Im Streit um die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes durch SPD, Grüne und Linke gibt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhaus den Kritikern Rückenwind. Die Juristen des Landesparlaments kommen in ihrer im Auftrag der CDU-Fraktion erstellten Studie zu dem Schluss, das Gesetz verstoße in seiner derzeitigen Form gegen Bundesrecht und gefährde die Wissenschaftsfreiheit.

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Die frühere rot-rot-grüne Koalition wollte kurz vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im vergangenen September die Position von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessern und hat den Hochschulen auferlegt, viel mehr Stellen für promovierte Nachwuchskräfte (Postdocs) nicht mehr wie bisher zeitlich zu befristen, sondern fest zu vergeben. Damit sollen die Karrierewege von nicht mehr ganz jungen Forscherinnen und Forschern gesichert werden. Die Hochschulen protestierten, in der Humboldt-Universität trat Präsidentin Sabine Kunst wegen der Novelle sogar zurück. Den Hochschulen werde Flexibilität genommen, es gebe kein Geld und keine Zeit, die zusätzlichen Stellen aufzubauen, so die Kritik.

Der wissenschaftliche Dienst stellt nun fest, dass Berlin mit seinem neuen Hochschulgesetz unzulässig in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreife. Mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz habe der Bund erkennbar das Ziel verfolgt, eine „Fluktuation der wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu gewährleisten“ und damit „den Hochschulen weiterhin die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen befristeter Tätigkeit zu ermöglichen“, schreiben die Gutachter. Die Vorgabe, promovierten Wissenschaftlern zwingend eine Zusage für eine Anschlussbeschäftigung geben zu müssen, verletze die Hochschulen in ihrem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Die Hochschulen hätten den Auftrag, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Vergabe befristeter Stellen zu fördern. Verfassungsrechtlich sei eine Begründung für eine Beeinträchtigung dieser Wissenschaftsfreiheit „nicht ersichtlich“. Der Wissenschaftsexperte der CDU, Adrian Grasse, sieht sich bestätigt. „Es ist ein Scheitern mit Ansage“, sagte Grasse. Das Gutachten gebe der CDU „Rückenwind für das Normenkontrollverfahren“. Rot-Grün-Rot sollte das Gutachten als letzten Warnschuss verstehen, den Paragrafen zu streichen und die Gesetzesänderung zurückzunehmen, um weiteren Schaden vom Wissenschaftsstandort abzuwenden, so Grasse: „Es ist absehbar, dass es sonst die Gerichte tun werden.“