Im Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger um die Zahlung des Ruhegeld gibt es keine außergerichtliche Einigung. Das teilte der öffentlich-rechtliche Sender am Montagabend mit. Der Verwaltungsrat des RBB, einer von zwei Kontrollgremien des Senders, sah in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion keine ausreichende Grundlage für einen Vergleich, hieß es in der Mitteilung. Die Positionen des Senders und seiner früheren Intendantin lagen nach Einschätzung des Kontrollgremiums zu weit auseinander.

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Beide Seiten erheben in einem Zivilprozess Ansprüche und haben geklagt. Mitte Januar lotete das Landgericht Berlin in einer mündlichen Verhandlung die Positionen aus. Der Vorsitzende Richter Thomas Markfort forderte die Beteiligten auf, sich in einem Mediationsverfahren zu einigen. Der Verwaltungsrat stimmte dem Verfahren damals einstimmig zu, in eine gütliche Streitbeilegung nach Paragraf 278 der Zivilprozessordnung einzutreten.
Bei Scheitern der Verhandlungen will Gericht im Juli Urteil sprechen
Die erste Verhandlung fand bereits Mitte März statt. Wie der RBB nun mitteilte, kam es an diesem Termin und an einem weiteren zu keiner Lösung – trotz mehrstündiger Verhandlungen. Schlesingers Anwalt Thomas Wahlig bestätigte die Angaben des RBB. Darüber hinaus wollte er aber keine Angaben machen und verwies dabei auf die Stillschweigevereinbarung.

Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, hat die zuständige Kammer vorgesorgt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat sie für den 4. Juli einen Termin zur Verkündung eines Urteils anberaumt.
Im Sommer 2022 hatten die Vorgänge beim RBB den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte, ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion, das digitale Medienhaus des Senders.
Bei dem Projekt stiegen die Kosten von anfangs 63 Millionen Euro auf später 311 Millionen Euro an. Zudem stellte der Landesrechnungshofs „erhebliche Regelungsdefizite und schwerwiegende Wirtschaftlichkeitsverstöße fest“. Nach anhaltender Kritik trat Schlesinger am 7. August 2022 als Intendantin des RBB zurück. Rund zwei Wochen später folgte der Verwaltungsrat und entließ die Intendantin fristlos. In dem Zuge teilte der Verwaltungsrat damals mit, dass keine Abfindung für Schlesinger in Betracht käme und auch ihre Ansprüche auf die Zahlung von nachvertraglichem Ruhegeld widerrufen werde.
Dagegen ging Schlesinger vor. Sie verlangt vom RBB die Zahlung ihres Ruhegeldes. Das steht in ihrem Vertrag, der Sender zahlt aber nicht. Nach Ausführungen des Gerichts bedeutet Ruhegeld in dem Fall, dass man lebenslang mit Ablauf des Vertrages – also schon vor Eintritt in die Rente – eine bestimmte Summe Geld monatlich erhält. Ruhegeldregelungen kennt man aus dem Kontext von Topmanager-Verträgen.
RBB fordert von Schlesinger Millionen Euro zurück
Exemplarisch geht es in der Klage Schlesingers gegen den RBB um einen einzelnen Monat, nach Gerichtsangaben rund 18.300 Euro. Der Fall ist quasi eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender will stattdessen, dass Schlesinger Geld zurückzahlt. Die Forderungen an die Ex-Senderchefin summieren sich laut RBB auf „mehrere Millionen Euro“.
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Zunächst forderte der Sender rund 270.000 Euro von Schlesinger. Im Dezember 2024 hatte die stellvertretende Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats, Dagmar Tille, bei einer Sitzung des Rundfunkrats davon gesprochen, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um Schadensersatzansprüche gegenüber Schlesinger geltend zu machen. Bereits am Anfang Dezember beschloss das Kontrollgremium eine Widerklage mit möglichen Schadenersatzansprüchen von 2,3 Millionen Euro gegen Schlesinger einzureichen. Bei dem Betrag ging es aber ausschließlich um den Themenkomplex Bonuszahlungen.
Nur eine Woche später kam der Verwaltungsrat erneut zu einer Sondersitzung zusammen. Dem Kontrollgremium des RBB lag damals der Bericht des Landesrechnungshofes. In dem Zuge wurde bekannt, dass der RBB für das ehemals geplante Digitale Medienhaus am Standort in Charlottenburg-Wilmersdorf 6,88 Millionen Euro ausgegeben hat – ohne konkreten Start des Baus. Bei der Sitzung kam man überein, auch diese Summe von Schlesinger als Schadensersatz fordern zu wollen. Tille begründete das Vorgehen mit der „Pflichtverletzung bei der Konzeptionierung und der Realisierung“ des Digitalen Medienhauses. Insgesamt fordert der RBB demnach 9,2 Millionen Euro von seiner früheren Intendantin.
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Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Neben Schlesinger stand der RBB auch mit weiteren ehemaligen hochrangigen Angestellten im Rechtsstreit, sowie etwa mit dem früheren Produktions- und Betriebsdirektor, Christoph Augenstein. Er hatte nach seiner Kündigung rund 1,2 Millionen Euro vom RBB gefordert. Inzwischen gab es eine schriftliche Einigung. Bei der früheren Programmdirektorin Claudia Nothelle hat der RBB zuletzt vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Sie hat weiterhin Anspruch auf ein Ruhegeld. Die monatlichen Zahlungen betragen laut Gericht 8437 Euro. Der Streitwert in dem Prozess lag insgesamt bei 503.690 Euro.
mit dpa







