Erst im Herbst hatte Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) angeordnet, an 22 Berliner Hauptstraßen das vom Vorgänger-Senat eingeführte Tempo-30-Limit wieder abzuschaffen. Ihre Begründung: Die Luftqualität habe sich deutlich verbessert, Tempo 30 sei nicht mehr nötig. Wie voreilig Bode vorgeprescht war, zeigt nun eine Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Die Richter bewerteten Bodes Anordnung als „rechtswidrig“ und kippten die Wiedereinführung von Tempo 50 auf der Saarstraße in Steglitz – eine juristische Ohrfeige für die Senatorin. Geklagt hatte ein Anwohner mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

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Ausschlaggebend für den Beschluss des Gerichts vom 13. Februar waren vor allem Gründe der Verkehrssicherheit. Das Gericht betonte, es gebe eine „qualifizierte Gefahrenlage“ auf dem Abschnitt zwischen der Rheinstraße und der Autobahnauffahrt zur A 103. In einem Eilverfahren gaben die Richter dem Widerspruch des Anwohners statt und wiesen auf „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Anordnung der Verkehrsverwaltung hin, Tempo 30 auf der Saarstraße lediglich in der Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu verfügen.

Tempo-50-Schilder müssen wieder abgehängt werden

Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auch auf die Unfallstatistik im Bereich der Saarstraße. Demnach sei die Zahl der Unfälle seit der Einführung von Tempo 30 im Jahr 2019 um etwa zehn Prozent gesunken. Die Anordnung von Tempo 30 habe „die Verkehrssicherheit auf diesem besonders gefährlichen Straßenabschnitt erhöht“, erklärten die Richter. Die Tempo 50-Schilder müssten wieder abgehängt werden, wenn die Entscheidung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens rechtskräftig geworden ist.

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„Das Berliner Verwaltungsgericht unterstreicht, dass auch die Verkehrssicherheit bei der Abwägung über Tempo 30 zu berücksichtigen ist“, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, zu der Entscheidung. Es brauche „mehr und nicht weniger Tempo 30 in der Stadt“.

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Auch die Berliner Grünen begrüßten den Beschluss. „20 Unfälle mit Verletzten auf nur 410 Metern – das ist kein theoretischer Wert, das sind reale Verletzte, reale Familien, reale Ängste“, so der Fraktionsvorsitzende Werner Graf. „Tempo 30 hat nachweislich zu weniger Unfällen und Opfern geführt. Trotzdem wollte der Senat schneller fahren lassen – ohne die konkrete Gefahrenlage ausreichend zu berücksichtigen. Das zeigt einmal wieder, die CDU hat keinen Plan, wie sie für Sicherheit auf den Straßen sorgen will“, erklärte Graf weiter.

Die Verkehrssenatorin steht schon seit Längerem nicht nur in der Kritik durch die Opposition, sondern auch durch den Koalitionspartner SPD. Das trifft auch auf ihr Handeln beim Aufheben von Tempo-Limits zu. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Saarstraße begrüße er „ausdrücklich“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Tino Schopf. Grundsätzlich bemängelt er mit Blick auf die Wiedereinführung von Tempo 50 im vergangenen Jahr: „Es wurde nicht sorgfältig genug geprüft; insbesondere sensible Einrichtungen und Schulwege wurden nicht ausreichend berücksichtigt.“ Schopf erwartet deshalb nun, dass Bonde, selbst Volljuristin, das Gerichtsurteil sorgfältig prüft „und auch die weiteren Abschnitte, in denen Tempo 30 vorschnell aufgehoben wurde, rechtlich noch einmal absichert“.

tok/jes