Der Berliner Senat hat einen neuen Luftreinhalte- und einen Lärmaktionsplan beschlossen – mit der Folge, dass sich auf vielen Straßen die örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ändern werden. Der Lärmaktionsplan legt fest, dass auf Hunderten Straßen mit einer Gesamtlänge von 230 Kilometern das Tempo zwischen 22 und 6 Uhr von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert wird. Der Verkehr wäre sonst zu laut und der Lärm für Anwohner potenziell gesundheitsschädlich. Zum Vergleich: Insgesamt ist das übergeordneten Berliner Straßennetz, für das das Land Berlin und nicht die Bezirke zuständig ist, 1400 Kilometer lang. Auf einer Länge von 16 Prozent dieses Netzes gilt nachts also künftig Tempo 30.

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Gleichzeitig soll gemäß dem neuen Luftreinhalteplan auf einigen Straßen bald wieder schneller gefahren werden können. Hintergrund ist: Auf vielen Straßen hat sich die Luftqualität deutlich verbessert, womit eine Begrenzung auf Tempo 30 nicht mehr gerechtfertigt sei. Nur noch für sieben Streckenabschnitte – darunter ein Teil des Mehringdamms, des Spandauer Damms, der Badstraße, der Müllerstraße, der Residenzstraße, der Schönholzer Straße sowie der Sonnenallee – haben Messungen und Prognosen der Stickstoffdioxid-Werte ergeben, dass Tempo 30 weiterhin erforderlich ist, um Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten.

Tempo 50 statt Tempo 30 in Berlin: Was ist ein „hochfrequentierter Schulweg“?

Auf 34 Streckenabschnitten werden diese Grenzwerte hingegen laut Prognosen auch bei Tempo 50 nicht überschritten. Trotzdem ist die Rückkehr zur höheren Geschwindigkeit hier kein Automatismus. Vor allem die Verkehrssicherheit muss mit abgewogen werden. Wenn sich Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen an den Straßen befinden, spricht das gegen eine Hochstufung auf Tempo 50. „An neun Straßen spielen diese Sicherheitserwägungen eine solche eminente Rolle, dass dort weiterhin Tempo 30 angeordnet bleiben muss“, sagte Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) am Dienstag.

Verkehrssenatorin Ute Bonde
Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU)© Bernd von Jutrczenka/dpa | Bernd von Jutrczenka

Bleiben also 25 Straßenabschnitte, auf denen tatsächlich Tempo 50 in Betracht kommt. Geprüft werden muss nun noch, ob es sich bei diesen Straßen um einen sogenannten „hochfrequentierten Schulweg“ handelt und deswegen weiterhin Tempo 30 gelten soll. Seit November vergangenen Jahres ist dieser neue Tatbestand Teil der Straßenverkehrsordnung. Das Besondere am neuen Kriterium der „hochfrequentierten Schulwege“ sei, dass diese nicht „punktuell“, sondern „linienbezogen“ beziehungsweise „flächenmäßig“ geprüft werden müssten, so Bonde. Dafür soll anhand von Einzugsgebieten, vorhandenen Schulwegplänen und Erfahrungswerten der bezirklichen Schulämter sowie der Polizei ermittelt werden, welche ÖPNV-Haltestellen die Schüler im Umfeld ansteuern. „Dann sind Ortsbesichtigungen durch mehrere Dienstkräfte zu den Schulanfangs- und Schulendzeiten durchzuführen, um zu ermitteln, wie die Schulverkehre tatsächlich stattfinden“, erläuterte Bonde weiter. „Und dies möglichst nicht nur einmal, sondern zweimal.“

Verkehrspolitik: Koalitionspartner SPD geht auf Distanz zur CDU

Ab wann ein Schulweg „hochfrequentiert“ ist, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Die Prüfung werde personalintensiv, sagte Bonde. Wann sie abgeschlossen sein soll, konnte sie nicht sagen. „Definitiv bis zum Ende des Jahres und auch viel früher“, blieb sie vage. Dennoch wird sich der Senat bereits am 5. August dieses Jahres erneut mit dem Luftreinhalteplan beschäftigen. Dann soll der neue Plan final beschlossen werden – selbst wenn die Prüfung, ob ein „hochfrequentierter Schulweg“ vorliegt, noch nicht abgeschlossen ist.

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Der Koalitionspartner von Bondes CDU nimmt für sich in Anspruch, diese genaue Prüfung durchgesetzt zu haben. In einer Mitteilung wies Tino Schopf (SPD) daraufhin, dass der ursprüngliche Plan der Verkehrsverwaltung vorgesehen habe, dass auf den 25 Straßen direkt Tempo 50 angeordnet wird.

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