Ein Nebensatz von Martina Klement offenbarte das Chaos, das seit vielen Jahren in Berlins Behörden herrscht und dem der Senat nun mit einer großen Verwaltungsreform zu Leibe rückt. Die Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung berichtete von dem laufenden Prozess in den Ämtern und Senatsressorts, ihre Aufgaben zu erfassen und zu sagen, wer sich darum kümmert.

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4500 Aufgaben hätten die 30 Projektteams in Bezirksämtern und auf der Landesebene bisher erhoben. 20 Prozent davon seien „nicht eindeutig zu verorten, keine Verwaltung fühlt sich zuständig, oder es sind gleich mehrere“. Die Reformer sind überzeugt, dass hier die Ursache für das Berliner Behörden-Wirrwarr liegt. „Wir müssen das einer Klärung zuführen“, sagte Klement. Bis Herbst soll der Entwurf eines Gesamtkataloges der Aufgaben vorliegen, jede beschrieben und einer einzelnen Stelle zugewiesen.
Verwaltungsreform: Grüne und Linke wollen vor Zustimmung noch über Einzelheiten reden
Um diese Neuordnung von Verantwortlichkeiten und eine bessere gesamtstädtische Steuerung zu ermöglichen, hat der Senat aus CDU und SPD am Dienstag in zweiter Lesung die Verwaltungsreform beschlossen. „Einstimmig“, wie Klements Chef, der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) betonte. Dieser Hinweis war wichtig, hatten doch Sozialdemokraten im Senat vergangenen Woche Kritik an Klements Entwurf geübt und einige Änderungen durchgesetzt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) habe als Hüterin der Verfassung die Mitzeichnung der Vorlage aus dem Roten Rathaus zunächst verweigert.
Sie wollte nicht mittragen, was Wegner Ende Februar in einer politischen Spitzenrunde auch mit Grünen und Linken verabredet hatte: Nämlich der geplanten Einigungsstelle zur Schlichtung von Konflikten zwischen Senat und Bezirken eine Art Letztentscheidungsrecht zu geben. Das wäre nach Ansicht von Teilen der SPD und vieler Rechtsgelehrter verfassungswidrig.
Streitpunkt Einigungsstelle: Senat soll sie nur in Einzelfällen überstimmen dürfen
Aber eine Generalklausel, die dem Senat jedes Eingreifen erlaubt, sei nicht vorgesehen, hieß es. Stattdessen soll der Senat die Einigungsstelle überstimmen dürfen, wenn auch nur in „gewichtigen Einzelfällen“. Diese müsste er begründen. Das werde nach Einschätzung Wegners immer eine öffentliche politische Debatte bedeuten, was verhindere, auch Bagatellfälle bis in die höchste Ebene zu eskalieren. In der Praxis, so sind sich die meisten Experten einig, werde die Einigungsstelle ohnehin nur selten angerufen werden.
Dennoch haben Grüne und Linke noch Gesprächsbedarf zu den Kompetenzen der Einigungsstelle. Außerdem klagen sie, die Koalition habe Elemente des von ihnen abgelehnten „Schneller-Bauen-Gesetzes“ in das Verwaltungsreform-Paket gemogelt. Dem würden sie nicht zustimmen.
Um die Reform umzusetzen, muss die Berliner Landesverfassung geändert werden
Gleichwohl zeigten sich auch die beiden in den Reformprozess eingebundenen Oppositionsparteien bereitwillig, die Neuordnung der Verwaltungsstruktur nicht scheitern zu lassen. Zu wichtig ist die Sache. „Berlin schreibt heute Zukunft“, sagte Wegner.
Grüne und Linke werden benötigt, um die Landesverfassung zu ändern. Ohne diese sind zentrale Elemente der Reform nicht möglich. Man muss dort verankern, dass der Senat den Aufgabenkatalog per Verordnung festlegen und auch anpassen darf; dass der Senat die Aufgabenverteilung regeln darf; dass er nicht nur bei „dringlichen Gesamtinteressen“ der Stadt in die Bezirke eingreifen darf. Und vor allem, dass jede Aufgabe, die eine Behörde von oben auferlegt bekommt, künftig von Geld und Personal begleitet werden muss.
Künftig muss jede neue Aufgabe von Geld und Stellen begleitet werden
Nur so lasse sich sicherstellen, dass sie auch wirklich umgesetzt wird. Zudem wird festgeschrieben, dass die Bezirke in Entscheidungsprozessen früher zu beteiligen sind und nicht erst mitreden, wenn der Senat schon etwas beschlossen hat. „Ich wollte von Anfang an eine große Lösung mit Verfassungsänderung“, sagte Wegner. Nur so lasse sich die Reform für künftige Generationen sichern. Die Beratung im Abgeordnetenhaus beginnt am 10. April.
Die Sorge, das große Werk könne auf den letzten Metern noch im Parteienstreit zerrupft werden, eint die Akteure aus Wirtschaft, Bauwesen und Zivilgesellschaft, die seit Jahren auf eine Neuorganisation der Berliner Behörden drängen. „Wir brauchen die Verfassungsänderung, sonst funktioniert die Reform nicht“, sagte Jörg K. Ritter vom Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI).
Verwaltungsreform: Wirtschaft hofft auf Kulturwandel durch mehr Verantwortung
Wolfgang Hurnik vom Verband Berliner Verwaltungsjuristen nannte den Senatsbeschluss einen „Meilenstein“. Weil alle Aufgaben künftig einem Politikfeld zugeordnet werden, trage die Hauptverwaltung künftig auch die Verantwortung für Ergebnisse. Kein Senatsressort könne dann noch sagen, irgendwelche Probleme in Bezirksverwaltungen gingen sie nichts an. IHK-Hauptgeschäftsführerin Manja Schreiner sagte, sie setze auf einen „Kulturwandel“, der sich besonders bei Führungskräften einstellen werde, wenn sie wirklich für ein Thema verantwortlich gemacht würden.
Bewusst hatte der Regierende Bürgermeister es vermieden, auch die interne Verfasstheit der Bezirksämter mit in die Debatte einzubeziehen. Obwohl alle wissen, dass es ein Problem ist, dass Bezirksbürgermeister kein Weisungsrecht in einem Bezirksamt haben und Stadträte daher de facto machen könnten, was sie wollen. Diese nächste Reformstufe sollte nun auch in einer neuen, für Ende April oder Anfang Mai geplanten politischen Spitzenrunde mit den Koalitionspartnern CDU und SPD sowie den Oppositionskräften Grüne und Linke besprochen werden, hieß es.





