Das Berliner Neutralitätsgesetz wird an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und an die aktuell schon gelebte Berliner Praxis angepasst. Damit ist es Lehrerinnen in Berlin grundsätzlich erlaubt, mit einem Kopftuch zu unterrichten. Darauf haben sich CDU und SPD auf ihrer Fraktionsklausur am Wochenende geeinigt.

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„Wir klären damit eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh am Sonntag. „Wir machen uns nun ehrlich.“ Berlin sei jahrelang „verfassungswidrig“ unterwegs gewesen. „Wir mussten das ändern, wir wollten das ändern und wir sind froh, dass wir das geändert haben.“ Dirk Stettner, Fraktionsvorsitzender der CDU in Berlin, äußerte sich ähnlich.

Mit der Reform setzen CDU und SPD um, was sie sich 2023 in ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben. Dort heißt es knapp: Das Neutralitätsgesetz soll „gerichtsfest“ an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2023: Ein pauschales Kopftuchverbot für Staatsbedienstete, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 steht, ist demnach verfassungswidrig. Einzige Ausnahme: Wenn der Schulfrieden gefährdet ist, können religiöse und weltanschauliche Symbole wie das Kopftuch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch weiterhin für Lehrkräfte verboten werden.
Gefährdung des Schulfriedens? Schulaufsicht soll in Einzelfällen entscheiden
Auch ohne eine gesetzliche Neuregelung wurde das Neutralitätsgesetz in Berlin seit Vorliegen dieses Urteils nicht mehr wortgetreu angewendet. Darüber hatte die damals noch SPD-geführte Bildungsverwaltung im März 2023 in einem öffentlichen Schreiben informiert. „Nur in den Fällen, in denen sich konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität abzeichnet, ist das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole zu untersagen“, hieß es damals in dem Brief.
Diese schon gelebte Rechtspraxis soll nun in Gesetzesform gegossen werden. Das entsprechende Gesetz soll am 10. Juli ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Ein Kopftuchverbot soll künftig nur greifen, wenn aufgrund objektiv nachweisbarer Tatsachen eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder Neutralität des Staates belegbar ist. Die Entscheidung darüber soll die Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall prüfen.
Reform des Neutralitätsgesetzes: Kritik von Grünen
Grünen-Politikerin Tuba Bozkurt kritisiert die Einigung von CDU und SPD. „Was die Koalition jetzt als angebliche Anpassung an die Rechtsprechung verkauft, ist in Wahrheit ein fauler Kompromiss“, sagte sie. „Ein angeblich hinreichend konkreter Schulfrieden, der auf objektivierbare Tatsachen gestützt werden soll, bleibt in der Praxis eine Gummiformel.“ Kopftuchverbote im Schulalltag seien so weiterhin möglich. Die Reform schaffe neue Unsicherheit, so Bozkurt
Den Koalitionären hingegen ist kein einziger Fall bekannt, wo es seit 2023 Probleme an einer Berliner Schule gegeben hätte, betonten sie am Sonntag. Zusätzliche Unsicherheiten, schaffe das Gesetz nicht, im Gegenteil, es baue sie ab, argumentierten sie.





