Sieben Monate vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus bekräftigten die Berliner Grünen auf einem Parteitag in Neukölln ihre Forderung zur Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Der von der Landesarbeitsgemeinschaft „Säkulare Grüne Berlin“ eingebrachte Antrag mit der Forderung, dass das Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst „so weit wie rechtlich möglich erhalten“ bleiben solle, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

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Eine Mehrheit bei den Grünen setzt sich seit Längerem für eine Abschaffung des Neutralitätsgesetzes ein. Im Entwurf ihres Wahlprogramms, das an diesem Wochenende beschlossen wurde, heißt es deshalb: „Das diskriminierende Neutralitätsgesetz schaffen wir in Gänze ab.“ Dieser Satz, so forderten die Antragsteller, solle gestrichen werden.
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Sie begründeten dies damit, dass es bei mehr als 250 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und einem Anteil von über 60 Prozent konfessionsfreier Menschen an der Gesamtbevölkerung Berlins religiös und weltanschaulich neutraler staatlicher Institutionen bedürfe. „Das Berliner Neutralitätsgesetz bietet eine Gewähr dafür; sein Ziel ist es, die staatliche Neutralität im Verhältnis zu Religionen und Weltanschauungen im Bereich hoheitlichen Handelns und in Schulen zu garantieren“, heißt es in dem Antrag.
Verbot für das Tragen religiöser Kleidung auch bei Justiz und Polizei aufheben
Das sah die große Mehrheit auf dem Parteitag allerdings anders. Gerade mal ein Dutzend der insgesamt 182 Delegierten stimmten für den Antrag. Im Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 heißt es unter anderem, Lehrkräfte dürften in öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.
2023 kippte das Bundesverfassungsgericht allerdings das pauschale Verbot für das Tragen von religiösen Symbolen bei Lehrkräften und erklärte es für verfassungswidrig. Dieses Verbot wollen die Grünen nun auch für andere Landesbedienstete, etwa Polizisten und Justizmitarbeiter, aufheben.
Die CDU und die SPD halten allerdings weiterhin am Neutralitätsgesetz fest. „Mit der Berliner CDU wird es kein Kopftuch bei Polizei, Richterinnen oder Staatsanwältinnen geben“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner. Die Parteien einigten sich auf ihrer Fraktionsklausur im Juni 2025 auf eine Reform. Damit wurde das Berliner Neutralitätsgesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Heißt: Lehrerinnen in Berlin ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Kopftuch zu unterrichten.








