An einem Freitagabend wünschen sich viele Berliner nichts sehnlicher, als sich in den eigenen vier Wänden vom Trubel des Alltags zu erholen. In dieser Woche könnte dies jedoch schwer werden. Am 31. Oktober heißt es nämlich wieder: „Süßes oder Saures!“ Grinsende Kinder mit gruseligen Kostümen, die den Süßigkeitsvorrat der Haushalte plündern. Auch für Eltern kann Halloween schnell zur Herausforderung werden, wenn der Nachwuchs etwa beim Eierwerfen erwischt wird. Die Berliner Morgenpost gibt Tipps, wie sie diesen gruseligen Tag am besten überstehen und worauf man besser verzichten sollte.
Halloween: Diese Kinderstreiche sind nicht erlaubt
An Halloween haben viele der verkleideten Kinder nur ein Ziel: So viele Süßigkeiten wie möglich sammeln. Schließlich ist es für viele der einzige Tag im Jahr, an dem sie entgegen den Vorgaben ihrer Eltern so viel Süßes haben können, wie sie wollen. Gibt man den gespenstischen Gestalten nicht das, was sie wollen, sind sie im Schutz ihrer Kostüme sogar zu drastischen Maßnahmen bereit. Eierwürfe auf Hausfassaden, Zahnpasta an Türklinken oder Schmierereien im Treppenhaus sind schon lange übliche Halloweenstreiche. Natürlich fallen diese auch trotz des Grusel-Tags unter den Strafbestand der Sachbeschädigung.

Eltern sollten ihren Kindern daher deutlich erklären, dass die Konsequenz solcher Streiche eine hohe Geldstrafe ist. Auch der Einfluss auf das Taschengeld der Kinder sollte erwähnt werden. Weiterhin empfiehlt es sich auf harmlosere Streiche zu setzen. Pflanzen und Mülltonnen lassen sich beispielsweise hervorragend mit Klopapier umwickeln. Es ist zwar nervig für die Betroffenen, aber auch schnell wieder zu entfernen. Wenn man Wortspiele mag, kann man auch eine Zitrone vor der Tür platzieren. Indem man den Bewohnern etwas Saures zurückgibt, hält man wenigstens auch sein Versprechen.
Auch interessant
Um sich von vornherein vor den Kinderstreichen zu schützen, sollte man über einen gewissen Vorrat an Süßigkeiten verfügen. Seit Corona sind vor allem einzeln abgepackte Süßigkeiten beliebt. Dies kommt nicht nur der Hygiene zugute. Die Kinder bekommen dadurch eine Art Vorgabe, wie viel sie nehmen sollten. Natürlich kann man auch mit klassischen Sätzen wie „jeder nur eins!“ Hinweise geben. Wer es gesünder mag und die Kinder vor einem Zuckerschock schützen möchte, kann auch auf getrocknetes Obst oder Reiswaffeln mit Geschmack setzen. Wie zufrieden die Kinder mit so etwas sind, bleibt offen.
Bei diesen Kostümen kommen Sie mit dem Gesetz in Konflikt
Beim Thema Kostüme sollte eigentlich jeder für sich entscheiden, wo die Grenzen des guten Geschmacks liegen. Allerdings gibt es auch Verkleidungen, die gesetzlich verboten sind. Alles, was Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beinhaltet, kann zu Geldstrafen führen. Besonders heikel wird es bei der Verwendung von Symbolen und Kostümen, die an den Nationalsozialismus erinnern. Außerdem werden Uniformen von Polizisten, Soldaten oder Feuerwehrkräften ungern gesehen. Die Verkleidungen müssen stets klar als Fälschung erkennbar sein. Ansonsten fällt die Kostümierung unter den Strafbestand „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“. Dieser ist im Strafgesetzbuch festgelegt und kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.
Zu den beliebtesten Kostümen an Halloween zählen auch Actionfiguren, wie die „Men in Black“. Auch Figuren aus den Netflix Serien „Haus des Geldes“ oder „Squid Game“. Dabei immer essenziell: eine Handwaffe. Solche Waffenattrappen stellen für die Berliner Polizei ein großes Problem dar. Immer wieder müssen Beamte die Waffen untersuchen, da der Verdacht zum „Verstoß gegen das Waffengesetz“ besteht. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um die „offensichtliche Nachbildung einer echten Waffe“ handelt, erklärt die Plattform „Jura Forum“.

Montag bis Samstag
Morgenpost der Chefredaktion
Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Daher der Tipp: setzen Sie auf klassische und zeitlose Halloweenkostüme. Vampire, Hexen oder Zombies eignen sich besonders gut. Diese sind klar erkenntlich, leicht umzusetzen und können jedes Jahr wiederverwertet werden.
Auch interessant
Halloween: Keine waghalsigen Mutproben
Viele Kinder, die es besonders schaurig mögen, fordern sich gegenseitig mit Mutproben heraus. Dabei besonders beliebt: das Betreten eines Friedhofs. Die meisten Berliner Friedhöfe schließen in der Regel zwischen 17 und 21 Uhr. Betritt man den Friedhof danach, wird man nicht direkt strafrechtlich verfolgt. Trotzdem ist es nicht besonders feinfühlig und ungern gesehen. Yvonne Zimmerer vom „Evangelischen Friedhofsverband Berlin“ gibt glücklicherweise an, dass so etwas auf ihren Friedhöfen noch nie vorgekommen sei. Damit so etwas auch in Zukunft nicht vorkommt, bietet sich ein Ausflug in ein offizielles Berliner Spukhaus an. Im „Fez“ finden beispielsweise die „Geisterwelten“ statt, die mit Grusel für Kinder ab sieben Jahren werben.






