Die Fraktionsvorstände von CDU und SPD haben sich auf einer Klausurtagung am Wochenende auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt. „Wir gehen jetzt in die Offensive“, sagte Raed Saleh, Fraktionsvorsitzender der SPD, am Sonntag im Berliner Abgeordnetenhaus, wo er gemeinsam mit Dirk Stettner, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, die Ergebnisse der zweitägigen Beratungen vorstellte. Die beiden Fraktionsvorsitzenden betonten mehrmals, wie respektvoll, harmonisch und konstruktiv die gemeinsame Arbeit abgelaufen sei und traten damit dem Eindruck entgegen, zuletzt hätten die koalitionsinternen Streitereien zugenommen.

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Geeinigt haben sich die Koalitionäre auf ein novelliertes Polizeigesetz, ein angepasstes Neutralitätsgesetz, ein Mindestlohngesetz und ein geplantes Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage. Außerdem soll bis zum Ende des Jahres ein Rahmengesetz stehen, das klärt, unter welchen Umständen Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge vergesellschaftet werden können.

Das sind die zentralen Änderungen, auf die sich CDU und SPD geeinigt haben

Die in den Einzelvorschriften wohl weitreichendste Gesetzesnovelle, die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, war schon vor der Klausur bekannt geworden. Bereits am Freitag hatte die Innenverwaltung über die wesentlichen Eckpunkte – deutlich mehr Kompetenzen und Befugnisse im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und Terroristen, Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Videotechnik, präventive Überwachung verschlüsselter Kommunikationskanäle, Online-Durchsuchung von Festplatten – informiert. Stettner sagte, dass Berlin mit seinem neuen Polizeirecht von einem der hinteren Ränge im bundesweiten Vergleich auf eine Spitzenposition aufsteige. Er und Saleh stellten insbesondere die Errungenschaften für den Opferschutz heraus. Dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Videomaterial künftig 72 Stunden speichern können und Täter in Fällen von häuslicher Gewalt nach spanischem Vorbild eine Fußfessel tragen müssen, seien wichtige Fortschritte.

Das Berliner Neutralitätsgesetz wird an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und an die aktuell schon gelebte Berliner Praxis angepasst. Damit ist es Lehrerinnen in Berlin grundsätzlich erlaubt, mit einem Kopftuch zu unterrichten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023: Ein pauschales Kopftuchverbot für Staatsbedienstete, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 steht, ist demnach verfassungswidrig. Die Reform soll das Gesetz diesem Urteil gemäß anpassen. Ein Kopftuchverbot soll künftig nur greifen, wenn aufgrund objektiv nachweisbarer Tatsachen eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder Neutralität des Staates belegbar ist. Bereits seit 2023 sei das gelebte Praxis an den Schulen, sagten Saleh und Stettner. Ihnen sei kein Fall bekannt, wo es seitdem zu Problemen gekommen sei. „Wir machen uns nun ehrlich“, sagte Saleh. Berlin sei jahrelang „verfassungswidrig“ unterwegs gewesen und kläre mit der Reform nun endlich eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Das Gesetz geht noch vor der Sommerpause ins Parlament.

Neues Maßnahmenpaket: Mindestlohn, Vergesellschaftung, Ausbildungsplatzumlage

Nach der parlamentarischen Sommerpause, im Herbst dieses Jahres, soll in erster Lesung über das Landesmindestlohngesetz beraten werden. Die Koalition wird den Landesmindestlohn an die Mindestlohnentwicklung auf Bundesebene koppeln. Das heißt: Der in Berlin gültige Mindestlohn darf maximal 1,50 Euro über dem Mindestlohn auf Bundesebene und nicht unter ihm liegen. Momentan liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 Euro, Schwarz-Rot diskutieren im Bund über eine Steigerung auf 15 Euro pro Stunde. In Berlin liegt er aktuell bei 13,69 Euro, die Steigerung im Bund soll prozentual nachvollzogen werden. Mit dem Berliner Landesmindestlohngesetz wolle man sicherstellen, dass Menschen nach 45-jähriger Vollzeitbeschäftigung im Alter nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Der Berliner Mindestlohn soll „mindestens dem Betrag entsprechen, der das verhindert“, heißt es in dem Beschlusspapier von CDU und SPD.

Klausur der Fraktionsspitzen von CDU und SPD
Dirk Stettner (CDU) und Raed Saleh (SPD) zeigten sich nach der Klausurtagung zufrieden.© FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Außerdem einigten sich die Fraktionsspitzen auf den Fahrplan für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Bis Ende 2025 soll ein Gesetzesentwurf vorliegen. Das Gesetz, das frühestens zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten soll, wird den Rechtsrahmen klären und Indikatoren und Definitionen für mögliche Vergesellschaftung in den Geschäftsfeldern der öffentlichen Daseinsvorsorge – Wasser, Energie, Wohnen – enthalten. Saleh und Stettner betonten mehrfach, dass es sich dabei nicht um ein Enteignungsgesetz handele. Vielmehr wolle man bei Missachtung gesetzlicher Regeln in den sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge steuernd regulieren. „Eingreifen ist für uns aber immer das letzte Mittel“, sagte Stettner.

Geeinigt hat man sich auch bei der zuletzt koalitionsintern umstrittenen Ausbildungsplatzumlage. Nun steht ein gemeinsames Vorgehen: Gelingt es bis zum Ende des Jahres nicht, 2000 zusätzliche dauerhafte Ausbildungsverhältnisse zu erreichen, wird die Ausbildungsplatzumlage eingeführt. Um darauf vorbereitet zu sein, wird im Haus von Arbeitssenatorin Kiziltepe (SPD) bereits der Gesetzestext entworfen.

Beim Thema Haushalt bekräftigte die Koalition ihr Ziel, nicht mehr als ein Prozent pauschale Minderausgaben in den Doppelhaushalt für 2026/2027 zu schreiben. Bereits in diesem Jahr sollen Notlagenkredite für die Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von 400 Millionen Euro aufgenommen werden. Auch für 2026 soll es Notlagenkredite geben, dann zwischen 600 und 800 Millionen.