Vom Berserker zum Buddha. Nemer R. – Mitglied des berüchtigten Berliner Remmo-Clans – trat am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten zerknirscht und reumütig auf. Mit kaum hörbarer Stimme entschuldigte sich der 150-Kilo-Mann bei seinem Opfer, der zierlichen 24-jährigen Polizistin Tabea K.*, die er in der Silvesternacht 2023/2024 brutal zusammengeschlagen hatte. Immer wieder hatte er seine Fäuste auf den Kopf und das Gesicht von K. niederfahren lassen, sie für zwei Monate dienstunfähig gemacht, sie bis zum heutigen Tag psychisch gezeichnet.

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Warum? Zuvor hatte die junge Polizistin während eines Einsatzes die 15-jährige Schwester von R. versehentlich mit einem Funkwagen erfasst. In Buckow, vor der mittlerweile geräumten Remmo-Villa. Mit Blaulicht und Martinshorn. In Anwesenheit ihrer böllernden Familie. Die Jugendliche war nach dem Aufprall durch die Luft bis auf die gegenüberliegende Fahrbahn geschleudert worden – und überlebte schwer verletzt.
Der Angeklagte schlug wie im Rausch auf die Polizistin ein
„Ich bin eigentlich kein gewalttätiger Typ“, versicherte R. – angeklagt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Widerstand – mit gesenkten Blick. Bei ihm habe damals am 1. Januar 2024 jedoch alles ausgesetzt. „Ich habe gedacht, meine Schwester wäre tot.“ Nun wisse er, dass die Polizistin seine Schwester nicht mit Absicht habe anfahren wollen. „Was ich getan habe, war falsch.“
Das sah auch das Gericht so. Richterin Judith Anders verurteilte R. am Donnerstag nach dem Jugendstrafrecht zu zehn Monaten auf Bewährung. Der heute 22-Jährige muss der Polizistin zudem ein Schmerzensgeld von 4000 Euro zahlen, ein Aggressionstraining und Sozialstunden ableisten. Man könne zwar grundsätzlich Verständnis für die Ausnahmesituation aufbringen, in der R. sich an Silvester befunden habe, so Richterin Anders. Jedoch sei seine Reaktion in keinem Fall tolerierbar gewesen. „Gegen einen Mülleimer treten: Ja“, sagte sie. „Gegen ein Polizeiauto treten: ja. Aber das?“.
Es sei zudem bezeichnend, dass alle anderen Familienmitglieder direkt zu der verletzten Schwester gelaufen seien, um nach ihr zu sehen und ihr zu helfen. „Sie aber haben sich dafür entschieden, die aus ihrer Sicht Verantwortliche zu attackieren.“ Und wie. Der Vorfall hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. R. hatte die Autotür des Polizeiwagens aufgerissen und nicht mehr von der 24-jährigen Fahrerin K. abgelassen, wie im Rausch auf sie eingeschlagen. Er habe sich in einem „Tunnel“ befunden, gab R. zu.
Das 24-jährige Opfer lehnte eine Entschuldigung entscheiden ab
Nur die Kraft mehrerer weiterer Beamter, ein gezielter Faustschlag ins Gesicht und der Einsatz von Pfefferspray konnten ihn von der Frau abbringen. Noch heute leide sie unter dem Vorgefallenen, sagte Nebenklägerin K. am Donnerstag mit tränenerstickter Stimme. Sie habe den Abschnitt wechseln und psychische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, sich wochenlang nicht mehr im Spiegel ansehen können.
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Auch werde sie noch regelmäßig vom Bild des Unfalls verfolgt. Die 15-jährige Jugendliche habe damals „unvermittelt die Fahrbahn betreten“ und nicht auf den Verkehr geachtet. „Ich habe sofort gebremst“, versicherte K. „Doch es war zu spät.“ Ein Verfahren gegen sie ist mittlerweile eingestellt worden.
Während des nachfolgenden Angriffs, während dem die 24-Jährige die ganze Zeit über angeschnallt vor dem Lenkrad gefangen war, habe sie nur gedacht: „Hier kommst du nicht mehr lebend raus.“ Eine Entschuldigung von R. nahm sie am Donnerstag demonstrativ nicht an.
Remmo-Clan: Verteidiger wittert Voreingenommenheit
Der war damals zunächst vom Tatort in die Remmo-Villa geflohen, hatte sich fünf Tage später – nach einem Fahndungsaufruf – aber der Polizei gestellt. Ende Januar 2024 wurden dann bei einer Razzia in der Villa des Clans Beweise gesichert. Zudem rekonstruierten die Ermittler den Unfall aufwendig mit einer Drohne und scannten den Unfallort aus allen Blickwinkeln. Auch ein von der verunfallten 15-Jährigen aufgenommenes Video wurde ausgewertet.
Oliver Töle, Rechtsbeistand der Nebenklage, stellte die Wahrhaftigkeit der Reue des Angeklagten aufgrund dieser Beweislast in Zweifel. Er plädierte dafür, R. keine Bewährung zuzugestehen. Der Grund: mehrere Vorstrafen und der unstete Lebensstil des arbeitslosen und ungelernten Bürgergeldempfängers. Bagatelldelikte wie Diebstahl, Schwarzfahren und versuchte Nötigung, hielt der Verteidiger von R., Ulrich von Klinggräff dagegen, allesamt eingestellt, teilweise unter Auflagen. Sein Mandant habe sich entschuldigt, die Tat vollumfänglich eingeräumt und sei zuvor niemals gewalttätig gewesen.
Klinggräff witterte daher etwas ganz anderes. „Für seinen Familiennamen kann mein Mandant nichts“, sagte er. Die Staatsanwaltschaft „dämonisiere“ ihn wegen seiner Zugehörigkeit zum Remmo-Clan und spreche ihm menschliche Regungen ab. „Zählen sollte nur, was wirklich passiert ist und das Verhalten im Verfahren.“ Diese Anschuldigung wies Staatsanwalt Mali in einer Replik umgehend zurück. Er hätte aufgrund der „Schwere des Vergehens“ auch bei „Müller, Meier oder Schulze“ vor einem Schöffengericht Anklage erhoben.
Mildes Urteil wegen „Reifeverzögerung“
Warum aber dennoch ein so mildes Urteil? R. war zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat heranwachsend. Sein Fall wurde daher vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Tiergarten verhandelt. Das Gericht entschied sich letztlich wegen der „Reifeverzögerung“ des Angeklagten, Jugendstrafrecht anzuwenden. Dazu hatte auch der Bericht einer Sachverständigen beigetragen. R. – das zehnte von zwölf Kindern – sei immer etwas „langsam“ gewesen. In der Schule sei er gemobbt worden, referierte sie. Da er nach der vierten Klasse als nicht beschulbar galt, könne er auch heute noch nicht richtig lesen und schreiben.
Die Hoffnung seines Verteidigers ist es nun, dass R. sich fängt und über das Jobcenter etwas Struktur in sein Leben bringt. Ob das Tabea K. zufrieden stellt, ist fraglich. Am Donnerstag umarmte die junge Beamtin die zahlreichen Unterstützer, die sie in den Gerichtsaal begleitet hatten: „Danke, dass ihr da wart.“ Sie hoffe, nun einen Schlussstrich ziehen zu können, hatte sie zuvor Richterin Anders anvertraut.
Die Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP jedenfalls zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. „Diese Entscheidung ist echt schwer zu verdauen und ein weiterer Schlag ins Gesicht unserer Kollegin und aller Polizisten in dieser Stadt“, kommentierte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. In Berlin könne man bereits in jungen Jahren Straftaten ohne Ende in der Vita haben, wie ein Berserker auf eine Polizistin einprügeln und mit einer geringen Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal spazieren. „Da braucht sich niemand wundern, dass uns immer mehr Nachwuchskräfte wegbrechen, Kollegen aufgrund derartiger Erfahrungen im Dienst psychische Narben davontragen und Gewalttäter die rechtsstaatlichen Institutionen nicht ernst nehmen“, so Jendro weiter.
* Name geändert





