Die Zeiten, in denen Chaoten bei der „Revolutionären 1. Mai“-Demonstration marodierend durch die Straßen zogen, Autos anzündeten und sich an fremdem Eigentum vergriffen, scheinen glücklicherweise vorbei zu sein. In den vergangenen Jahren blieb es am 1. Mai in Berlin trotz zahlreicher Versammlungen und Demonstrationen überraschend spannungsfrei. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zog 2024 eine positive Bilanz, einige Beobachter sprachen gar von einem ausgesprochen „friedlichen“ 1. Mai.

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Wie es diesmal sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Allerdings scheint die Deeskalationsstrategie der Berliner Polizei Früchte getragen zu haben. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die den Feiertag dazu nutzen, in der Anonymität der Masse Straftaten zu verüben und beispielsweise Sachbeschädigungen zu begehen. „Grundsätzlich muss die Person für den Schaden haften, die ihn verursacht hat. Bei Krawallen kann der Verursacher jedoch häufig nicht ermittelt werden. Dann kann nur eine eigene Versicherung vor Folgekosten schützen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Hier ein kurzer Überblick, welche Versicherungen abgeschlossen werden sollten.
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Welche Versicherung brauche ich für mein Auto oder Motorrad?
Fahrzeuge werden bei Demonstrationen immer wieder in Mitleidenschaft gezogen. Oft entstehen an abgestellten Autos schwere Schäden durch Vandalismus. Ganz wichtig: Versicherungsnehmer haben bei Veranstaltungen wie der „Revolutionären 1. Mai“-Demo eine Sorgfaltspflicht. Wenn die Route bekannt ist, sollte der Wagen nicht in einer Straße geparkt werden, durch die der Demo-Tross marschiert. Kommt es zu einer Beschädigung des geliebten Vehikels, kann sich die Versicherung im schlimmsten Fall quer stellen und sich wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht weigern, den Schaden zu regulieren.

Aber welche Versicherung brauche ich konkret? Laut BdV ist eine Haftpflichtversicherung in vielen Fällen nicht ausreichend. Schäden an Fahrzeugen sind ein Fall für die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Der Teilkaskoschutz greift zum Beispiel, wenn das Auto durch Brandstiftung in Flammen aufgeht. Außerdem kommt die Police für Glasbruchschäden an Scheiben und Scheinwerfern auf. Noch besseren Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung, die auch bei Vandalismus, etwa Steinwürfen auf das Auto, greift. Der Haken: Ein gemeldeter Schaden belastet den Schadensfreiheitsrabatt, was wiederum zu einer höheren Prämie führen kann. Experten raten daher, die Vollkaskoversicherung nur bei wirklich gravierenden Schäden in Anspruch zu nehmen.
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Im besten Fall kann der Verursacher des Schadens namhaft gemacht werden. Dann könnte der Versicherer diesen in Regress nehmen und dem Versicherten wieder den Schadensfreiheitsrabatt gewähren.
Wer zahlt, wenn mein Haus oder meine Wohnung beschädigt wird?
Ob Graffiti oder beschädigte Türen und Fenster, ob Privat- oder Geschäftshaus: Richtiger Ansprechpartner für den Eigentümer ist sein Gebäudeversicherer. In den meisten Fällen reicht die Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung. Fliegt etwa ein Molotowcocktail durch die Fensterscheibe, sollte eine Glasversicherung mit abgeschlossen worden sein. Die Beschädigungen im Zimmer sind wiederum ein Fall für die Hausratsversicherung. Diese greift allerdings nicht, wenn Gegenstände auf dem Grundstück wie etwa ein Fahrrad oder Gartenmöbel beschädigt oder gestohlen worden sind.
Mieter haben keine eigene Wohngebäudeversicherung, sie zahlen lediglich die ihres Hausherrn über die Nebenkosten mit. Wer aber – am Morgen des 2. Mai oder wann immer – verschandelnde Schmierereien oder Schäden am Mietshaus entdecken, der muss den Vermieter informieren. Wenn der Mietwert dadurch sinkt, hat er Anspruch auf Beseitigung. Sonst kann er Miete mindern.
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Was passiert, wenn sich selbst zum Krawall-Opfer geworden bin?
Wenn Unbeteiligte bei Ausschreitungen verletzt werden, sollten sie zunächst bei der Polizei Strafanzeige stellen und ihren Versicherer informieren. „Die Versicherungsgesellschaften leisten in der Regel, wenn der Geschädigte als Unbeteiligter bei einer Demonstration verletzt wird. Allerdings gilt auch hier, dass der Versicherungsschutz im Einzelfall geprüft werden muss“, sagte Frank Steiner von der Zurich-Versicherung der Zeitung „Die Welt“. Das Opfer sollte sich also nicht mutwillig einer Gefahr ausgesetzt oder den Konflikt selbst provoziert haben. In diesen Fällen zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Zum Tragen kommen insbesondere eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Letztere sollte in jedem Fall unabhängig davon abgeschlossen werden, ob eine Gefahr besteht, zum Opfer einer Gewaltattacke zu werden.
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