Der Platz auf der linken Seite bleibt leer. Es ist 12 Uhr und die Tür zum Saal 1810 am Landgericht II in Berlin schließt sich. Die frühere Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, erscheint nicht zu der Urteilsverkündung. Auch ihr Anwalt bleibt fern. Auf der anderen Seite sitzen drei Vertreter des Senders mit ihrem Anwalt. Es sind die Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Senders und die Justiziarin. Hinter ihnen ist der kleine Gerichtssaal gefüllt, kein Platz ist leer. Sie alle erwarten in den kommenden Minuten auf die Worte des Vorsitzendenden Richters Thomas Markfort. Denn die Entscheidung in diesem Zivilprozess könnte richtungsweisend für die Akte Schlesinger/RBB sein.

Montag bis Samstag
Morgenpost der Chefredaktion
Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Seit der fristlosen Entlassung von Schlesinger im August 2022 läuft der Streit um das Geld. Nachdem der Verwaltungsrat seine damalige Intendantin gekündigt hatte, stellte der RBB sämtliche Zahlung ein, obwohl Schlesinger laut Vertrag ein Ruhegeld bis zum Lebensende zustand. Daher hatte die inzwischen 64-Jährige einen Zivilprozess angestrengt und im November 2022 eine Klage eingereicht. Darin forderte sie von dem Sender eine Auszahlung ihres Ruhegelds auf Grundlage des früheren Vertrags. Demnach geht es um 78 Prozent ihres Basisgehalts, das entspricht monatlich rund 18.400 Euro. Zunächst forderte sie mit der Klage lediglich die Zahlung für den Monat Januar 2023 ein. Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender reagierte aber mit einer Widerklage.
Auch interessant
Es ging um einen Schadensersatz für Schäden am Dienstwagen und Reisekosten. Anschließend erweiterte der RBB seine Widerklage bezüglich Bonus-Zahlung seit 2019. Kurz bevor Schlesinger und der RBB zum ersten Mal im Gerichtssaal an der Littenstraße aufeinandertreffen, im Januar 2025, hat der RBB eine weitere Widerklage erhoben. Man wolle Schadensersatzansprüche von bis zu 6,9 Millionen Euro gegenüber Schlesinger geltend gemacht werden, sagte Dagmar Tille, die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats damals. Begründet wurde das Vorgehen mit der „Pflichtverletzung bei der Konzeptionierung und der Realisierung“ des Digitalen Medienhauses, das nie gebaut wurde. Bei dieser Summe wird es aber nicht bleiben.
Zurück im Gerichtssaal 1810 an diesem Mittwoch, Aktenzeichen 105 O 6/23. Jetzt erheben sich die Personen, der Richter Makrfort ergreift das Wort. Das Landgericht Berlin II gibt der Klage der ehemaligen Intendantin statt. Der Beklagte, also der RBB, habe der Klägerin das Ruhegeld von rund 18.300 Euro für Januar 2023 zu zahlen. Markfort bezeichnet die Klage als „gerechtfertigt“. Offen lässt er allerdings, ob Schlesinger auch einen Anspruch auf Ruhegeld für die Zeit danach hat. Hierüber sei nicht zu entscheiden gewesen, wird das Gericht später mitteilen, da die Klägerin mit ihrer Klage nur die Zahlung für Januar 2023 beantragt hatte. Der RBB hatte allerdings in seiner Widerklage auch einen Antrag auf eine Feststellung erhoben, ob die Ruhegeldansprüche über Januar 2023 hinausgehen. Das wird aber im Gerichtssaal 1810 als unzulässig abgewiesen.
Auch interessant
Ist Schlesinger also die Gewinnerin an diesem Tag?
Nun nicht ganz: Markfort stellt auch Pflichtverletzungen bei Schlesinger fest – in Bezug auf die Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten. Daher verurteilt das Gericht die frühere Intendantin zu einer Zahlung von rund 24.200 Euro. Wegen zwei weiterer Pflichtverletzungen in Bezug auf die Bonus-Zahlungen erlässt Markfort als Vorsitzender Richter des Landgerichts ein Grundurteil. Es besagt, dass dem RBB im Grunde ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Über die höhe des Anspruchs muss aber zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Der RBB hatte die Forderungen mit 1,7 Millionen Euro bezüglich der variablen Vergütung und 88.000 Euro für eine ARD-Zulage beziffert.
Im Fall des Digitalen Medienhauses weist Markfort die Widerklage des RBB hingegen ab. Die Klage wird getrennt verhandelt. Nach wenigen Minuten ist die Sitzung geschlossen. Markfort verlässt den Saal, die Vertreter des RBB ziehen sich zur Beratung zurück.
Auch interessant
Für Schlesinger dürfte das Urteil dennoch ein Teilerfolg sein. Auch wenn, sie zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, kann sie nun gestärkt auch die Zahlung ihres Ruhegelds ab Februar 2023 einfordern. Allein für die vergangenen Jahre würde so ein Betrag von über 400.000 Euro zusammenkommen. Allerdings hat sie auch die Möglichkeit Berufung beim Kammergericht zu erheben, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beim RBB hingegen schließt man das aus. Im Foyer spricht Wolfgang Krüger, Vorsitzender des RBB-Verwaltungsrats. Er spricht von einem „guten Tag“ für den RBB. „Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass wir ein Urteil bekommen, das in weiten Teilen dem Klagebegehren von Frau Schlesinger Recht gibt“, sagt Krüger unserer Redaktion. Dass das Gericht allerdings bezüglich der Reisekosten und des Dienstwagens Schlesinger zu Schadenersatz verpflichtet habe, bewertet Krüger als „positiv“. „Aber der entscheidende Punkt ist die Abtrennung des Verfahrens Digitales Medienhaus“, sagt Krüger. Zum ersten Mal könnte eine Intendantin einer öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalt für ihre unternehmerischen Entscheidungen in Haftung genommen werden. „Dem RBB ist ein Schaden in der Summe von 13,6 Millionen Euro durch das gescheiterte Projekt Digitales Medienhaus entstanden“, so Krüger. Das wäre fast das Doppelte des Betrags, den Krügers Stellvertreterin im Dezember 2024 nannte.








