Der Berliner Senat hat noch keinen Plan, wie er mit dem Volksbegehren für mehr Bäume und Stadtgrün umgehen will. Das machte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) am Donnerstag im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses deutlich. Gleichwohl ist der Senat dabei, Schutz und Pflege insbesondere von Straßenbäumen in der Stadt zu verbessern.

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Die Initiative Baumentscheid wolle „normativ verbindliche Grundlagen schaffen“, die es ermöglichen, Bäume in der Stadt zu schützen und mehr Stadtgrün zu schaffen, sagte Bonde: „Dieses Ziel unterstützen wir als Senat.“ Wie die Landesregierung aber konkret auf den zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf reagiert, ist offen. Erst am Montag habe sie „die Nachricht erreicht“, dass das Vorhaben rechtlich zulässig sei, so die Senatorin. „Wir werden uns jetzt die einzelnen Regelungen anschauen und dann „abgestimmt“ in den Senat gehen, sagte Bonde, ehe sie den Ball an die Parlamentarier weiterspielte: „Es liegt in Händen des Abgeordnetenhauses, mit dem Gesetz umzugehen.“
Baumentscheid möchte alle 15 Meter einen Straßenbaum
Die Initiative möchte zeitnah und besonders in den von sommerlicher Hitze belasteten Innenstadtbezirken mehr Grün schaffen, um für Kühlung und Erholungsräume zu sorgen. Alle 15 Meter soll ein Straßenbaum stehen, in jedem Kiez soll es Grünanlagen geben. Bäume abzuhacken soll deutlich erschwert werden, die Zahl der Straßenbäume sich perspektivisch auf eine Million mehr als verdoppeln. Das würde nach Schätzung der Initiatoren 500 Millionen Euro jährlich kosten. „Alle 15 Meter einen Baum zu pflanzen, ist ein sehr gutes Ziel, aber schwer umzusetzen“, gab Bonde zu bedenken. Neben der Neupflanzung würden auch Folgekosten entstehen: „All das muss in die Abwägung einbezogen werden.“

Der Senat arbeitet unabhängig vom Volksbegehren, das bei erfolgreichem Verlauf der Unterschriftensammlung parallel zur Berliner Wahl am 20. September 2026 abgestimmt werden könnte, an einer Novelle der Baumschutzverordnung. Aber das Tempo ist nicht eben hoch. Seit spätestens 2022 wird über neue Schutzvorschriften diskutiert. Bondes Staatssekretärin Britta Behrendt stellte im Ausschuss eine neue Verordnung für 2027 in Aussicht.
2024 wurden 5280 Straßenbäume gefällt und nur 2571 neu gepflanzt
Bisher schützt sie zumindest nicht vor dem massiven Verlust der für das Stadtklima besonders wichtigen Straßenbäume. In einer Anhörung im Ausschuss nannte die Stadtgrün-Referentin des Naturschutzbundes Nabu, Janna Einöder, die Bilanz für 2024. 5280 Straßenbäume seien gefällt worden, nur 2571 wurden nachgepflanzt. Die Zahl der Straßenbäume sei auf 431.431 gesunken. „Wir verlieren unsere Bäume“, so die Nabu-Vertreterin.
Die ersten Überlegungen für eine neue Schutzverordnung, die Behrendt erstmals öffentlich darstellte, gehen auch aus Sicht von Umweltschützen in die richtige Richtung. „Der Wandel der klimatischen Bedingungen bedeuten Riesenstress für unseren Baumbestand“, sagte die Staatssekretärin. Da liege es auf der Hand, die Baumschutzverordnung zu ändern.
Es soll schwieriger werden, sich von Nachpflanzungen für gefällte Bäume frei zu kaufen
Die Wirkung von Bäumen gegen den Klimawandel und ihre Bedeutung als Kohlendioxid-Speicher würden nun als Schutzzweck eingeführt. Bäume sind nicht erst ab einem Stammumfang von 80, sondern sondern schon ab 60 Zentimeter geschützt. Weitere Gehölzarten wie Eibe, Wacholder, Waldkiefer oder Esskastanie werden als schutzwürdig aufgenommen. Ein Baumkataster soll besseres Monitoring des Zustandes ermöglichen.
Wer eine Ausnahme haben und Bäume fällen möchte, muss demnach härtere Anforderungen erfüllen. Es soll schwieriger werden, sich mit Geldzahlungen von der Pflicht freizukaufen, Ersatz zu pflanzen. Verstöße gegen Auflagen würden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Bezirke sollen junge Bäume länger intensiver pflegen, damit sie groß werden
Die Umweltpolitiker aller Fraktionen und auch die anzuhörenden Umweltschützer begrüßten diese Aussagen. Zumal die Umweltverwaltung bereits eine Forderung erfüllt hatte und die Bezirke bereits aufgefordert hat, die besondere „Anwuchspflege“ für junge Bäume von bisher fünf auf zehn Jahre zu verlängern, um sie gegen Hitze, Trockenheit, Abgasen, Vandalismus und Hunde-Urin durch die schwierige erste Zeit zu bringen.
Nabu-Frau Einöder forderte darüber hinaus, auch Sträucher und Obstbäume in die Schutzverordnung aufzunehmen. Manfred Schubert von der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz sprach sich dafür aus, auch Bäume in Parks und Grünanlagen zu berücksichtigen. Werde dort gefällt, hätten Naturschützer keine Möglichkeit, einzugreifen.
Umweltpolitiker regen an, Bäume lieber umzusetzen als sie abzuholzen
Der Grünen-Umweltexperte Torgut Altug beklagte, dass es in der Praxis sehr viel mehr Ersatzzahlungen gebe, als dass neue Bäume gepflanzt würden. Mit dem eingenommen Geld werden Naturschutzvorhaben wie etwa die Rekonstruktion des „versunkenen Sees“ in Rahnsdorf (Marzahn-Hellersdorf) finanziert. Altug forderte auch, dass ein Bauherr viele neue Bäume setzen müsse, wenn er einen Baum abholze. Das sei nötig, um den Verlust an Klima-Wirksamkeit eines großen, jahrzehntealten Baums auch nur annähernd zu kompensieren.
Sein CDU-Kollege Danny Freymark regte an, Bäume lieber zu versetzen als abzuhacken. Das sei zwar teuer. „Aber der ökologische Wert macht das wünschenswert“, so der Christdemokrat. Für die SPD, die den Baumentscheid unterstützt, forderte die Umwelt-Fachfrau Linda Vierecke berlinweite Regeln, nach denen Bürger Baumscheiben bepflanzen und pflegen dürfen. Sie beklagte, dass Berlin bis 2040 100.000 Straßenbäume verlieren werde, wenn sich nichts ändere: „Dagegen müssen wir vorgehen. Wir brauchen eine Umkehr des Denkens.“





