Ob Ferienwohnung, gewerbliche Zwecke oder ungenehmigter Leerstand: Seit 2014 ist die Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin verboten. Mit dem Gesetz sollte vor allem der Wohnraummangel bekämpft werden. Wie ein Bericht vom „Tagesspiegel“ zeigt, verhängten die Bezirke seitdem 12,4 Millionen Euro an Bußgeldern. Allerdings sollen davon erst 4,2 Millionen Euro eingestrichen worden sein. Das geht laut dem Medienbericht aus einer bisher unveröffentlichten Antwort des Staatssekretärs für Wohnen, Stephan Machulik (SPD), auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker hervor.

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Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat demnach mit 5,1 Millionen Euro die höchste Summe verhängt – bisher sind effektiv aber erst 1,6 Millionen Euro davon in der Stadtkasse gelandet. Mitte kommt bisher auf 2,1 Millionen Euro, die wegen Zweckentfremdung von Wohnraum verhängt wurden. Erstaunlich: Gerade einmal 170.000 Euro hat der Bezirk davon bisher eingetrieben. Neukölln hat von 2,1 Millionen Euro an Bußgeldern bisher immerhin fast die Hälfte erhalten.

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Wohnungen in Berlin: Zweckentfremdung wird nicht ausreichend geahndet

Marzahn-Hellersdorf befindet sich am anderen Ende der Skala und hat zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt erstmals ein Bußgeld ausgesprochen. Ebenfalls kleine Bußgelder verhängten bisher Lichtenberg (54.500 Euro), Treptow-Köpenick (32.560 Euro) und Marzahn-Hellersdorf (31.000 Euro).

Doch das ist im Hinblick auf Zweckentfremdung von Wohnungen und Häusern nicht das einzige Problem. Denn scheinbar gibt es auch personelle Engpässe, sodass bereits das Ahnden von Verstößen gegen das Gesetz teils zur großen Hürde wird, wie aus einer Antwort der Stadtentwicklungsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger hervorgeht. Darin geben mehrere Bezirke an, dass das anfallende Arbeitspensum mangels Personals kaum zu leisten ist. Aus Neukölln heißt es etwa dazu: „Es wird gegenwärtig ein Mehrbedarf von zwei bis drei Stellen geschätzt.“

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Der Senat selbst will laut Bericht scheinbar nicht nachsteuern und erklärte laut dem Bericht auf die Frage von Schenker, ob er mehr Personal zur Verfügung stellen will: „Dafür müssen sie ausreichendes Personal vorsehen. Im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung kann zusätzliches Personal beantragt werden.“

rk