85 Millionen Euro: Diese ungeheure Summe soll durch das gemeinsame Vorgehen des ehemaligen Vorstandsmitglieds der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Uwe K., und der Barmer-Mitarbeitenden Gabriela L. und Michael H. zustande gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft K. vor, in Absprache mit den beiden Patientendaten so verändert zu haben, dass die Krankenkasse deutlich mehr Geld aus einem Topf erhalten hat, aus dem alle Krankenkassen Mittel bekommen. K. soll mit einer Gegenleistung in Höhe von mehreren Hunderttausend belohnt worden sein.

Montag bis Samstag
Morgenpost der Chefredaktion
Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Die Verteidigung der drei Angeklagten zeigte sich am ersten Verhandlungstag am Montag im Amtsgericht Tiergarten jedoch zuversichtlich, den Prozess zu gewinnen und wies die Anschuldigungen als haltlos zurück – ein zentraler Vorwurf wurde gleich am ersten Tag vom Gericht fallen gelassen.
750.000 Euro als Gegenleistung für die Veränderung von Daten?
Die Ereignisse reichen rund zehn Jahre zurück: Im September 2015 erhielt Uwe K. – bei der KV Berlin zuständig für den IT-Bereich – einen Datenträger mit Daten von Versicherten von den Barmer-Angestellten Gabriela L. und Michael H., wie es in der am Montag verlesenen Anklageschrift heißt. Die 60-Jährige L. ist seit 2015 Landesgeschäftsführerin Barmer Berlin/Brandenburg, der 46-jährige H. Barmer-Angestellter aus Wuppertal. Mehrere Monate später wurden zwei weitere Datenträger versendet mit mehr als 60.000 Patientendaten. Die Absprache, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, war, die sich auf den Trägern befindenden Daten zu verbessern, um sich daraus einen finanziellen Vorteil zu schaffen.
Zum Hintergrund: Alle gesetzlichen Krankenkassen erhalten finanzielle Mittel aus dem sogenannten Gesundheitsfond. Dieser setzt sich zusammen aus Beiträgen der Arbeitgeber, der Sozialversicherungsbeiträger und der Mitglieder der Krankenkassen. Zudem bezuschusst der Bund den Geldtopf. Die Einnahmen im laufenden Jahr werden auf circa 294,7 Milliarden Euro geschätzt.
Auch interessant
Geld, das aufgeteilt werden muss – fair aufgeteilt, denn die Struktur der Versicherten ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, wodurch auch die Kosten unterschiedlich sind. Je älter und kränker Mitglieder einer Krankenkassen beispielsweise sind, desto höher fallen Behandlungskosten aus. Desto höher fällt allerdings auch der Betrag aus dem Gesundheitsfonds aus.
Aus diesem Grund soll das frühere KV Berlin-Vorstandsmitglied Uwe K. eigenständig Veränderungen bei den Kodierungen von Patientinnen und Patienten vorgenommen haben. Mit anderen Worten: Er habe die Krankenkassenmitglieder kränker gemacht, um höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond zu erhalten.
Das gleiche Spiel sei Monate später erfolgt – dieses Mal habe er einen Datenträger mit etwa 38.000 Patientendaten erhalten. Insgesamt, so die Staatsanwaltschaft, sind durch diese Praxis über 85 Millionen Euro mehr aus dem Fond an die Barmer geflossen. Für diese Leistungen sei im ersten Falle eine Rechnung in Höhe von 250.000 Euro gestellt worden. Die zweite Rechnung mit dem doppelten Betrag sei nicht versendet worden, da das Vorgehen durch damalige Presseberichte öffentlich geworden war.
Anwälte: Datenveränderungen waren legitime Korrektur von ungenauen Angaben der Ärzte
Neben Bestechlichkeit, Bestechung und Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch beziehungsweise der Anstiftung wird den drei Angeklagten Untreue vorgeworfen. Von Letzterem nahm die Staatsanwaltschaft am Montag allerdings Abstand. Die Richterin bestätigte, den Untreuevorwurf einzustellen. „Wenn ich mir Geld auf Kosten von anderen besorge, ohne es zu dürfen, kann das unter anderem Betrug oder Diebstahl sein. Wenn allerdings bezahlt wird, was mir von Gesetzes wegen zusteht und ich nur unterlasse, dies einem anderen zu überlassen, also zu schenken, kann das nicht ernsthaft strafbar sein“, erklärte der Verteidiger von Michael H., Klaus Bernsmann, mit Blick auf die Entscheidung des Gerichts.
Was ist damit gemeint? „Zahlreiche empirische Untersuchungen“ hätten ergeben, dass die Übermittlung von Patientendaten durch die Vertragsärzte an die Krankenkassen ungenau seien. Wenn chronisch-Kranke in bestimmten Quartalen nicht als solche gekennzeichnet werden – Beispiel Diabetes –, müsse das unvollständig sein, weil chronische Krankheiten definitionsgemäß lebenslang andauerten. Manche Patientinnen und -Patienten würden in einem Quartal als Diabetikerinnen und Diabetiker gemeldet werden, in anderen nicht. „Diabetes hat man aber ein Leben lang“, so Bernsmann.
Auch interessant
Sein Mandant habe einen Algorithmus entwickelt, mit dem die Daten der Vertragsärzte auf Plausibilität geprüft werden können. Dieser sei in allen Bundesländern angewendet worden – auch in Berlin. In keinem Fall seien die KV beauftragt worden, die Kodierungen selbstständig, also ohne Mitwirkung der Vertragsärzte, zu ändern, sagte Bernsmann. Zudem liege kein Fall von Vorteilsgewährung vor – die Bezahlung von erbrachten Leistungen sei kein Vorteil im Sinne eines Korruptionsdeliktes.
Verhandlung zieht sich bis Januar
Der Verteidiger der Angeklagten Gabriela L. betonte zusätzlich, dass Patientinnen und Patienten einen Anspruch darauf hätten, dass ihre Daten korrigiert werden. „Die Hauptverhandlung wird ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind“, sagte der Anwalt von Uwe K. selbstbewusst. Kein Wort verlor er hingegen darüber, ob sein Mandant vor Änderung der Kodierungen Kontakt zu den Vertragsärzten aufnahm oder nicht.
K. soll Anfang Dezember Stellung nehmen zu den Vorwürfen, der Angeklagte Michael H. bereits im Oktober. Insgesamt sind für den Prozess 14 Verhandlungstage angesetzt – der letzte im Januar.







