Nach Vorliegen der Berichte der Landesrechnungshöfe will der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die ehemalige Intendantin des Senders, Patricia Schlesinger, zur Kasse bitten. Das kündigte die stellvertretende Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats, Dagmar Tille, am Donnerstag bei einer Sitzung des Rundfunkrats an. Tille zufolge wolle man sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um Schadensersatzansprüche gegenüber Schlesinger und gegebenenfalls anderen Beteiligten geltend machen zu können. „Dazu hat der Verwaltungsrat am 4. Dezember beschlossen, hinsichtlich des Themenkomplexes Boni, wegen möglicher Schadensersatzansprüche eine erweiterte Widerklage in Höhe von bis zu circa 2,3 Millionen Euro gegen Frau Schlesinger einzureichen“, sagte Tille. Doch das ist noch nicht alles.

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Knapp eine Woche später, am 10. Dezember, kam der Verwaltungsrat erneut zu einer Sondersitzung zusammen. Hierbei hat das Gremium über mögliche Schadensersatzansprüche bei dem mittlerweile beendeten Projekt Digitales Medienhaus beraten. Auf Basis der laufenden Ermittlungen gegen Schlesinger und der Feststellung der Landesrechnungshöfe sollen „zeitnah“ Schadensersatzansprüche von bis zu 6,9 Millionen Euro gegenüber Schlesinger geltend gemacht werden, so Tille. Sie begründete das Vorgehen mit der „Pflichtverletzung bei der Konzeptionierung und der Realisierung“ des Digitalen Medienhauses.

Schadensersatzforderung beläuft sich auf Verlust durch die Planung

Die Höhe des Betrags beläuft sich auf die Ausgaben, die der Sender durch das Digitale Medienhaus hatte. Wie der Landesrechnungshof Berlin vor wenigen Wochen feststellte, gab der RBB am Ende 6,88 Millionen Euro für das ehemals geplante Gebäude aus, das am Standort in Charlottenburg-Wilmersdorf entstehen sollte. Bei dem Projekt, dessen Kosten von anfangs 63 Millionen Euro auf später 311 Millionen Euro anstiegen, stellte der Rechnungshofs „erhebliche Regelungsdefizite und schwerwiegende Wirtschaftlichkeitsverstöße fest“, wie es in dem Bericht heißt. Der RBB habe bei der Planung unter anderem keine ausreichenden Regelungen für Baumaßnahmen erlassen, anzuwendende rechtliche Vorgaben außer Acht gelassen und die Baumaßnahme außerhalb der Linienorganisation ohne ausreichende baufachliche Leitung und Kontrolle maßgeblich durch externe Dritte vorbereiten lassen.

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Die Schadensersatzansprüche von rund 9,2 Millionen Euro gegenüber der früheren Intendantin ist auch eine deutliche Steigerung zu den bislang bekannten Forderungen. Seit der fristlosen Entlassung Schlesingers läuft ein Streit um das Geld. Die inzwischen 63-Jährige fordert von dem Sender eine Auszahlung eines Ruhegelds auf Grundlage ihres früheren Vertrags. Demnach soll sie 78 Prozent ihres Basisgehalts erhalten, es geht dabei um ein lebenslanges Ruhegeld in Höhe von 18.400 Euro monatlich. Der Sender reagierte darauf mit einer Widerklage und forderte zunächst Schadensersatz in Höhe von 270.000 Euro. der Prozessbeginn ist auf den 15. Januar 2025 verschoben worden.

RBB-Direktorin: Beitragserhöhung steht uns zu

In der Sitzung des Rundfunkrats am Donnerstag ging es neben Schlesinger auch um den Wirtschaftsplan des Senders für das anstehende Jahr. Dabei rechnet der Sender mit einem Überschuss von 9,1 Millionen Euro. Am Ende des Jahres 2025 soll laut Betriebs- und Produktionsdirektorin Nicole Küchler-Stahn also das negative Eigenkapital des Senders um den Betrag sinken. Zuletzt lag das negative Eigenkapital bei 70,5 Millionen Euro. Ist es negativ, sind die Schulden eines Unternehmens größer als sein Wert. Positiv war der Wert beim RBB zuletzt im Jahr 2019. Insgesamt ergibt sich der Betrag von 9,1 Millionen Euro aus der Differenz der Erträge des Senders von 542,4 Millionen Euro und den Aufwendungen von 533,3 Millionen Euro. Zudem will der RBB zum 31. Dezember 2025 eine Liquidität von 20,3 Millionen Euro sicherstellen.

Zwar hat der Sender rund 8 Millionen Euro an nachhaltigen Einsparungen identifiziert, allerdings sind die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt angestiegen um mehr als 10 Millionen Euro, die sich in etwa durch Mehreinnahmen der Beitragserträge ausgleichen. In den Überschuss mit eingerechnet, ist auch die ausstehende Beitragserhöhung. „Wir planen mit 18,94 Euro, da wir der Meinung sind, das uns das zusteht“, sagte Küchler-Stahn bei der Präsentation des Wirtschaftsplans. Sie sagte allerdings auch, dass der Mehrertrag durch eine Erhöhung bis zu einer Entscheidung über den Beitrag gesperrt sei.

Wegner: Erwarte, dass ARD und ZDF Verfassungsklage zurückziehen

Während die Rundfunkräte am Donnerstag im Haus des Rundfunks zusammenkamen, um über den Wirtschaftsplan zu sprechen, beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags vorerst bei 18,36 Euro bleibt und in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen soll. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung von 58 Cent für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen.

Die Frage, ob die Rundfunkbeiträge erhöht werden sollen, liegt inzwischen aber beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht kann obwohl des Beschlusses der Minister einen Beitrag festlegen, an den sich die Länder halten müssen. Im November reichten die öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde ein. Sie fordern, eine Erhöhung des Beitrags. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hält das für falsch. „Ich erwarte jetzt, dass ARD und ZDF ihre Verfassungsklage zurückziehen und die Reform umsetzen und eigene Ideen für einen modernen Rundfunk einbringen“, schrieb Wegner auf der Plattform X. Nur so könnten die Rundfunkanstalten Vertrauen und Akzeptanz zurückgewinnen. Wann das Gericht entscheiden wird, ist offen.