligte der Zivilgesellschaft ihre Informationen austauschen und Gefährdungseinschätzungen betreiben können. In diesem Zuge wurde die Weitergabe von Daten tatverdächtiger Personen bei häuslicher Gewalt durch die Polizei an spezialisierte Beratungsstellen ermöglicht.









