Berlins Senatsverwaltungen schieben sich im Kampf gegen illegale Autovermietungen der organisierten Kriminalität (OK) gegenseitig den schwarzen Peter zu. Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Mittwoch, die Wirtschaftsverwaltung unter Franziska Giffey (SPD), habe noch Bedenken gegen eine stärkere Regulierung des Marktes für gewerbliche Autovermieter.

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Das Argument in Giffeys Haus laut Badenberg: Die Einführung einer Erlaubnispflicht im Gewerberecht oder die Aufnahme von Autovermietungen in die Liste der überwachungsbedürftigen Gewerbe führten zu einem enormen Bürokratieaufwand bei nur wenigen schwarzen Schafen auf dem Markt. Dabei hatten sich die Justizminister der Länder während der letzten Justizministerkonferenz (JuMiKo) im November auf eine strengere Regulierung geeinigt. Auf Berlins Initiative hin. Letztlich ist die Änderung im Gewerberecht aber ohnehin Bundesache.
Rund 2220 Fahrzeuge für Clans und Banden im Dienst
Bisher ist für die Einrichtung einer Autovermietung im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern lediglich eine Anzeige beim Ordnungsamt vonnöten, die von diesem aber nicht gesondert überprüft wird. Anlasslose Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sind nur in seltenen Fällen möglich, Einsicht in gewerbespezifische Unterlagen überhaupt nicht. „Die Eröffnung einer Currywurst-Bude unterliegt größeren rechtlichen Anforderungen als die Eröffnung einer Autovermietung“, beschwerte sich Badenberg.
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Mietwagen werden in Berlin wohl aus dem diesem Grund in großem Stil von OK-Strukturen und Clans für Straftaten genutzt, etwa als sogenannte Koks-Taxis, aber auch als Tat- und Fluchtfahrzeuge bei Raubüberfällen, Einbrüchen oder Geldautomatensprengungen sowie als Protzkarren für illegale Autorennen. Das Landeskriminalamt (LKA) stellte zuletzt bei einer Sonderauswertung fest, dass von den 2000 Berliner Autovermietungen mit ihren rund 60.000 Fahrzeugen 60 Firmen mit 2200 Autos Verbindungen zur Clankriminalität aufweisen. Vor zwei Jahren waren es noch 40 verdächtige Vermieter gewesen.
Illegale Autovermietungen: Geldwäsche, Schutzgeld und Versicherungsbetrug
Mittlerweile gibt es Fälle, in denen sogar Banden aus Belgien und den Niederlanden aufgrund des offenen deutschen Mietwagenmarktes auf hiesige Fahrzeuge für ihre Raubzüge zurückgegriffen haben. Erkenntnissen der Polizei zufolge fallen die einschlägigen Firmen außerdem durch Geldwäsche, Schutzgelderpressung, Strohmann-Wirtschaft und Versicherungsbetrug auf.
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Das Problem: Bei Durchsuchungen können die Fahrzeuge als Tatmittel derzeit nur äußerst selten eingezogen werden, da sie meist nicht den Tatverdächtigen gehören, sondern eben nur gemietet wurden. Es kann zwar gegen die Fahrer, nicht aber gegen die Besitzer der Autos vorgegangen werden.
Felor Badenberg: „Keine blinden Flecken mehr“
Die rechtliche Möglichkeit einer Dritteinziehung ist aufgrund der hohen juristischen Hürden eher begrenzt. „Häufig ist auch der den Mietvertrag mit dem Vermieter schließende Mieter nur der erste Teil einer Personenkette, der das Fahrzeug an dritte, vierte und weitere Personen weitergibt“, sagte Badenberg am Mittwoch. Dann wisse der Vermieter tatsächlich nicht, wer mit diesem Kfz welche Straftaten verübt habe.
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„Es ist daher richtig und notwendig, dass wir das Thema bei der JuMiKo aufgegriffen und den Bund aufgefordert haben, die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen“, so Badenberg weiter. Klar sei für sie, dass der Rechtsstaat hier keine blinden Flecken lassen dürfe. Hierfür werde auch die internationale Zusammenarbeit mit anderen betroffenen europäischen Ländern intensiviert, hieß es am Mittwoch von der Senatsinnenverwaltung.








