• Am 31. Oktober wird Halloween gefeiert
  • Traditionell verkleiden sich Menschen mit aufwändigen Kostümen
  • Wieso das im Straßenverkehr teuer werden kann, erklärt der ADAC

Der ADAC Berlin-Brandenburg mahnt im Vorfeld von Halloween am 31. Oktober zu besonderer Vorsicht beim Autofahren. Besonders Kostüm-Fans sollten aufpassen, denn eine Horror-Clown-Maske oder ähnlicher Schabernack ist beim Autofahren nicht nur hinderlich, sondern kann unter Umständen richtig teuer werden.

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„Generell ist es zwar nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren. Aber Beetlejuice, Wednesday und Co. müssen weiterhin erkennbar bleiben, die Gesichter dürfen also nicht verdeckt oder verhüllt sein“, sagt ADAC-Pressesprecher Leon Strohmaier. Bei einem entsprechenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung drohten 60 Euro Bußgeld.

Auch Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit dürften laut ADAC nicht eingeschränkt werden. Komme es deswegen zu einem Unfall, könne die Vollkaskoversicherung die Übernahme des Schadens ablehnen oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzen. Kostüme und Masken sollten bei der Autofahrt möglichst im Kofferraum verstaut und erst am Ort der Feier angezogen werden.

Keine Ausnahmen beim Thema Alkohol an Halloween

Auch beim Thema Alkohol am Steuer gibt es an Halloween keine Ausnahmen. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt werde, bekommt Saures: Autofahrende mit 0,5 oder mehr Promille Blutalkohol müssten mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Das Ausweichen auf einen E-Scooter sei ebenfalls keine Option: Hier gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Auto.

Ähnliches gelte, wenn auch nicht ganz so streng, für Radfahrer und Radfahrerinnen. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille radele, begehe eine Straftat. Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille könne strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.

Die Berliner Polizei hat angekündigt, auch in diesem Jahr ihre Präsenz im Stadtgebiet zu Halloween zu verstärken. Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren konzentrieren sich die polizeilichen Maßnahmen dabei „auf bestimmte Bereiche sowie lageanpasst auf sich gegebenenfalls bildende Brennpunkte“, wie eine Polizeisprecherin auf Anfrage sagte. 

Dieser Artikel erschien erstmals im Oktober 2024.

mb