Spitznamen hatte sie am Ende viele: Als „Todesengel aus der Charité“, „Schwester Tod“ oder „Todspritzerin“ wurde Irene B. von den Medien bezeichnet. Der Grund: In der Berliner Charité, wo B. als Krankenschwester tätig war, tötete sie mindestens fünf ihrer Patienten. Wie konnte es dazu kommen? Und warum hielt niemand die Mörderin auf? Die neue Folge unserer True-Crime-Serie „Das dunkle Berlin“.
Berlin, September 2006: Eine schwerkranke Frau liegt auf der kardiologischen Intensivstation der Charité in Berlin-Mitte. Die Patientin ist 48 Jahre alt. Die Ärzte haben alles in ihrer Macht Stehende getan. Doch zu diesem Zeitpunkt ist klar, dass sie nur noch wenige Wochen zu leben hat. Ihr letzter Wunsch: Sie möchte zu Hause sterben – im Beisein von Familie und Freunden. Der Transport ist vorbereitet. Ihr Mann sitzt neben ihr am Krankenbett. Dann kommt die diensthabende Krankenschwester ins Zimmer, um ein Medikament zu spritzen. Doch ihr Ziel ist es nicht, der Patientin zu helfen. Es ist nicht der erste unerklärliche Tod auf Station 104i – und es wird auch nicht der letzte sein.
Ein Krankenhaus ist normalerweise ein Ort der Hilfe, der Pflege und des Vertrauens. Was muss passieren, dass jemand dieses Vertrauen ausnutzt und als Krankenschwester mehrere Patienten ermordet? Was muss passieren, dass ein Krankenzimmer zum Tatort wird – und niemand die Mordserie stoppt?
„Todesengel“ Irene B.: Die Fakten zum Fall im Überblick
| Fall | Patienten in der Charité von Krankenschwester ermordet |
| Tat-Zeitpunkt | Juni 2005 bis Oktober 2006 |
| Status | aufgeklärt, Täterin verurteilt |
| Opfer | mindestens fünf Menschen, weitere Verdachtsfälle |
| Besonderheit | Hinweise von Kollegen wurden zunächst ignoriert |
True Crime Berlin: Oberarzt hielt Mordverdacht für unbegründet
Diese Geschichte hätte anders verlaufen können, wäre die Charité anders mit den Warnzeichen umgegangen. Denn Warnzeichen gab es genug – vor allem aus dem Kollegenkreis: Immer wieder fielen Unregelmäßigkeiten in der Behandlung auf. Aus Beschwerden von Patienten und Angehörigen gab es Berichte über ruppiges Verhalten und physische Übergriffe. Aus dem Vorgehen früherer Arbeitgeber: Die Krankenschwester war zuvor von der Patientenfürsorge entbunden worden. Und schließlich, aus der gesteigerten Todesrate auf der Station. Ein Name hätte den Verantwortlichen auffallen müssen: Irene B.
Unter ihrer Obhut häuften sich die mysteriösen Todesfälle. Die gestandene Krankenschwester, 35 Jahre Erfahrung in der medizinischen Versorgung von Schwerstkranken, arbeitseifrig und pflichtbewusst, hatte zuletzt befremdliches Verhalten gezeigt. Auf ihrer Station, der kardiologischen Station 104i der Charité, in der todkranke Patienten behandelt wurden und Angehörige trauernd Abschied nahmen, lief sie singend und pfeifend über die Flure, obwohl sie augenscheinlich zunehmend müde und überarbeitet wirkte.

Sie isolierte sich im Kollegenkreis, wurde Patienten gegenüber körperlich aggressiv, die nicht so agierten, wie sie es wollte. Mehrere Patienten schlug sie, einer Frau zog sie an den Haaren, berichteten später ehemalige Kollegen. Einmal raunte sie einer Kollegin ins Ohr, als sie die Schmerzenslaute eines Patienten nicht mehr ertragen konnte: „Man sollte das mal beenden.“
Todesengel der Charité: Giftspritzen auf der Intensivstation
Doch mehr als Verdachtsmomente erregte Irene B. zunächst nicht. Zu undenkbar war die Vorstellung, dass die bei ihren Vorgesetzten geschätzte Fachkraft, die sich stets freiwillig meldete, wenn es um die Betreuung von Patienten mit besonders schweren Krankheitsverläufen ging, nichts anderes als das Patientenwohl im Auge hatte. Zu unvorstellbar schien die Alternative.
Im Sommer und Herbst 2006 hatte Irene B., die 1952 in Hermsdorf, einem Stadtteil im Nordosten Berlins, geboren worden war, bereits mehr als drei Jahrzehnte als Krankenschwester gearbeitet. Schon während der Schulzeit war sie freiwillig im Dominikus-Krankenhaus in Hermsdorf tätig. Das war ihr erster Kontakt mit dem Pflegeberuf. Sie half beim Füttern der Kranken. Nachdem Irene B. ihre Ausbildung zur Krankenschwester abgeschlossen hatte, arbeitete sie zwei Jahre dort.
Aus unserer True-Crime-Serie „Das dunkle Berlin“
Irene B. wurde schon früher vom Patientenumgang entbunden
Mitte der 1970er-Jahre trat Irene B. eine Stelle als Krankenschwester im Jüdischen Krankenhaus in Berlin an, blieb dort fast zwei Jahrzehnte. Sie galt als autoritäre Vorgesetzte, die für ihr Fachwissen bekannt war, aber auch dafür, sich streng nach Hierarchien zu richten. Bei der Behandlung von Patienten akzeptierte sie nur Anweisungen von Chef- und Oberärzten, stellte oft die Behandlungsmethoden jüngerer Ärzte infrage und reagierte rasch missbilligend. Bei einer späteren Situation machte sie Anstalten, das Beatmungsgerät eines Patienten selbstständig abzuschalten. Der überraschte Arzt musste sie streng zurechtweisen.
Nach einem Zerwürfnis wurde die Oberschwester Anfang der 90er-Jahre vom Umgang mit Patienten entbunden. Einige Jahre später wurde ihr vom Jüdischen Krankenhaus mit ihrem Einverständnis gekündigt. Die 44-Jährige bewarb sich an der renommierten Charité und wurde dort 1995 eingestellt. Ein langgehegter Traum ging mit der Stelle an der Universitätsklinik für sie in Erfüllung. Zehn Jahre lang sollte Irene B. an der Charité arbeiten, als Krankenschwester auf der kardiologischen Station 104i, dabei Hunderte Patienten pflegen – und mindestens fünf von ihnen ermorden.

Tatort Krankenhaus: Niemand weiß, wie viele Opfer es gab – außer Irene B.
Juni 2005: Auf der Station 104i der Charité kämpfen zwei Ärzte darum, den Blutdruck des 66-jährigen Hans-Joachim S. zu stabilisieren. Der Patient muss reanimiert werden. Mit dabei ist auch Irene B., die auf Anweisung der Ärzte dem Patienten die nötigen Medikamente spritzt. Die Ärzte vertrauen der erfahrenen Krankenschwester zu einhundert Prozent. Doch so sehr sie sich auch anstrengen, sie schaffen es nicht, das Leben des Patienten zu retten. Was sie nicht wissen können: Irene B. hat eine tödliche Injektion gesetzt – ein blutdrucksenkendes Mittel. Niemand, außer der Krankenschwester selbst, kann wissen, ob es ihr erster Mord am Krankenbett war.
Weitere Fälle folgen: Im November 2005 spritzt B. einem Patienten eine Überdosis des Beruhigungsmittels Dormicum. Als ihr Opfer wiederbelebt werden muss, verlässt sie das Zimmer. Der Patient überlebt. Im April/Mai 2006 stirbt der Patient Kurt M. nach vier Wochen Klinikaufenthalt in der Charité. Auch ihm hatte B. eine Überdosis an Medikamenten verabreicht. Doch es blieb beim Mordversuch: Der Patient stirbt an inneren Blutungen, nicht an der Giftspritze.
Im Juni 2006 stirbt der 66-jährige Rentner Helmut W., nachdem ihm Irene B. eine Narkosespritze verabreicht, die zum Tod führt. Vier Wochen später beschwert sich ein Patient nach einem tätlichen Angriff durch die Krankenschwester bei der Krankenhausleitung. Die Stationsleiterin informiert die Pflegedienstleiterin, die ein Arbeitsgespräch einplant, das bis zur Verhaftung von Irene B. nicht stattfinden wird. Im März und Juni 2006 gehen zwei anonyme schriftliche Hinweise an die Pflegedienstleitung ein.

Kollegen hegen einen ungeheuerlichen Verdacht – und schweigen
Am 16. August 2006 ermordet B. den 77-jährigen Gerhard A. Als dieser nicht gleich nach der ersten Spritze stirbt, verabreicht sie ihm eine zweite Überdosis. Die angebotene Hilfe eines Kollegen lehnt sie mit den Worten ab: „Nein, der Patient kann jetzt versterben.“ Da dem Pfleger das Verhalten auffällig erscheint, findet und sichert er eine leere, mit Dormicum beschriftete Ampulle im Papierkorb, meldet den Vorfall aber nicht. Er zieht zwei weitere Kollegen ins Vertrauen – und fährt dann in den Urlaub. Erst nach seiner Rückkehr wird er einen Arzt von seinem Fund informieren.
Am 19. September 2006 verabreicht Irene B. der 48-jährigen Karin S. im Beisein ihres Ehemannes ein blutdrucksenkendes Mittel, das zum Tod führt. Ein Mord, der den letzten Wunsch der sterbenskranken Frau zerstört, zu Hause im Kreis ihrer Familie sterben zu können. B. wusste das, spritzte die Frau dennoch tot – während ihr Ehemann arglos daneben sitzt. Später nimmt sie ihn tröstend in den Arm. Unter den Pflegekräften wird jetzt getuschelt, weil schon wieder ein Mensch unter rätselhaften Umständen gestorben ist, während die Schwester Dienst hatte.

Das dunkle Berlin: True Crime aus der Hauptstadt
In ihrer Anfangszeit sorgte die Berliner Morgenpost mit der Erfolgsserie „Über das dunkle Berlin“ für Aufsehen. Nun knüpfen wir daran an – und berichten über die aufsehenerregendsten Verbrechen der Stadt. Unsere True-Crime-Serie: Das dunkle Berlin.
Das heimtückische Morden geht in kürzeren Abständen weiter
Nur eine Woche später kommt es bei dem 52-jährigen Achim W. zu einer lebensbedrohlichen Krise. Die diensthabende Ärztin weist Irene B. an, den Mann mit einem kreislaufstärkenden Medikament zu stabilisieren – eine medikamentöse Wiederbelebung. Stattdessen spritzt Irene B. eigenmächtig die hundertfache Dosis des stark blutdrucksenkenden Mittels Nitropussid-Natrium (NPN). Daran wäre auch ein vollkommen gesunder Mensch sofort gestorben. Achim W. stirbt, obwohl seine Prognose in den Tagen zuvor gar nicht schlecht ausgesehen hatte. Die Ärzte hatten sogar Hoffnung, ihn demnächst von der Intensivstation in ein Pflegeheim entlassen zu können.
Inzwischen hat sich der anfängliche Argwohn auf der Station zu greifbarem Misstrauen verdichtet. Der aus dem Urlaub zurückgekehrte Pfleger hat einen Arzt über seinen ungeheuren Verdacht informiert. Der angesprochene Arzt informiert seinen vorgesetzten Stationsarzt, der wiederum einen Oberarzt und die Stationsschwester in Kenntnis setzt. Die Unterredung der drei am 27. September 2006 bleibt zunächst ohne Konsequenzen. Einen Tag später beschließt der Oberarzt, sich an den Klinikchef zu wenden, und sagt dessen Sekretärin Bescheid, er müsse dringend mit dem Chef reden. Dabei bleibt es.
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Todesengel der Charité: Halbherziges Geständnis nach Konfrontation mit Obduktionsergebnissen
Weitere Tage vergehen, in denen Irene B. auf der Intensivstation freie Hand hat. Kein Patient ist sicher. Kaum eine Woche nach dem Mord an Achim W. spritzt die Krankenschwester am 2. Oktober 2006 den 63-jährigen Patienten Uwe M. durch ein blutdrucksenkendes Mittel in den Tod.
Es dauert zwei weitere Tage, bis die Charité endlich reagiert. Am 4. Oktober 2006 kommt es zur Unterredung von Oberarzt und Klinikchef, der Vorstand wird informiert, anschließend die Polizei. Noch am selben Tag wird Irene B. in ihrer Wohnung in Reinickendorf festgenommen. Auch nachdem die Beschuldigte von den Beamten über die Tatvorwürfe unterrichtet wird, verkennt sie die Situation vollkommen und meint, sie müsse spätestens am nächsten Tag zur Spätschicht an der Charité erscheinen. In der Nacht gesteht sie zwei der Morde, die ihr vorgeworfen werden. Als sie mit Obduktionsergebnissen konfrontiert wird, legt sie einige Wochen später ein Geständnis über zwei weitere der ihr zu Last gelegten Taten ab.

Todesengel der Charité: „Irene B. hätte jederzeit wieder getötet“
In der Charité beginnt die Aufarbeitung: In den kommenden Monaten werden Todesfälle aus der Dienstzeit von Irene B. untersucht. Verstorbene werden exhumiert, toxikologisch untersucht. Die Charité übergibt den Ermittlern 15 Patientenakten, alles Verdachtsfälle. Einige der Toten sind bereits eingeäschert. Ob eine Straftat vorlag, kann nicht mehr ermittelt werden. Die Universitätsklinik richtet eine Nothotline für Angehörige ein. Viele wollen wissen, ob Irene B. zum Todeszeitpunkt ihrer Angehörigen Schichtdienst hatte. Auch das Jüdische Krankenhaus untersucht weit zurückliegende Todesfälle.
Sieben Monate nach ihrer Verhaftung muss sich Irene B. im April 2007 als Angeklagte vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr sechsfachen Mord und einen Mordversuch vor. Außer den gestandenen vier Tötungen bestreitet die 55-Jährige alle weiteren Vorwürfe. Im Prozess werden mehr als vierzig Zeugen – vor allem ehemalige Kollegen und Ärzte – befragt. Von der Polizistin, die die erste Vernehmung durchführte, will der vorsitzende Richter wissen, ob sie nach einem Motiv gefragt habe. Irene B. – so die Beamtin – meinte, dass sie es selbst nicht genau wisse, aber keine Reue empfinde. Und sie habe betont, dass sie es „jederzeit wieder machen würde“.

Charité-Schwester muss lebenslang hinter Gitter
Auch später wird die Angeklagte keine Reue zeigen. Ihren Anwalt lässt sie erklären, dass sie ihre Opfer „sanft hinübergeleitet“ habe. Doch mit Sterbehilfe hatte dieser Fall nichts zu tun. Keiner der Ermordeten oder der Angehörigen hatte die todbringende Schwester je um einen solchen Dienst gebeten. Ein psychiatrischer Gutachter sagte im Prozess, die trotz einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung voll schuldfähige Frau habe zu ihm geäußert, sich als „Mitwirkende eines göttlichen Willens“ zu sehen. Doch ihre Motivlage bleibt diffus.
Am 29. Juni 2007 wird Irene B. wegen fünffachen Mordes, den sie heimtückisch und aus niederen Beweggründen beging, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Die bis dahin distanziert wirkende Angeklagte brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Später sagte sie in einem Fernsehinterview: „Ich bedaure sehr, dass ich den Berufsstand so in Missgunst gebracht habe.“ Von Mitgefühl gegenüber dem Schmerz der Angehörigen keine Anzeichen.
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Heftige Kritik des Gerichts an der Klinik
Das Gericht stellt fest, Irene B. habe Schwerstkranke zu Tode gespritzt, „wenn sie meinte, sie müssten jetzt sterben“. Dabei habe sie ihre eigenen Vorstellungen von Leben und Würde zum Maßstab gemacht. Es gebe aber „kein mehr oder weniger schutzwürdiges Leben“. Da die meisten der von ihr ermordeten Menschen so schwer krank waren, dass sie nicht mehr lange zu leben, aber eben auch nicht zu leiden gehabt hätten, seien ihre Taten als Ausdruck von Machtbesessenheit und „äußerst verachtenswerte“ Zeichen von Niedrigkeit und Heimtücke gegenüber wehrlosen Patienten zu werten.
Überlastung komme als Entschuldigung nicht in Betracht, denn Irene B. habe das Angebot, weniger zu arbeiten, abgelehnt. Dennoch werden die Verhältnisse an der Charité vom Gericht scharf kritisiert. Wie konnte es passieren, dass niemand Irene B. aufhielt – trotz der Beobachtungen, die auf der Intensivstation gemacht wurden? „Eine Administration, die das zulässt, macht sich mitschuldig und gegebenenfalls strafbar“, so das Urteil des Gerichts. Das gelte auch für Kollegen der Angeklagten, die den ungeheuerlichen Tötungsverdacht hegten und dennoch schwiegen.

Berlins Universitätsklinik setzt Empfehlungen um
Die Charité reagiert, setzt eine unabhängige Untersuchungskommission „Patientensicherheit“ ein, die organisatorische, kommunikative und strukturelle Probleme aufzeigt. Das Universitätsklinikum und auch viele andere Krankenhäuser verbessern nach der Mordserie von Irene B. in den 2000er-Jahren ihre internen Sicherheitsmaßnahmen – gerade auf Intensivstationen.
Dazu gehört unter anderem ein anonymes Meldesystem (CIRS), bei dem Klinikmitarbeiter sowohl eigene Fehler als auch ungewöhnliche Vorkommnisse eintragen können. In Mortalitätskonferenzen werden außergewöhnliche Sterbefälle im Team diskutiert. Außerdem wird die Weiterbildung des Personals in klinischer Ethik gefördert, die regelmäßige Auswertung der Patientenzufriedenheit und häufigere Obduktionen verstorbener Patienten werden eingeführt. Höhere Dosen an Medikamenten, wie sie Irene B. verwendete, sind auch für das Klinikpersonal nicht mehr frei verfügbar. Ihre Verwendung muss gesondert dokumentiert werden.
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Irene B. trat 2007 ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin-Pankow an; in einer sieben Quadratmeter großen, spartanisch eingerichteten Einzelzelle, die sie ihre „Stube“ nannte. Aus dem Gefängnis gab sie Interviews – auch unserer Redaktion. Auf Revision der Verteidigung änderte der Bundesgerichtshof 2008 den Schuldspruch in dreifachen Mord und zweifachen Totschlag, was jedoch das Strafmaß lebenslänglicher Haft nicht veränderte. Da kein Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellte, wurde B. nach sieben Jahren Gefängnis 2015 in den offenen Vollzug verlegt.
2017 wurde ihr unbegleiteter Freigang gestattet. Im Frühjahr 2022 wurde die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren Haft auf Bewährung ausgesetzt. Die inzwischen 70-jährige Irene B. konnte das Gefängnis verlassen. Das Rückfallrisiko schätzten Gerichte und Gutachter als vernachlässigbar ein. Als Krankenschwester, in einem Heilberuf oder im Umgang mit Schutzbefohlenen wird die Serienmörderin ohnehin nicht mehr arbeiten. Damit ist die Frau, die einst als Todesengel die Charité erschütterte, wieder auf freiem Fuß.










