Damit hat Philipp Ruch nicht gerechnet: Der Chef des Künstlerkollektivs Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) wurde am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Er und weitere Unbekannte versendeten vermeintliche Schreiben der AfD-Spitze an Parteimitglieder, in denen diese aufgerufen wurden, Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei einzureichen, um sich auf ein mögliches Verbotsverfahren vorzubereiten. Es drohte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung. Allerdings konnte Ruch der Vorsitzenden Richterin Regina Schlosser glaubhaft den Satirecharakter seiner Aktion darlegen.

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In den im November 2023 versendeten Briefen hieß es, dass im Zuge eines Parteitagsbeschlusses eine Sichtungskommission eingerichtet wurde, die die gesammelten Belege bewerten soll. Angesichts eines möglichen Verbotsverfahrens wolle die Partei, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz mittlerweile als gesichert rechtsextrem eingestuft wird – eine richterliche Entscheidung zu dieser Einschätzung steht nach einer Klage der AfD noch aus –, eine Verteidigungsstrategie entwerfen.

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Schreiben an AfD-Mitglieder enthält Verlosung von Tankgutscheinen

Auszüge aus Gruppenchats, Bilder von Waffen, Videos von Stammtischrunden: Alles, was der AfD auf die Füße fallen könnte, sollte laut Dokument parteiintern offengelegt werden. „Lieber melden, als nicht melden“, hieß die Devise. Der Brief war versehen mit dem AfD-Logo und den Unterschriften der Bundesvorsitzenden – er hatte die Signaturen aus dem Internet, erklärte Ruch am Dienstag. Insgesamt ging das Schreiben an neun Parteimitglieder, wie während des Prozesses bekannt wurde. Wie viele tatsächlich Belege lieferten, wurde nicht erwähnt.

„Das kann doch niemand ernst nehmen.“

Philipp Ruch, Gründer des Zentrums für Politische Schönheit

Zu Beginn des Schreibens, das die Richterin am Dienstag vorlas, wurden die angeschriebenen Mitglieder beglückwünscht – dafür, dass sie zum vermeintlich zufällig ausgewählten Kreis gehören. Weiterhin enthielt es das Versprechen, keine Mitgliedsbeiträge bis Ende 2025 zahlen zu müssen, wenn brauchbare Informationen geteilt würden, sowie eine Verlosung: drei Wochenendreisen für jeweils zwei Personen zum Weihnachtsmarkt in Dresden – der Heimatstadt von Ruch – sowie zehn Gutscheine zum Tanken. „Das kann doch niemand ernst nehmen“, meinte der Angeklagte.

Wegen Anklage: Walter-Lübcke-Aktion wurde ohne Unterschriftenfälschung durchgeführt

Seit rund 18 Jahren arbeite er bei seinen Aktionen mit gefälschten Signaturen, so Ruch. Sollte die Richterin urteilen, dass diese Vorgehensweise nicht zulässig sei, sehe er sich in seiner Kunstfreiheit eingeschränkt. „Sie berauben mich der Seele meiner Projekte“, sagte er mahnend zur Richterin. Die drohende Verurteilung wegen Urkundenfälschung habe bereits Folgen: Die Walter-Lübcke-Aktion sei nicht wie geplant durch Briefe im Namen der CDU angekündigt worden.

Aktion des Zentrums für Politische Schönheit
Vor dem Konrad-Adenauer-Haus hat das Zentrum für Politische Schönheit eine Statue von Walter Lübcke aufgestellt. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Während die Staatsanwaltschaft, die in der Versendung der gefälschten Briefe einen Versuch sah, die AfD-Mitglieder sowie die Partei bloßzustellen, eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro beantragte, folgte die Richterin der Argumentation Ruchs. Die Aktion sollte als Kunstaktion erkannt werden, was sie auch wurde, so Schlosser. „Die AfD muss sich künstlerische Kritik gefallen lassen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, in Berufung oder Revision zu gehen. Ruch indessen fühlt sich durch die richterliche Entscheidung bestärkt. „In unserer Wahrnehmung wird es immer schwieriger, Kunst zu betreiben. Hier stand wirklich etwas Entscheidendes auf dem Spiel: ob man eine verfassungsfeindliche Partei besser schützt als die Kunstfreiheit.“ In Zukunft wolle das Künstlerkollektiv weiter mit Unterschriftenfälschungen arbeiten.