Es geht um mehr als 1000 Euro, die einer Klimaaktivistin in Rechnung gestellt wurden, weil sie auf das Gelände des Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld eindrang. Die Frau wollte die Gebühre nicht zahlen, klagte dagegen vor dem Berliner Verwaltungsgericht und verlor. Das teilte die für den Flughafen zuständige Bundespolizeidirektion Berlin am Donnerstagmorgen mit.

Montag bis Samstag
Morgenpost der Chefredaktion
Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Demnach hat das Verwaltungsgericht die Klage der Aktivistin der „Letzten Generation“ abgewiesen. Konkret forderte die Bundespolizei einen Betrag von 1017,74 Euro nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMIBGebV). Sie soll die Kosten für die Maßnahmen übernehmen, die aufgrund des Eindringens auf den Flughafen nötig wurde.
Letzte Generation legte Flugbetrieb für zwei Stunden lahm
Am 24. November 2022 gelangten mehrere Personen in zwei Gruppen durch Löcher im Zaun auf das Gelände. Einige von ihnen klebten sich auf dem Rollfeld fest. Der Flugbetrieb musste daraufhin für etwa zwei Stunden eingestellt werden. Die Flughafengesellschaft sprach von etwa 40 Flügen, die gestrichen worden seien, und mehreren tausend betroffenen Passagieren.
Auch interessant
Der BER hatte die Aktivistinnen und Aktivisten im Nachgang auf rund 33.000 Euro Schadensersatz verklagt – angefallen für Reparaturen am Zaun, den Einsatz der Flughafenfeuerwehr und entgangene Entgelte für die ausgefallenen Flüge. Um dieses Geld geht es im vorliegenden Fall jedoch nicht.
Bundespolizei war mit einem Hubschrauber im Einsatz
Denn auch die zuständige Bundespolizeiinspektion „Flughafen Berlin-Brandenburg“ leitete damals mehrere polizeiliche Maßnahmen ein – „unter anderem die intensivere Bestreifung der Umzäunung und den Einsatz eines Polizeihubschraubers“, wie es heißt.
Auch interessant
Diese Maßnahmen seien nach Auffassung des Verwaltungsgerichts „angemessen“ und die Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren „zutreffend“ gewesen. „Das Vorgehen der Bundespolizei wurde damit in erster Instanz vollumfänglich bestätigt“, schreibt die Behörde weiter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Laut Bundespolizei ist es die dritte Entscheidung rund um den Vorfall aus dem November 2022. Gegen zwei weitere Personen sei da Festsetzungsverfahren bereits abgeschlossen und die Forderungen damit vollstreckbar.
- Themenseite: Alle News und Hintergründe zur Letzten Generation
- Gefährliche Aktion: Video zeigt Lkw-Attacke auf Klimaaktivisten
- Hintergrund: Finanzierung, Mitglieder und Ziele der Klimaaktivisten
- Ermittlungen: Letzte Generation als kriminelle Vereinigung? Razzia wirft Fragen auf






