Der Berliner Senat entsendet zwölf Regierungsinspektoren, die den Kontrolldruck bei der Verfolgung von Mietwucher in der Hauptstadt verstärken sollen. Das gab Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag im Anschluss an die Senatssitzung bekannt. Regierungsinspektoren sind Nachwuchskräfte, die sich in der Ausbildung für den gehobenen Dienst befinden. Mit der Innenverwaltung, die die Ausbildung organisiert, hat Gaebler sich darauf geeinigt, zwölf von ihnen für die Kontrolle von Mietwucher abzustellen. Eingesetzt werden sollen die Anwärter mit Beginn des kommenden Jahres entsprechend der Problemstellung vor Ort. Dafür wurden bei den Bezirken die Bedarfe abgefragt, nun läuft die Zuteilung.

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Seit Mai dieses Jahres gibt es eine Mietpreisprüfstelle des Senats. Sie kümmert sich um Fälle von Mietwucher und Umgehungen der Mietpreisbremse. In Kreuzberg musste ein privater Vermieter wegen einer überhöhten Mietforderung bereits ein Bußgeld zahlen. Diese rechtskräftige Strafzahlung sei allerdings bislang ein Einzelfall, betonte Gaebler. Die juristische Ahndung solcher Vergehen sei komplex. Aus der Opposition gibt es deshalb schon länger Forderungen nach einer personellen Aufstockung der Kontrollstellen.
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Verlängerung von Mietpreisbremse und Umwandlungsverbot
„Heute ist ein wichtiger Tag für die Mieterinnen und Mieter in Berlin“, sagte Gaebler. Nicht nur wegen der Personalaufstockung, sondern auch wegen zwei anderer Entscheidungen im Senat: Die Mietpreisbremse, die zum Jahresende ausgelaufen wäre, wird genauso wie das Umwandlungsverbot um mehrere Jahre verlängert.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 ist nur möglich, weil der Wohnungsmarkt in Berlin „angespannt“ ist. Dass daran kein Zweifel bestehen kann, verdeutlicht die lange Liste mit Argumenten für die Erfüllung dieser Voraussetzung, die Gaebler am Dienstag präsentierte: „Die Mieten steigen deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt, die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit der erforderliche Wohnraum im ausreichenden Maße geschaffen wird“, begann er. „Auch wenn wir in den letzten drei Jahren immerhin 50.000 neue Wohnungen haben entstehen sehen, haben wir immer noch einen Nachholbedarf“, setzte er fort. „Es besteht geringer Leerstand, bei gleichzeitiger hoher Nachfrage. Und die Differenz zwischen Angebotsmieten und ortsüblichen Vergleichsmieten wird größer“, komplettierte er.
Um zu verhindern, dass die Lage auf dem Mietmarkt sich zusätzlich zuspitzt, wurde am Dienstag außerdem die sogenannte Umwandlungsverordnung bis Ende 2030 verlängert. Sie regelt, dass Mietwohnungen nur in Einzelfällen und nur mit Genehmigung in Eigentum umgewandelt werden können. Gaebler betonte, wie wirksam dieses Instrument ist: Die Umwandlungen seien innerhalb von drei Jahren deutlich zurückgegangen. Von noch knapp 29.000 im Jahr 2021 – damals wurde die Verordnung erlassen – auf rund 1500 im vergangenen Jahr. „In diesem Jahr rechnen wir damit, dass es unter 1000 Wohnungen sind.“
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Linke und Grüne klagen gegen Schneller-Bauen-Gesetz
Linke und Grüne, die die Verlängerung der beiden Instrumente zwar grundsätzlich begrüßten, sich aber weiterreichende Maßnahmen gewünscht hätten, teilten am Dienstag außerdem mit, dass sie gegen einen Passus im Ende letzten Jahres verabschiedeten Schneller-Bauen-Gesetz klagen. Dabei geht es um die Regelungen, dass der Senat Bauvorhaben ab einer Größe von 50 Wohnungen an sich ziehen und damit die eigentlich zuständigen Bezirke entmachten kann.
Man rufe im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens das Bundesverfassungsgericht an, „um eine Zentralisierung durch die Hintertür zu verhindern“, teilte Werner Graf, Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat der Berliner Grünen, mit. 50 Wohnungen seien noch kein gesamtstädtisches Interesse. Der Senat müsse es aushalten, „dass es Bezirke gibt, die in einem gewissen Rahmen eine andere Politik wollen und dafür auch gewählt wurden“, sagt Graf. Sein Oppositionskollege Tobias Schulze, Fraktionsvorsitzender der Linken, befürchtet „einen Rückfall in das frühere Behörden-Pingpong“. Wenn nicht klar sei, wer zuständig sei, sei auch nicht klar, wer Personal vorhalten müsse, argumentiert er. Damit würde das Gesetz dem Geist der Verwaltungsreform widersprechen, mit der die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken eindeutig geklärt werden sollten.
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Laut Gaeblers Lesart, aus dessen Verwaltung das Schneller-Bauen-Gesetz kommt, ist es genau andersherum. Demnach entspreche das Gesetz dem Geist der Verwaltungsreform, denn mit ihr habe man sich eine stärkere gesamtstädtische Steuerung zum Ziel gegeben. Der Senator gab sich „gelassen“ und erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die Grenze von 50 Wohneinheiten als verhältnismäßig beurteilen wird.










