Das Berliner Hochschulgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität (HU) gegen die Entfristungsregelung des Berliner Hochschulgesetzes hatte somit Erfolg.

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Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen den umstrittenen Paragrafen 110 im Berliner Hochschulgesetz. Danach sind die Hochschulen verpflichtet, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung anzubieten, wenn ihr ausgemachtes Qualifikationsziel erreicht wurde.

Diese Regelung kippten die Karlsruher Richterinnen und Richter nun. Demnach greife die Vorschrift in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein. Außerdem fehle dem Land Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz.

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Gesetzentwurf für neues Hochschulgesetz liegt inzwischen vor

Das von der rot-rot-grünen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft und löste schon damals heftige Debatten aus. Die frühere HU-Präsidentin Sabine Kunst trat aus Protest gegen die darin enthaltene Entfristungsregelung für Postdocs zurück. Die Universität kritisierte, das Land Berlin habe seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und wandte sich an die obersten Richterinnen und Richter nach Karlsruhe.

Im Jahr darauf wurde die Anwendung der Norm vom Gesetzgeber zunächst temporär ausgesetzt. Die Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Im vergangenen Herbst hatte die Senatsverwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärt, wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken „von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen“ zu wollen. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt.

jst/dpa