Über das erlaubte Tempo auf Berlins Straßen wird absehbar auch in Zukunft gestritten werden. Im Februar hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Aufheben des Tempo-30-Limits auf der Saarstraße in Tempelhof-Schöneberg rechtswidrig war. Geklagt hatte dagegen ein Anwohner mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Und diese teilte am Donnerstag mit: „Die Senatsverwaltung hat innerhalb der gesetzlichen Frist keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.“ Was bedeutet, dass der Beschluss des Gerichts rechtskräftig ist. Die Konsequenz: Binnen zwei Wochen, konkret bis zum 18. März, müsse Tempo 30 auf der Saarstraße wiederhergestellt werden, so die DUH.

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Ausschlaggebend für den Beschluss des Gerichts vom 13. Februar war vor allem die Verkehrssicherheit. Das Gericht betonte, es gebe eine „qualifizierte Gefahrenlage“ auf dem Abschnitt zwischen der Rheinstraße und der Autobahnauffahrt zur A103. In einem Eilverfahren gaben die Richter dem Widerspruch des Anwohners statt und wiesen auf „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Anordnung der Verkehrsverwaltung hin, Tempo 30 auf der Saarstraße lediglich in der Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu verfügen. Dabei wurde auch die Unfallstatistik für den Streckenabschnitt aufgeführt.
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Diesem ersten Urteil könnten weitere Gerichtsverfahren folgen. „Mit diesem Erfolg im Rücken werden wir nun auch die rechtswidrige Abschaffung von Tempo 30 an anderen Berliner Straßen stoppen – für mehr Sicherheit, weniger Lärm und saubere Luft“, kündigte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, an. Er nannte den rechtskräftigen Beschluss „eine gute Nachricht für alle Berlinerinnen und Berliner und die Verkehrssicherheit in der Stadt“. Bereits im Dezember hatte die DUH angekündigt, für weitere Straßen „rechtliche Schritte zur Beibehaltung von Tempo 30 vorzubereiten“.
An der Saarstraße hatte die Senatsverkehrsverwaltung, wie an diversen anderen Straßenabschnitten in der Stadt, die Tempo-Begrenzung aufgehoben. Hintergrund war, dass sich dort die Luftqualität verbessert hatte. Vorher wurde die Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit eben darauf gestützt, dass die Luftqualität zu schlecht war. Auch an anderen Orten gibt es Kritik daran, dass jetzt wieder Tempo 50 erlaubt ist. Das betrifft etwa die Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf, die aus Sicht des Bezirks ein „hochfrequentierter Schulweg“ ist. Mit dieser Begründung könnte die Geschwindigkeit weiterhin auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt bleiben.






